Sorgerecht und Dauerpartnerschaft

Das Bundesverfassungsgericht hat ein sehr interessantes Urteil zum Sorgerecht der Eltern gefällt und wann die Kinder den Eltern weggenommen werden dürfen, und gleichzeitig einige Sachverständige abgewatscht:

Im Sachverständigengutachten wird die verfassungsrechtlich gebotene Frage nach einer nachhaltigen Gefährdung des Kindeswohls weder explizit noch in der Sache gestellt. Stattdessen prüft es die Erziehungsfähigkeit der Eltern in einer Weise, die nicht geeignet ist, das rechtliche Merkmal der Kindeswohlgefahr in tatsächlicher Hinsicht aufzuklären. Als Kriterien zieht es unter anderem heran, ob die Eltern dem Kind vermittelten und vorlebten, dass es „sinnvoll und erstrebenswert ist, zunächst Leistung und Arbeit in einer Zeiteinheit zu verbringen, sich dabei mit anderen messen zu können und durch die Erbringung einer persönlichen Bestleistung ein Verhältnis zu sich selbst und damit ein Selbstwertgefühl aufbauen zu können“, ob die Eltern der „geistigen Entwicklung ihres Kindes größtmögliche Unterstützung und Hilfe zukommen lassen, damit die Kinder hier nach ihrem geistigen Vermögen auf eine persönliche Bestleistung hin gefördert werden und diese erbringen können“ und ob die Eltern den Kindern ein „adäquates Verhältnis zu Dauerpartnerschaft und Liebe vorleben“.

Mit diesen Fragestellungen wird die Erziehungsfähigkeit des Beschwerdeführers an einem Leitbild gemessen, das die von Art. 6 Abs. 2 und Abs. 3 GG geschützte primäre Erziehungszuständigkeit der Eltern verfehlt. Eltern müssen ihre Erziehungsfähigkeit nicht positiv „unter Beweis stellen“; vielmehr setzt eine Trennung von Eltern und Kind umgekehrt voraus, dass ein das Kind gravierend schädigendes Erziehungsversagen mit hinreichender Gewissheit feststeht.

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Kommentare

3 Kommentare zu “Sorgerecht und Dauerpartnerschaft”

  1. ...der Trittbrettschreiber am November 29th, 2014 12:26 pm

    ymmd – die profitorientierte verblendung der modernen universitäten bringen eben genau solche bestleister und selbstwertschätzende hirnis hervor, die sich dann selbst zu maßstab machen. donnerwetter, hut(trägt mann den heute noch?) ab vor diesem urteil(svermögen).

  2. The Viewer am November 29th, 2014 5:46 pm

    Da sieht man mal wieder wo der Hase langläuft oder zumindest langlaufen soll.
    Wenn so etwas durchkommt sind das ja Gesetzesvorgaben die dann dazu führen würden Kinderheime zur Umerziehung zu bauen…wären ja auch wieder Arbeitsplätze.
    Ähnlich strengeren Gesetzen auf anderen Gebieten um mehr Gefängnisse zu bauen…Die USA geht ja in dieer Hinsicht mit gutem Beispiel vorran… ;-)

  3. Temnitzbiber am Dezember 2nd, 2014 9:16 pm

    Aha – meine Schwestern, die eine einmal, die andere sogar zweimal geschieden, wären also ungeeignet, ihre Kinder zu erziehen? Aus denen könne nix werden? Naja, eine der Betroffenen hat gerade ihren Master gemacht. Die anderen sind noch zu klein, aber auch in der Spur. Wenn aber alle aus solchen unmoralischen Verhältnissen und dazu alle aus Familien, wo die Eltern nicht „die Besten“ sind, ins Heim müssen, braucht man ja hier im Osten fast gar keine Schulen mehr, weil gleich im Heim unterrichtet wird.

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