Wenn das letzte Gedicht verkauft ist

urheberrecht

Ein Kommentar von mir in der taz: „Wer das Urheberrecht antastet, tastet die heilige Kuh des Kapitalismus an. (…)

Darf man geistiges Eigentum verbreiten, auch wenn man nicht die Rechte daran hat? Je nach Perspektive fällt die Antwort sehr unterschiedlich aus. Vermutllich würden die Hopi heute weissagen: ‚Erst wenn das letzte Gedicht verscherbelt, das letzte Foto bei Getty Images, das letzte Buch in Verlagsbesitz und die letzten Filmrechte vergeben sind, werdet ihr merken, dass man Gedanken Anderer nicht verkaufen kann.'“

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Kommentare

11 Kommentare zu “Wenn das letzte Gedicht verkauft ist”

  1. ... der Trittbrettschreiber am März 22nd, 2012 3:57 pm

    …oh doch, man kann, man kann.

    ;-)…Eure GEMA.

  2. Lutze am März 22nd, 2012 7:03 pm
  3. Oleg am März 22nd, 2012 7:14 pm

    In der Tradition der Linken?

    Die von den UrheberrechtsgegnerInnen an­ge­pran­ger­ten “Aus­wüch­se” von Frei­heits­ver­lust, Über­wa­chung und Zen­sur sind eine zwangs­läu­fi­ge Kon­se­quenz ka­pi­ta­lis­ti­scher Ver­wer­tungs­lo­gik, die ökonomische In­ter­es­sen von Ein­zel­nen stets über die In­ter­es­sen der All­ge­mein­heit stellt. Daher ist nicht nur der Be­griff des “geis­ti­gen Ei­gen­tums” an­sich son­dern das Ei­gen­tum als ge­samt­ge­sell­schaft­li­ches Kon­strukt ra­di­kal zu kri­ti­sie­ren. Denn jeg­li­che Ei­gen­tums­rech­te be­din­gen stets auch au­to­ri­tä­re Mit­tel der Über­wa­chung und Kon­trol­le für ihre Durch­set­zung bzw. Ver­tei­di­gung.

    Ei­gen­tum ist Dieb­stahl!

  4. admin am März 22nd, 2012 7:49 pm

    Hey, das ist mir nicht „jetzt auch“ aufgefallen, sondern das wusste ich schon 1975, als ich ‚Das Kapital“ zum ersten Mal gelesen haben – ja, richtig gelesen, alle drei Bände, von vorn bis hinten – und später habe ich andere zum Lesen angeleitet (Tutor bei Haug).

    Aber danke für die interessanten Links.

  5. admin am März 22nd, 2012 8:11 pm

    Oleg: Das ist Unfug. Eigentum ist kein Diebstahl.

  6. Jörg am März 22nd, 2012 10:08 pm

    Dieser kommunistische Sichtweise ist völlig untauglich, des Problems Herr zu werden.
    Dies liegt an dieser klumpigen religiös-verstockten Art die Arbeit des Karl Marx als „heilige Schrift“ aufzufassen und jede fortschrittliche Interpretation wird als „gotteslästerlich“ empfunden.
    Wie eine verstockte Religion!

    Auch diese grobschlächtige Sichtweise, daß die Welt nur aus den dem ‚lieben Gott‘ folgenden „‚Gläubigen“ (Sozialisten) und den bösen von Gott abgefallenen „Kapitalisten“ besteht, ist für Religionen typisch. Mehr schwarz-weiß geht gar nicht!

    Auch das Versprechen eines zukünftigen(!) ‚ewigen Paradieses‘ („Kommunismus“ im Marxschen Gebrauch des Wortes) ist mit dem „verheißenen Paradies“ vieler Religionen absolut IDENTISCH!

    Um die Dinge aber zu erkennen und eben auch in den Griff zu bekommen hilft doch kein Glaube und eben auch kein kommunistischer Glaube!
    Vielmehr kann man Probleme, Fehlentwicklungen oder Krankheiten nur mit Erkenntnis und mit „Aufklärung“ in den Griff kriegen!

    Gerade in Deutschland hat die kommunistischen Lehre in der Praxis versagt, weil sie nie ein überzeugendes Staats- und Staatswirtschaftsmodell hervorbringen konnte und deshalb auch nie von einer ausreichenden Zahl ihrer Bürger geliebt wurde.
    Außer einem ‚wir hatten aber trotzdem Recht!‘ wird man von heutigen Kommunisten aber nichts fortschrittliches zu hören bekommen.

