Immobilienfonds in Gemeinwirtschaft überführen!

Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend. (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, ARtikel 15)

Wir haben da einen aktuellen Fall: „Immobilienfonds will Kreuzberger Buchladen Kisch & Co vor die Tür setzen“. Das scheint ja eine ganz feine Familie zu sein. Da muss ich unwillkürlich an den letzten russischen Zaren denken, obwohl ein SchauProzess natürlich pädagogisch viel wertvoller wäre.

Das Transparenzregister werde ich mir mal näher anschauen und gegebenenfalls in meine Recherche-Liste aufnehmen.

corvid19

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Kommentare

2 Kommentare zu “Immobilienfonds in Gemeinwirtschaft überführen!”

  1. Ovis am April 25th, 2020 11:46 am

    Das Transparenzregister ist ein Schritt in die richtige Richtung. In der Praxis gibt es jedoch leider noch immer sehr viele Unternehmen, bei denen keine Informationen hinterlegt wurden. Auch sind die Angaben oft (wie in diesem Fall) nicht korrekt, besonders natürlich bei Unternehmen, die etwas zu verschleiern haben.

  2. wiewarnochmalmeinnick am April 30th, 2020 3:56 am

    Sie nennen sich Mietshäuser Syndikat: Eine Organisation kauft Wohnhäuser in Deutschland auf. Nicht, um Rendite zu machen, sondern damit die Bewohner die Häuser solidarisch verwalten können.

    https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/immobilien-in-berlin-mietshaeuser-syndikat-sagt-spekulanten-den-kampf-an-a-1302191.html

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