Freispruch für WikiLeaks-Unterstützer rechtskräftig

Morphiums blog: „Am 16. März 2011 hatte das Amtsgericht Dresden den WikiLeaks-Unterstützer Theodor Reppe von den Vorwürfen freigesprochen, durch den Betrieb eines Tor-Servers und durch die Inhaberschaft der Domäne ‚wikileaks.de‘ die Verbreitung von Kinderpornographie erleichtert zu haben (…) Das Projekt WikiLeaks hatte Anfang 2009 unter anderem das Originaldokument einer Sperrliste der australischen Regierung veröffentlicht, welche teilweise inkriminierte Links enthielt. (…) Nun hat die Staatsanwaltschaft ihre Berufung gegen den Freispruch des Amtsgerichtes – bislang kommentarlos – zurückgenommen. (…) Die Ermittlungsmaßnahmen begannen bereits 2007 mit mehreren Durchsuchungen und Beschlagnahmen bei Reppe mit Vorwürfen wie Verbreitung kinderpornographischer Schriften. Alle Vorwürfe mündeten im Freispruch.“

Glückwunsch und willkommen im Club derjenigen, die zwar unschuldig waren, was die jeweilige Staatsanwaltschaft garantiert voraussah, aber für die das Verfahren an sich als Strafe gemeint war, um sie einzuschüchtern. Fünf jahre Computer weg – und keine Entschädigung – trotz erwiesener Unschuld. So etwas nennt sich „Rechtsstaat“. Lachhaft.

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Kommentare

2 Kommentare zu “Freispruch für WikiLeaks-Unterstützer rechtskräftig”

  1. bombjack am Februar 8th, 2012 7:36 am

    […]Glückwunsch und willkommen im Club derjenigen, die zwar unschuldig waren, was die jeweilige Staatsanwaltschaft garantiert voraussah, […]

    und selbst wenn man der Staatsanwalt zugute hält, dass sie es nicht von Anfang an voraus gesehen hat, dann frage ich mich, warum diese Staatsanwaltschaft dann noch mal in Berufung geht, diese aber dann ohne Begründung zurückzieht und damit die Sache dann nochmal fast 12 Monate verschleppt wird.

    bombjack

  2. admin am Februar 8th, 2012 9:21 am

    Genau so war es bei mir.

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