Scharfschützen

Das Video, wie die Berliner Polizei einen Nackten am Neptunbrunnen erschießt, ist lehrreich. Die BZ Berlin stellt ein paar Fragen. „Später versuchen die Polizisten, so viele Kameras und Handys zu beschlagnahmen, wie sie kriegen können.“

„Es sei nicht möglich, alle Beamten zu Kampfkünstlern oder Scharfschützen auszubilden“, sagt die Deutsche Polizeigewerkschaft.

Jeder möge sich selbst ein Bild machen. Die CDU will das Video verbieten. Quod erat demonstrandum.

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Kommentare

8 Kommentare zu “Scharfschützen”

  1. Jazzy am Juni 29th, 2013 1:02 pm

    Der Link verweist auf youtube und da muss ich mich anmelden, weil das Video ggf jugendgefährdend sein kann.

    Dann doch lieber LiveLeak: http://www.liveleak.com/view?i=60d_1372436872

  2. koogleschreiber am Juni 29th, 2013 1:32 pm

    In den USA wäre der Mann wahrscheinlich von Kugeln durchsiebt worden.-

    Meiner Ansicht nach hätten die Polizisten

    1) den Platz von Unbeteiligten räumen sollen,
    2) sich dem verwirrten und unberechenbaren Mann nicht nähern, sondern nur bewachen sollen bis
    3) medizinische Hilfe eintrifft.

    Möglicherweise hat der Todesschütze sehr unüberlegt gehandelt, woran ihn seine Kollegen nicht hindern konnten. Der ganze Vorgang begründet sich allein auf den subjektiven Eindruck eines einzigen Menschen und der logischen Konsequenzen, auf die er folgerte. Man muß gar nicht unterstellen, daß er trigger happy war. Er hat vielleicht nur eine Chance verpaßt, sich passiv zu verhalten. Die Erschießung des nackten Mannes scheint nicht zwangsläufig gewesen zu sein, und damit wird der Polizist, der dafür verantwortlich ist, in Zukunft leben müssen.

  3. altautonomer am Juni 29th, 2013 2:55 pm

    Das war in meinen Augen eine Hinrichtung. Ist es denn nicht so, dass der Schusswaffeneinsatz unter dem Aspekt und der strikten Vorgabe der Verhältismäßigkeit immer wieder geübt wird? Warum nicht erst ein Warnschuss in die Luft und dann als letzte Konsequenz aus nächster Nähe in die Beine?

    Dieser Vorfall erinnert mich sehr an die Erschießung einer mit einem Messer bewaffneten Frau in einem Frankfurter Jobcenter durch einen Polizisten im Mai 2011.

    Die haben wohl neuerdings den Colt sehr locker sitzen. http://schusswaffeneinsatz.de/Fallsammlung_files/Fallsammlung%20ab%202001.pdf

  4. Kaluptikus am Juni 29th, 2013 5:46 pm

    da wir das Verhalten der Ordnungshüter nunmal nicht kalkulieren können, schlage ich vor Zivilcourage zu zeigen und selbst anzupacken – soweit die Situation das hergibt, denn ich selbst möchte auch nicht „versehentlich“ erschossen werden, nur weil es nicht genügend „Scharfschützen“ gibt.

  5. FDominicus am Juni 29th, 2013 6:08 pm

    Per definition ist alles was das Gewaltmonpol macht gut. Sieh Steuer-CD, siehe Prism und was-weiß-ich. Denn es ist nur zu unserem „Besten“. Und es geht munter weiter mit den großen E#s

    Entwaffnung
    Enteignung
    Ermordung…

    Mehr geht bald nicht mehr. Und das wird sich wahrscheinlich immer mehr auswachsen. Gerät man in die Hände des Gewaltmonopols ist „Essig“. Guantanamo lässt ganz nett grüssen.

  6. Temnitzbiber am Juni 30th, 2013 7:59 pm

    Naja, die Steuer-CDs waren was anderes. Da ging es darum, Krinminelle a la Hoenes zu fassen, die sich mit staatzskriminellen Strukturen abgaben, um uns alle zu bestehlen. Eigentlich müssten alle Staaten der erde gegen solche Ganoven zusammen stehen.

  7. Peter Viehrig am Juli 1st, 2013 3:39 pm

    Nun habe ich das Video erstmals und gleich mehrmals gesehen. Und eine „Hinrichtung“ kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Nach zweimaliger Aufforderung „Messer weg!“ blieben dem Polizisten nur noch Sekundenbruchteile, bevor ihn der noch immer bewaffnete Mann erreicht hätte. Und für den oft im Netz „vorgeschlagenen“ Beinschuß war es aufgrund der inzwischen gegebenen Nähe bereits zu spät.

    Da ist vorher im Einsatz wahrscheinlich einiges schiefgelaufen, aber das Video selbst zeigt meiner Meinung nach nur die legitime Notwehr eines Polizisten.

  8. elvis am Juli 2nd, 2013 1:26 pm

    Es sei nicht möglich, alle Beamten zu Kampfkünstlern oder Scharfschützen auszubilden”, sagt die Deutsche Polizeigewerkschaft.

    Es ist aber für einen geübten Schützen, also für jemanden der 1x im 1/4 Jahr 16 Schuss verballern darf eine leichte Übung einen Angreifer aus 4 Meter Entfernung in den Oberschenkel zu schiessen. Stattdessen ballert der Herr Polizist in den Oberkörper.

    Das Bein wäre dann hin, aber der Angriff auch und das selbst mit dem Kinderkaliber welches die Polizei benutzt. Da lobe ich mir die Polizei in den USA. Unter Umständen kommt da gleich eine Pumpgun oder ein M16 zur Anwendung.

    Natürlich ist ein Schuss in die Beine spektakulärer und traumatisierender für den Schützen als ein Schuss in den Oberkörper. Eine Pumpgun ist in diesem Zusammenhang unzumutbar, schon wegen der Öffentlichkeitswirkung. Da oben flutscht die Kugel quasi so durch, wenn nicht gerade die Wirbelsäule direkt getroffen wird und ausser Blut ist nicht viel zu sehen. Das ist wie im Film und so will es der deutsche Gaffer sehen.

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