Vorratsdatenspeicherung verstösst gegen die Grundrechtecharta der EU

Spiegel online: „Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung verstößt nach Ansicht eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Grundrechtecharta der EU. Das geht aus einem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Rechtsgutachten von Generalanwalt Pedro Cruz Villalón hervor.“

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Kommentare

3 Kommentare zu “Vorratsdatenspeicherung verstösst gegen die Grundrechtecharta der EU”

  1. Martin am Dezember 12th, 2013 12:44 p.m.

    Versteh ich da was falsch oder hat unsere Johurnaille das Gutachten nicht gelesen?

    „However, the Advocate General has not found, in the various views submitted to the Court of Justice defending the proportionality of the data retention period, any sufficient justification for not limiting the data retention period to be established by the Member States to less than one year.“
    http://malte-spitz.de/wp-content/uploads/2013/12/CP130157EN.pdf

    Der Herr Cruz Villalón hat grundsätzlich nichts gegen die Vorratsdatenspeicherung einzuwenden!

    Bei Netzpolitik wird das Ding in den Kommentaren auseinandergenommen:
    https://netzpolitik.org/2013/eu-vorratsdatenspeicherung-inkompatibel-mit-grundrechten/

  2. Martin am Dezember 12th, 2013 1:18 p.m.

    Kai Biermann bei Zeit Online:

    „Doch lehnt der Generalanwalt die Idee der Vorratsdaten nicht komplett ab. Er schlägt lediglich vor, die Datenhortung etwas mehr einzuschränken. Eine „nach Monaten bemessene“ Speicherungsfrist personenbezogener Daten müsse von einer „nach Jahren bemessenen“ Frist unterschieden werden, heißt es in dem Gutachten. Jahrelange Speicherung sei ein härterer Eingriff in die Privatsphäre als monatelange Speicherung, beziehungsweise eine Speicherfrist, die „weniger als ein Jahr“ dauere. Ein kurze Speicherfrist ist nach Meinung des Generalanwaltes „hinreichend gerechtfertigt“.“
    http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-12/vorratsdaten-eu-generalanwalt

  3. Wolf-Dieter am Dezember 12th, 2013 11:07 p.m.

    RA Stadler konkretisiert die Kritik: die Richtlinie müsse verbindlich vorschreiben, wie genau die Staaten die Grundrechte nicht übermäßig beschneiden.

    Klingt leider nach „politischer“ Lösung.

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