Certain Limits in the Criminalisation of Bribery

Der Compliance Report on Germany wird zwar von deutschen Medien nicht verlinkt (man will das Publikum nicht mit ausländischen Sprachen belästigen), man sollte ihn aber trotzdem lesen.

„Transparency of Party Funding“ – mangelnde Transparent der Parteienfinanzierung – das übrigens ist das Thema des Buches von Matthew D. Rose: “Korrupt? Wie unsere Politiker und Parteien sich bereichern – und uns verkaufen”. Das Buch hatte natürlich keinerlei Konsequenzen, und das Massenpubllikum liest lieber etwaas über Wanderhuren, anstatt sich mit Politik zu beschäftigen.

In view of the above, GRECO concludes that Germany has implemented or satisfactorily dealt with only four of the twenty recommendations contained in the Third Round Evaluation Report. (…) By contrast, no progress whatsoever has been achieved in respect of any of the nine recommendations requiring concrete measures. GRECO recognises the overall high standards set by Germany in its fight against corruption; however, it very much regrets that Germany, one of the founding members of GRECO which signed the Criminal Law Convention on Corruption in 1999, remains one of the few GRECO members which have not ratified the Convention and its Additional Protocol. The authorities state that ratification is pending necessary amendments to be made to the Criminal Code. (…)

GRECO wishes to stress that the shortcomings in German bribery law – such as the limited criminalisation of bribery of parliamentarians and other members of domestic assemblies, coupled with the absence of trading in influence offences and, furthermore, certain limits in the criminalisation of bribery of foreign and international officials and of private sector bribery – are significant lacunae.“

Deutschland möchte offenbar Abgeordnetenbestechung nicht als Straftatbestand haben. Das lässt tief blicken. Ein Schelm, der sich was dabei denkt.

Übrigens – laut Wikipedia ist die „UN-Konvention gegen Korruption ist der erste weltweit völkerrechtlich verbindende Vertrag zur Bekämpfung der Korruption. Er verpflichtet die Vertragsparteien zur Bestrafung verschiedener Formen der Korruption gegenüber Amtsträgern und zur internationalen Zusammenarbeit. Die Konvention ist von 159 Staaten ratifiziert (Stand Januar 2012). Die größten Staaten, die die Konvention nicht ratifiziert haben sind Japan, Deutschland, Myanmar, Sudan, Saudi-Arabien, Nordkorea und Syrien.“

Da sind wir ja in guter Gesellschaft.

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Kommentare

3 Kommentare zu “Certain Limits in the Criminalisation of Bribery”

  1. R@iner am April 2nd, 2012 8:58 pm

    Alles halb so wild. Z.B. hat Rainer Brüderle gerade erst kürzlich die Frage nach der Ratifizierung bei diesem abgeordnetendingsda beantwortet. Patrick Döring läßt übrigens fast identisches verlauten – Wenn wundert’s auch.
    (Nimmt eigentlich wirklich jemand dieses abgeordnetenwatch ernst?)

    Leider ist bereits hierbei die Sache die, daß Deutschland in dem von beiden erwähnten Index
    nicht wie im Namen der Spitzenkräfte der fdp behauptet wird auf Platz 6 lag, sondern auf Platz 14. (cpi 2009)

    Im Jahre 2010 kam Deutschland in der Liste von Transparency.org dann auf Platz 15. (cpi 2010, pdf)

    Lügen in Zeiten des Webs wird auch immer schwieriger, kein Wunder also, daß Wahrheitsminister Friedrichs gerne vom „Recht auf Vergessen“ träumt.
    Ich schließe aus der Weigerung der Unterzeichnung einfach, daß für die Herrenmenschen der Politkaste Korruption in Deutschland nicht gleich der trivialen Korruption ist, wie sie wonders vorkommen mag.

  2. R@iner am April 2nd, 2012 10:33 pm

    Korr: Der WahrMin heißt natürlich Friedrich.

  3. Bananenmedienrepublik, reloaded : Burks' Blog am November 28th, 2012 9:57 am

    […] ob die folgenden Meldungen in den Nachrichten der grpßen Mainstream-Fernsehsehnder auftauchen:: – Greco kritisiert Deutschland, es mache keine Fortschritte im Kampf gegen die Korruption; – […]

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