    1.) Zunächst muß erst mal diese schwachsinnige Bezeichnung aller ‚Ungläubigen‘ als „Kapitalisten“ weg.
    Zwischen dem preußischen Merkantilismus, der (meiner Kenntnis nach) als einzige Form des Merkantilismus bis ins 20. Jahrhundert überlebte (z. B. sehr erfolgreich in div. skandinavischen Ländern noch in den 60er/70er Jahren) und dem Liberalismus ist auf jeden Fall scharf(!) zu unterscheiden.
    Es bedarf doch wohl einer Erörterung, daß z. B. das Copyright-Recht erst(!) 1906 (glaube ich) eingeführt wurde. Warum wurde es denn nicht bereits 100 Jahre – oder 300 Jahre – früher eingeführt? Wenn der Verfasser sagt, „Wer das Urheberrecht antastet, tastet die heilige Kuh des Kapitalismus an“, dann muß er wenigstens sagen: ‚Zu Karl Marx Zeiten gab es demnach noch keinen Kapitalismus, weil man damals noch nicht einmal ein „Urheberrecht“ KANNTE! Oder er müßte sagen,: ‚Es gab zwar schon den Kapitalismus, aber er kannte er über Jahrhunderte(!) hinweg keine „heilige Kuh“ ‚

    Und der Satz: „Kapitalismus ist ohne Eigentum an allem und jedem nicht zu haben“, läuft doch auf diesem Niveau dieser bayerischen Volksweisheiten. „Ja, so saans – die Mannsbuider!“ Oder: „Ja so saans – die Weibersleit!“ Und alle gucken sich dann vielsagend-wissend gegenseitig in die Augen und nicken zustimmend!

    Auf jeden je existiert habenden sozialistischer Staat trifft dieser Satz „… ist ohne Eigentum an allem und jedem nicht zu haben“ doch auch zu! Wenn ich in Vietnam, China, Kuba, der DDR ein Fahrrad klaue, werde ich doch ärger bekommen – oder etwa nicht?
    Und anders als der Merkantilismus und der Sozialismus baut doch gerade der Liberalismus eben gerade n i c h t auf das „Privateigentum“ auf, sondern auf einer weitestgehenden ENT-eignung desselben.
    Ähnlich dem pr. Merkantilismus kennen/kannten die sozialistischen Länder doch sogar noch das „Volkseigentum“. Dieses leugnet der Liberalismus und betrachtet ein solches als nur treuhänderisch von Staat gehaltenes und noch zu verteilendes Eigentum.

    2.) Selbstredend könnte man auch aus der Marxschen Lehre heraus eine treffende Antwort und eine Gegenstrategie zu dem jetzigen Thema „geistiges Eigentum“ entwickeln. Aber wenn ja eigenständiges Denken bei den Kommunisten genauso verpönt ist, wie bei den meisten Moslems oder diesen Christen, wie es sie in Deutschland noch im 19. Jahrhundert gab, und wenn immer nur gebannt auf die „heiligen Texte“ gestarrt wird, dann wird es von den Kommunisten keine taugliche Antwort geben.

    a) Eigentum (Privat- oder Staatseigentum) ist ohne Sozialität nicht vorstellbar. Eigentum ist deshalb schon logisch und auch rechtslogisch immer sozial gebunden (Art. 14 GG gibt dies sehr schön wieder; der Gedenke war aber schon damals (1948/49 nicht neu, sondern altbekannt).
    Ein tüchtiger Bürger Eigentum erschafft als nicht selbst Eigentum – wie ein Gott! Vielmehr entstand das, was Eigentum genannt wird, a) aufgrund der Leistung der Gemeinschaft (Deichbau, Justiz/ Schutz vor Räubern, Schulen, Organisation von Handel und Austausch, Tradierung von altem Wissen, Handwerk, usw. usw.) und b) auf der Einzelleistung des Bürgers. Auch bei vererbtem Gut (keine Leistung des verzogenen Nachwuchses) setzt sich das „Teileigentum“ der Gemeinschaft fort.

    b) Für „Profit“ gilt dasselbe. Nur ist das hier nicht zu erörtern, weil Profit nicht das geringste(!) mit Eigentum zu tun hat! Profit aus Produkten z. B. entsteht nie(!) aus dem Eigentum am Maschinenpark des Herstellers, sondern immer aus dessen BESITZ. Deswegen sind Maschinen und Hallen auch oftmals nur gemietet/geleast, ohne das deshalb der „Profit“ verschwände..

