Meinungsfreiheit!

Noch ein vernünftiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts (auch wenn es zugunsten von Neonazis ergeht):

Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen ihre strafgerichtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Beihilfe zur Verunglimpfung des Staates (§ 90a Abs. 1 StGB). Gegenstand des Strafverfahrens war ein Flugblatt, für das die Beschwerdeführerin als Vorstandsmitglied eines NPD-Kreisverbandes nach außen die presserechtliche Verantwortung übernommen hatte. Das Flugblatt war nach der Premiere des Theaterstücks „Georg Elser – allein gegen Hitler“ von unbekannt gebliebenen Personen verteilt worden. Unter der Überschrift „Georg Elser – Held oder Mörder?“ verhält sich der Text in den ersten beiden Absätzen zur Person des „militanten Kommunisten“ Georg Elser und zu dessen gegen Hitler gerichteten Anschlag im Münchener Bürgerbräukeller 1939, der „acht unschuldige Menschen in den Tod“ gerissen habe. Weiter heißt es im Text:
„Wie sehr ist dieses BRD-System schon verkommen, daß es für seinen ‚K(r)ampf gegen Rechts’ (und damit alles Deutsche!) eines solchen Vorbildes bedarf? Ihn in Filmen und Theaterstücken bejubelt,
Schüler zwingt, ihn zu verehren … ? Werden bald die kommunistischen RAF-Terroristen ebenso geehrt und ihre Opfer verhöhnt? Mörder unschuldiger Menschen können keine Vorbilder sein!“

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die strafgerichtlichen Entscheidungen aufgehoben, weil sie die Beschwerdeführerin in ihrer grundrechtlich gewährleisteten Meinungsfreiheit verletzen. (…)

Denn bei Auslegung und Anwendung einer die Meinungsfreiheit einschränkenden Vorschrift im Einzelfall gilt, um der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts Rechnung zu tragen, dass nicht der Inhalt einer Meinung als solcher verboten werden darf, sondern nur die Art und Weise der Kommunikation, wenn sie die Schwelle zu einer sich abzeichnenden Rechtsgutverletzung überschreitet.

Der letzte Satz scheint bei deutschen Gerichten nicht bekannt zu sein. In einem Land, in dem der Staat sein Gewaltmonopol benutzt, um Meinungen zu unterdrücken – auch wenn diese eklig oder unsinnig sind -, kann man wohl kaum von Meinungsfreiheit reden. Aber diesen meinen Satz könnte ich in deutschen Zeitungen auch nicht publizieren – dafür sorgte die Schere im Kopf der Redakteure.

Man sollte mal in der CDU eine Umfrage machen, wie viele Mitglieder Georg Elser für ein Vorbild für Jugendliche von heute halten…

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