Pacta sunt servanda

vertrag

Ich muss zugeben, dass ich von einem Vertrag zwischen Deutschland und Griechenland über Reparationszahlungen aus dem Jahr 1960 noch nie gehört hatte. Hier ist er.

Deutschland hat gezahlt. Allerdings gibt es noch ein schönes Argument der Griechen, das die taz schon vor einem Jahr erläuterte:

Nach einem bilateralen Wiedergutmachungsabkommen am 18. März 1960 hätte Deutschland an die damalige griechische Regierung 115 Millionen DM als Entschädigung für „griechische Opfer des Nazi-Terrors“ überwiesen. Aus deutscher Sicht gilt dies als Beweis dafür, dass Reparationsfragen bereits abschließend geregelt würden. Zudem beruft sich Deutschland (mit Erfolg) auf den Grundsatz der Staatenimmunität (…). Im Übrigen heißt es in Berlin, Reparationsforderungen aus dem Zweiten Weltkrieg seien verjährt oder inzwischen ohne Berechtigung.

Dieses Argument sorgt in Athen für Empörung. Aus griechischer Sicht sieht die Rechtslage nämlich so aus, dass im Londoner Schuldenabkommen von 1953 alle Zahlungsverpflichtungen Deutschlands aus dem Zweiten Weltkrieg nicht erlassen, sondern lediglich auf die Zeit „nach Abschluss eines Friedensvertrags“ vertagt würden. Da Deutschland 1990 seine Souveränität wiederhergestellt hatte, liege nunmehr ein Friedensvertrag, die Forderungen seien noch aktuell. Salopp formuliert: Wer seinem Gläubiger sagt, er soll in siebzig Jahren wiederkommen, der darf sich auch nicht wundern, wenn dieser sich tatsächlich meldet.

Der Artikel in der taz scheint aber ergänzt werden zu müssen, wie ein dortiger Kommentar im Forum nahelegt:

Leider differenziert der Artikel überhaupt nicht zwischen Ansprüchen auf Reparationszahlungen und dem Anspruch auf Rückzahlung der Zwangsanleihe, die Griechenland unter deutscher Besatzung zwangsweise Nazi-Deutschland zur Verfügung stellen musste. Dieser Zwangskredit war besonders hoch, da auch die Wehrmachtseinheiten, die für den Nordafrika-Einsatz in Griechenland stationiert waren, daraus mitfinanziert werden musste. Nazi-Deutschland hat die Schulden anerkannt und erste Raten zurückgezahlt.

(…) Für sorgfältigere Recherche sehr empfehlenswert: Anestis Nessou: „Griechenland 1941 – 1944 (Osnabrucker Schriften Zur Rechtsgeschichte) – „Deutsche Besatzungspolitik und Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung – eine Beurteilung nach dem Völkerrecht“, eine historisch-juristische Dissertation, mit vielen Quellen und beeindruckend gut lesbar.

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