    c) Für „Geistiges Eigentum“ gilt dasselbe wie unter oben „a“ gesagte. Auch die schickste Höhlenmalerei eines frühen homo sapiens sapiens war ohne die Existenz seines Klans nicht möglich gewesen.
    Das die wirtschaftlichen Leistungen eines homo sapiens sapiens zu Neandertalers Zeiten deutlich(!) geringer war (Bruttosozialprodukt pro Sippenmann) als unsere heutiges Bruttosozialprodukt pro Kopf, b e w e i s t doch, daß die ganz überwiegende Leistung GEMEINSCHAFTSLEISTUNG ist. Denn der homo sapiens sapiens hat sich seit hunderttausend Jahren bis heute praktisch überhaupt nicht verändert. Aber der Stand der Sozialisierung/des Gemeinwesens hat sich erheblich verändert bzw. ist erheblich fortgeschritten (nicht was das persönliche Glück oder Weisheit angeht – sondern hier nur eingegrenzt auf erwirtschaftete Güter und Dienste).

    d) Demzufolge hat der Staat bei angemeldeten Patenten oder bei angemeldetem „geistigen Eigentum“ sein Miteigentum stets geltend zu machen. Dies z. B. in dem er auf youtube eine Info aufleuchten läßt mit dem Text:
    „GLÜCKLICHER WEISE IST DIESES VIDEO, DAS MUSIK VON UMG ENTHÄLLT, IN DEUTSCHLAND VERFÜGBAR. DENN DER RECHTE-MITINHABER, DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, HAT SELBSTVERSTÄNDLICH DIE VERLAGSRECHTE HIERAN INSOWEIT EINGERÄUMT.“

  7. Granado am März 22nd, 2012 11:23 pm

    Jörg: sehr eigenständiges Denken, nämlich ohne Kenntnis. – Das „Urheberrecht“ entstammt dem Druckerprivileg, berief sich erst im 18./19.Jh. auf Autoren, z.B. 1710 in England. Im 19.Jh. benutzte Reclam ausschließlich die Werke, die 20 Jahre nach Autors Tod frei wurden. 1886 haben wir schon die internationale „Berner Übereinkunft“.
    Wie, ausgerechnet die Liberalen berufen sich nicht auf Privateigentum = ausschließliches Eigentum (nach Belieben auch jeder Nutzung zu entziehen!)?

  8. Urheberrechte kontrovers « Kritik und Kunst am März 23rd, 2012 1:35 am

    […] haben burks und die digitale Linke natürlich Recht (den Kalauer vom Streit ums copyright zwischen den beiden […]

  9. The User am März 23rd, 2012 10:53 am

    @admin
    > Oleg: Das ist Unfug. Eigentum ist kein Diebstahl.
    Wenn man Diebstahl als Vergehen am Eigentum betrachtet, ist das natürlich Unfug, das heißt aber, dass man nicht versucht, den Satz zu verstehen.

  10. Jörg am März 23rd, 2012 3:32 pm

    @ Granado am März 22nd, 2012 11:23 pm
    1.) Zitat: „Wie, ausgerechnet die Liberalen berufen sich nicht auf Privateigentum = ausschließliches Eigentum (nach Belieben auch jeder Nutzung zu entziehen!)?“

    Antwort: Was sie mit „ausschließliches Eigentum“ meinen, verstehe ich nicht. Es gibt z. B. auch „Miteigentum“.
    Eigentum – egal ob privates oder kommunales – heißt immer, daß man Dritte vom Zugriff ausschließen kann. Mehr nicht.
    Der Begriff „Privateigentum“ in einem liberalistischen Systemen (z. B. USA) unterscheidet sich in keiner Weise von demjenigen eines real-sozialistischen System (z. B. DDR, Kuba).

    a) Der Hauptunterschied zwischen den Liberalisten und den anderen besteht in erster Linie gerade nicht beim „Privateigentum“, sondern im Geigenteil gerade beim „Gemeineigentum“ oder „Staatseigentum“ oder „Kommunaleigentum“.
    Dieses LEUGNEN die Liberalisten und dort wo es rechtliche existiert, trachten sie darauf, es zu ENTEIGNEN. Gemeineigentum wird von Liberalisten grundsätzlich ENTEIGNET.

