FYI: Piraten gegendargestellt

RA Thomas Stadler: „Der ehemalige Piratenpolitiker Christopher Lauer (bis 2016 Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses), der mittlerweile der SPD beigetreten ist, hat gerichtlich einen Gegendarstellungsanspruch gegen seinen früheren Parteikollegen Simon Lange durchgesetzt, wegen angeblich unrichtiger Tatsachenbehauptungen Langes in dessen Blog. (…) Interessant an der Entscheidung des Kammergerichts ist der Umstand, dass es sich um ein privates Blog mit nur unregelmäßigen Beiträgen handelt, wobei teilweise über Zeiträume von sechs Monaten hinweg kein einziger Blogbeitrag eingestellt wurde.
Der Gegendarstellungsanspruch ergibt sich aus § 56 Rundfunkstaatsvertrag (RStV).“

Ich teile die Einschätzung Fefes nicht. Das Bundesverfassungsgericht hält bei „Journalisten“ bzw. „Medien“ den Unterschied zwischen „kommerziell“ und „Hobby“ für irrelevant. Wichtig ist nur, dass es der staatsbürgerlichen Aufklärung dient. Auch ein „nicht-kommerzieller“ Blogger darf sich Journalist nennen. Man muss aber dann auch mit den Risiken und Nebenwirkungen leben.

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Kommentare

6 Kommentare zu “FYI: Piraten gegendargestellt”

  1. ... der Trittbrettschreiber am Dezember 7th, 2016 3:08 pm

    Unter Vollkaufleuten hat Schweigen eine starke Aussage.
    Ein Blogger, der zu wichtigen politischen Ereignissen nichts postet, nicht einmal eine Beleidigung loslässt, müsste dann im Umkehrschluss zur Stellungnahme aufgefordert werden dürfen. Ich jedenfalls würde mich als öffentliche Person(wenn auch nur draußen auf dem zugigen Trittbrett) ärgern, wenn nichts über mich berichtet wird. Was sagt denn das BVG dazu? Außerdem: Wird der RStV analog für Online-Gefasel angewendet oder was hat das Internet mit Rundfunk zu tun? Ja – es zieht, brrrrr uhaaha.

  2. Wolf-Dieter Busch am Dezember 8th, 2016 12:24 am

    RA Thomas Stadler sieht das anders.

  3. Martin Däniken am Dezember 8th, 2016 1:59 am

    Heisst das man bevor man bloggt nachdenken sollte wenn man denn könnte(Gehirnkapazitätsmässig,nicht zeitdruckmässig…
    nicht mehr spontan losrotzen darf….
    „das ischt mein Blogg und hier schreibe was isch will“

    Das Ende ist nahe!!!
    Kreative Säfte werden kontrolliert ;-)!

  4. Wolf-Dieter Busch am Dezember 8th, 2016 11:23 am

    Habe die von Stadler zitierte Ausführung des VGH BaWü differenziert nicht nach „kommerziell“ und „Hobby“, sondern orientiert sich an „journalistisch und redaktionell“: beides muss erfüllt sein.

    Journalistisch bedeutet dabei: als seriöse Information auf Bildung von Meinung angelegt. Redaktionell bedeutet: die Information muss professionell redigiert sein, beispielsweise mit einem definierten Workflow (Arbeitsablaufplan).

    Stadler bezweifelt insbesondere die Qualität „Redaktionell“ beim Blog von Lange.

  5. Wolf-Dieter Busch am Dezember 8th, 2016 11:24 am

    Die von Stadler zitierte Ausführung des VGH BaWü differenziert nicht nach „kommerziell“ und „Hobby“, sondern orientiert sich an „journalistisch und redaktionell“: beides muss erfüllt sein.

    Journalistisch bedeutet dabei: als seriöse Information auf Bildung von Meinung angelegt. Redaktionell bedeutet: die Information muss professionell redigiert sein, beispielsweise mit einem definierten Workflow (Arbeitsablaufplan).

    Stadler bezweifelt insbesondere die Qualität „Redaktionell“ beim Blog von Lange.

  6. Stephan Fleischhauer am Dezember 18th, 2016 1:30 pm

    http://www.danisch.de/blog/2016/12/17/die-korrupte-gewalt-staatssauerei-presse-und-verlagsrecht/

    „Man fragt nicht, was Presse ist. Man setzt Presserecht so ein, wie man es gerade politisch braucht.“

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