JVBBDJVDPVVBJ

Den wohlwollenden Stammleserinnen und geneigten Stammlesern dieses kleinen Blogs wird schon bekannt sein, dass die konkurriernden Journalistenverbände in Deutschland Krieg gegeneinander führen, zumindest auf juristischer Ebene. Ab und zu bekomme ich auch ein paar Granatsplitter ab, kann darüber informieren oder erfahre, wer wen gerade halbtot geschossen hat. Vor einigen Wochen jedoch schickte mir jemand Informationen, die mich neugierig, aber auch ein wenig ratlos machten, weil ich nicht herausgefunden habe, wer dahinter steckt. Vielleicht outet sich einer aus dem Publikum.

Am 14.10.2007 bekam das Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eine E-Mail: In der Vereinsregistersache Deutscher Journalisten Verband (DJV) – Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten e.V. (VR23306) „beantragen wir hiermit gem. § 142, 159 FGG die Löschung von § 1 der Satzung.“ Begründung: Durch die Formulierung, der DJV sei „die Spitzenorganisation der Journalistinnen und Journalisten in der Bundesrepublik Deutschland“ werde eine Alleinstellung behauptet, die es so nicht gebe und die dazu bestimmt und geeignet sei, „insbesondere in der Mitgliederwerbung zum Nachteil anderer Berufsverbände“ zu täuschen. Es gebe zahlreiche andere Berufsverbände, und der DJV dürfe sich nicht mit Eigenschaften schmücken, die nicht vorlägen. Unterzeichnet und verfasst war die E-Mail von Andreas Puschmann (deutscherpresseverband@yahoo.de) vom DPV Deutscher Presse Verband – Verband für Journalisten e.V..

Am 17.10.2007 antwortete das Amtsgericht Charlottenburg schriftlich an den DPV: Die Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens käme nicht in Betracht, „da die von ihnen beanstandete Formulierung in § 1 der Satzung nicht Gegenstand einer Registereintragung ist“, der Verein habe den Passus schon seit 1961 in seiner Satzung. Beim DPV fiel man angesichts dieses Briefes aus allen Wolken: Man wusste davon gar nichts, eine Löschung in der Satzung der Konkurrenz beantragt zu haben. Natürlich hätte man angesichts der E-Mail-Adresse bei Yahoo stutzig werden müssen, denn der DPV hat seine eigene Domain und seine offiziellen Adressen enden mit @dpv.org. Der DPV antwortete sofort: Man habe zu keinem Zeitpunkt eine E-Mail-Adresse deutscherpresseverband@yahoo.de verwendet. „Der Besitzer und/oder Nutzer dieses Email-Accounts gibt sich Ihnen gegenüber unbefugt in unserem Verbandsnamen aus und verstößt u.a. gegen unsere Namen- und Markenrechte.“ Gleichzeitig beantrage man bei Yahoo!Deutschland, den Account zu schließen, zu informieren, wer sich hinter diesem Account verberge und erstattete Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg.

Katja Herberg von Yahoo!Deutschland antwortet am 8.11.2007, man habe den Account deaktiviert: „Wir dürfen aus Datenschutzgründen Angaben über Accounts nur an die Polizei weitergeben“, sobald diese eine Bestandsanfrage übersende. Die Staatsanwaltschaft Hamburg stellte das Verfahren ein (AZ 84 UJs 8760/07) ein, „weil der Täter nicht ermittelt werden konnte.“

Das ist nur die Hälfte der Geschichte. Jetzt, liebe Kinder, verrate ich euch, warum der Verein Berliner Journalisten [VBJ, der kleinere der zwei (!) Landesverbände des DJV in Berlin] auf seiner Website das Lügenmärchen nicht korrigiert: „Die beiden 2004 gegründeten Landesverbände des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) gehen am 1. Januar 2008 in den „Journalistenverband Berlin-Brandenburg“ (JVBB) über.“ Tun sie gar nicht, aber ob etwas wahr oder falsch ist, interessiert beim DJV niemanden.

Am 06.11.2007 bekam das Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg noch einmal eine E-Mail von „Andreas Puschmann“ (deutscherpresseverband@yahoo.de): Der Verein JVBB sei nicht eintragungsfähig, da die Wortmarke vom DJV Berlin, Lietzenburger 77 angemeldet worden sei – dem Konkurrenzverband des Vereins Berliner Journalisten. Am 29.11. trudelte noch einmal ein inhaltsgleicher Brief ein – der New Yorker Kanzlei Witherspoon Associates (521 5th Ave 2600), unterschrieben von Hannelore Koenig. Die „Kanzlei“ ist aber in Wahrheit eine Literaturagentur oder gibt vor, das zu sein.

Beigefügt war der Auszug aus dem Markenregister (DPINFO) des Deutschen Patent- und Markenamtes DPMA, aus dem hervor geht, dass die Wortmarke JVBB am 26.06.2004 angemeldet und am 15.03.2005 eingetragen wurde – in den Klassen 16, 35 und 41. Die Information war also korrekt, der „Informant“ aber wiederum ein Fake. Der DPV erklärte zum „Registereintrag JVBB“, er habe damit nichts zu tun.

Der Verein Berliner Journalisten kann sich also nicht in JVBB umbenennen, weil sein größter Konkurrent die Markenrechte am Kürzel hat. Normale Menschen erkundigen sich vorher danach, beim VBJ war man offenbar zu blöd dazu.

Der Bundesverband DJV versuchte, zugunsten seines „geliebten“ Landesverbands Verein Berliner Journalisten zu intervenieren und dem „ungeliebten“ Landesverband DJV Berlin die Marke wegzunehmen. Der Insolvenzverwalter des DJV Berlin erklärte mir jedoch auf Anfrage: „Wie Sie richtig vermuten, hat der Bundesverband des DJV angefragt, ob eine Überlassung der Bild- und Wortmarke JVBB möglich sei. Ob es zu einer Übertragung kommt, ist hier allerdings noch nicht entschieden.“ Der Vorstand des DJV Berlin will „JVBB“ nicht hergeben.

Dumm gelaufen für den VBJ. Was will man jetzt machen? Die beabsichtigte Fusion ist ohnehin geplatzt. Also verschweigt man einfach die Fakten. Die Mitglieder interessiert das nicht, sie folgen gewohnt und dumpf den Irrungen und Wirrkungen ihrer Vorstände wie die Kinder dem Rattenfängern von Hameln. Deutsche Verbandsjournalisten eben.

image_pdfimage_print

Kommentare

Schreibe einen Kommentar