Rassistisches Profiling

Der SWR berichtet über das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz: „Wenn eine schwarze Hautfarbe für Streifenpolizisten das einzige oder ausschlaggebende Kriterium für eine Personenkontrolle darstelle, sei dies ein Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot (AZ: 7 A 10532/12.OVG).“

Und wer meckert? Immer wenn man denkt: Blöder gehts nicht mehr, kommt die Deutsche Polizeigewerkschaft daher.

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Kommentare

2 Kommentare zu “Rassistisches Profiling”

  1. unerster am Oktober 31st, 2012 9:44 am

    Das nennt man ein Erfahrungsfehler. Das wird sich nie abstellen lassen weil der Gegensatz dazu ein Denkprozess voraussetzt der so anstrengend wie ein Dauerlauf ist.
    Welcher Beamte möchte sich anstrengen?

  2. phese am Oktober 31st, 2012 5:52 pm

    nachher wird noch behauptet, intelligenz sei erblich oder hartz4 emfänger würden nicht arbeiten. widerlich, diese rassistischen vorurteile.

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