    b) Hinsichtlich des „Privateigentums“ unterscheiden sich die Liberalisten von den Merkantilisten und Kommunisten dadurch, daß sie es – allem Propagandagetrommel zum Trotz – wo es geht, ebenfalls ENTEIGNEN, nur um es dann bevorzugten Köpfen der Liberalisten zuzuweisen. Das heißt: Der von den Liberalen immer propagandistisch vorgeschobenen Begriff „PRIVAT-Eigentum“, mein eigentlich, daß es dieses ebenfalls nicht wirklich gäbe, sondern daß es – in der Manier von Räubern – grundsätzlich zu ENTEIGNEN und den Mitgliedern dieser Räuberbande zuzuweisen wäre. Wenn man dann diese Räuber auf Rückgabe des von diesen angeeigneten PRIVAT-Eigentums angeht, schreien sie wild, man wolle ja „Privateigentum“ enteigen!
    Das heißt: sogar in der DDR war „Privateigentum“ mehr geschützt als in den liberalistischen USA!
    Man beachte einmal, wie heutzutage die ‚Häuslebauer‘ in den USA mit allen nur denkbaren betrügerischen Methoden enteignet werden. Kein Liberalist – auch nicht dieser Ron Paul – hat dagegen etwas einzuwenden.
    Die Enteignung der Nordamerikanischen Indianer, der Aborigenees, der Maoris, der Hawaiianer, war bei den beiden ersteren die Enteignung von Gemeineigentum und bei den beiden letzteren eine Mischform von Enteignung sowohl von Kommunal- wie auch von Privat(!)eigentum.

    Auch das von der Bundesbank vor Jahrzehnten in der USA eingelagerte Gold, wurde, als von den US-Liberalisten nicht anerkanntes „Kommunaleigentum“, längste enteignet! Dieses Gold der Bundesbank werden wir nie wieder sehen!

    2.) Zitat: “ Jörg: sehr eigenständiges Denken, nämlich ohne Kenntnis. – Das “Urheberrecht” entstammt dem Druckerprivileg, berief sich erst im 18./19.Jh. auf Autoren, z.B. 1710 in England. Im 19.Jh. benutzte Reclam ausschließlich die Werke, die 20 Jahre nach Autors Tod frei wurden. 1886 haben wir schon die internationale “Berner Übereinkunft”.

    Antwort: dieses „Druckerprivileg“ betrifft überhaupt nicht die heute im Raum stehende Formel: „Geistiges Eigentum“. Wer im 19. Jahrhundert Wilhelm Buschs‘ Werke ins Japanische übersetzen wollte und womöglich damit jede Menge Geld gemacht hätte, hätte nicht gegen das „Druckerprivileg“ (das ohnehin nur immer für ein europäisches Land galt) und auch nicht gegen „Berner Übereinkunft“ (die ebenfalls nur für eine Handvoll Länder galt) verstoßen: „So konnte beispielsweise ein in London publiziertes Werk, das in Großbritannien unter Schutz stand, in Frankreich frei verbreitet werden und umgekehrt.“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Berner_Übereinkunft_zum_Schutz_von_Werken_der_Literatur_und_Kunst)

    Auf Wikipedia finden wir unter http://de.wikipedia.org/wiki/Berner_Übereinkunft_zum_Schutz_von_Werken_der_Literatur_und_Kunst :
    „Das Buch als Buch gehört dem Autor, aber als Gedanke gehört es – der Begriff ist keineswegs zu mächtig – der Menschheit. Jeder denkende Mensch hat ein Recht darauf. Wenn eines der beiden Rechte, das des Autors oder das des menschlichen Geistes, geopfert werden sollte, dann wäre es, zweifellos, das Recht des Autors, denn unsere einzige Sorge gilt dem öffentlichen Interesse, und die Allgemeinheit, das erkläre ich, kommt vor uns.“
    – Victor Hugo[2]

    Und auf http://de.wikipedia.org/wiki/Geistiges_Eigentum finden wir dies:
    „Der Begriff des „geistigen Eigentums“ wurde vielfach – auch in der juristischen Literatur – kritisiert. Die Naturrechts- bzw. Eigentumstheorie ist nur eine von vielen Begründungen zur Gewährung von Immaterialgüterrechten, die vor allem beim Urheberrecht und – historisch überholt – beim Patentrecht angewendet wird. Anhänger anderer Theorien halten die Bezeichnung daher für verfehlt; sie stelle eine fehlerhafte Analogie zum Sacheigentum her. Statt dessen wird häufig der von Josef Kohler 1907 geprägte Begriff „Immaterialgüterrecht“ verwendet. Der vielleicht wichtigste Verfechter einer Theorie des geistigen Eigentums war der im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts wirkende Oberbergrat Rudolf Klostermann.

    Von einigen Kritikern des Immaterialgüterschutzes wird der Begriff daher als ideologisch besetzt (Kampfbegriff) kritisiert,[5] weshalb von ihnen die Bezeichnungen „immaterielle Güter“, „immaterielle Monopolrechte“ oder auch „geistige Monopolrechte“ eingeführt wurden. Diese Begriffe wiederum seien, so die Befürworter des Begriffs „geistiges Eigentum“, propagandistisch abwertend und stellten zu Unrecht eine Beziehung zu Monopolen her.“

    3.) Diese klotzigen kommunistischen BRAHMANEN, die nur „Gläubige“ (Kommunisten“ und „Ungläubige“ (Kapitalisten) kennen, sind außerstande uns zu erklären, warum nicht schon William Shakespeare – vor fast einem halben Jahrtausend!!!! – sein Recht auf „geistiges Eigentum“ geltend gemacht hatte. Nach kommunistischer Ansicht war er doch ein typischer KAPITALIST!
    Dies klotzigen kommunistischen Brahmanen sind außerstand, Entwicklungen und Widersprüche (z. B. zwischen Merkantilisten und Liberalen) auch nur ansatzweise zu erkennen!

    a) Was passiert denn heute?
    Mit den Verhältnissen vor 20 oder 30 Jahren waren wir doch völlig einverstanden. Wenn jemand eine Erfindung machte und patentieren ließ: Das war doch o. k.! Oder wenn jemand einen Bestseller schrieb und sein Copyright sicherte (auch für Übersetzungen) – wer von uns hatte denn etwas dagegen?
    Aber heutzutage werden sogar „Erfindungen“ von Mutter Natur (Pflanzen, Tiere, etc) patentiert und die Recht irgendwelchen Konzernen zugeschoben!

    Und diese eitlen kommunistischen Brahmanen fallen uns beim Kampf gegen die liberalistischen RÄUBER mit ihren Dogmen fortlaufend in den Rücken! Und den ‚Finger auf die Wunde (des Feindes!) legen‘ können sie auch nicht! Diese Kommunisten sind nicht als religiös-reaktionäres Gesindel!

    b) Aus pr. merkantilistischer Sicht sieht es wie folgt aus: An jedem Eigentum hat die Gemeinschaft einen Anteil von 99 % – oder mehr. Anderseits ist es weder von den Bürgern erwünscht noch sinnvoll, daß der Staat seinen Anteil am Eigentum zu 100 % geltend macht.

    Ein gutes Beispiel dazu entnehmen wir den Schriften des Grafen Mirabeau (der noch währende der franz. Revolution verstarb) – aus „Preußische Monarchie und französische Revolution“: Mirabeau kritisiert Friedrich scharf – und völlig zu Recht – wegen folgenden Umstandes. Friedrich hatte etliche Kanäle bauen lassen, um den Transport, der damals nur auf holprigen, ungepflasterten Landstraßen mit kleinen Pferdefuhrwerken erfolgte, zu dynamisieren. Da Friedrich die Kosten für den Kanalbau wieder reinbekommen wollte, erhob er eine ziemlich hohe Kanalgebühr. Daraufhin mieden die Bauern (Agrarprodukte für Berlin) und Händler die Kanäle und fuhren weiter auf den holperigen Landstraßen.
    Mirabeau weist Friedrich auf diesen völligen Schwachsinn hin. Er empfahl Friedrich die Kanalbenutzung KOSTENFREI zu stellen. Und er argumentierte, daß die Staatseinnahmen durch die erhebliche Belebung der Wirtschaft aufgrund einer kostenfreien Benutzung der Kanäle viel höher wären, als dieses Starren darauf, die Kanalkosten durch die Benutzungsgebühr wieder einzuholen.

    D. h.: Der Staat/die Gemeinschaft gibt einen Großteil ihrer Eigentumsrecht auf, weil es der Gemeinschaft nützt. Und auch: Weil es die Bürger (die das Sagen haben sollen) so wollen. Die meisten Bürger wollen nicht, daß 99 % dessen, was sie vererben, an den Staat abzuführen sei.
    Für mich ist immer ein gutes Bild das Schweden Olaf Palmes: Dort wurde nützlicher Staatsverzicht und Bürgerwille ganz gut getroffen. Auch Olaf Palme leistete sich allerdings so einen ‚Klops‘ wie Friedrich: In Schweden gab es doch tatsächlich eine Einkunftssteuer die über(!) 100 % lag.

  11. Wenn alle Gedichte verscherbelt sind… « CommonsBlog am März 24th, 2012 10:05 am

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