An die Staatsanwaltschaft Berlin

Burkhard Schröder
(…)
08.08.2011

Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstrasse 91
10559 Berlin
14 Js 3225/08

2. Mahnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Meine Schreiben vom 1.11.2010 und 13.11.2010 wurden von Ihnen nicht beantwortet

Ich zitiere: „mein Freispruch in der obigen Strafsache ist mittlerweile rechtskräftig. Das Amtsgericht Tiergarten (Gesch.Nr. (231 Ds) 14 Js 3225/08 (20/09) hat in der Sitzung vom 30.06.2009 für Recht erkannt: „Für die erlittene Beschlagnahme wird der Angeklagte entschädigt.“

„Wie aus dem beigefügten Beschluss des OLG München von 22.03.2010 (Az: 1 W 2689/09) ersichtlich ist, beläuft sich die Entschädigung in vergleichbaren Fällen auf 2,30 Euro pro Tag. Mein Rechner wurde am 11.11.2008 beschlagnahmt (…). Ich bitte um Überweisung der entsprechenden Summe auf mein obiges Konto.“

Sie hatten mir in einem Schreiben vom 5.11.20012010 bestätigt, dass ich einen Anspruch auf Entschädigung habe.

Ich darf auf eine Passage im Urteil des Landgerichts Berlin hinweisen, in der der Staatsanwaltschaft Berlin bescheinigt wird: „Der Abschluss des Strafverfahrens ist hier allerdings (…) von der Staatsanwaltschaft rechtsstaatswidrig derart verzögert worden…“

Dass sich seit neun Monaten nichts getan hat, können Sie nicht mit Arbeitsüberlastung oder dergleichen erklären, da die Kosteneinziehungsstelle der Justiz den von mir zu zahlenden Betrag im Verfahren wegen „verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlunng“ zügig und zeitnah angemahnt hat. ((560) 14Js 3225/08 Ns (81/09/)

Ich kann aus der Tatsache, dass rund neun Monate nach dem Urteil die Entschädigung noch immer nicht eingetroffen ist, nur schließen, dass Sie auch in diesem Fall wie gehabt zu verfahren gedenken – die Angelegenheit „rechststaatswidrig“ zu verzögern.

Falls die Entschädigung bis Ende August nicht eingetroffen ist, werde ich den betreffenden Richter informieren und alle Klagemöglichkeiten ausschöpfen.

Hochachtungsvoll
Burkhard Schröder

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Kommentare

11 Kommentare zu “An die Staatsanwaltschaft Berlin”

  1. Brösel am August 8th, 2011 1:05 pm

    Hallo Burks,
    die brauchen so lange weil sie sich gegen Dir was neues ausdenken. Lade die Staatsanwältin doch mal zu Dir nach hause ein.

  2. Carsten Thumulla am August 8th, 2011 4:44 pm

    Schick einen Mahnbescheid oder laß es einen Anwalt machen.

    Carsten

    „I shot the sheriff,
    but I did not shoot the deputy.“

  3. admin am August 8th, 2011 4:49 pm

    Das ist doch eine Mahnung.

  4. Carsten Thumulla am August 8th, 2011 5:33 pm

    Eine Mahnung ist kein Mahnbescheid. Ein Mahnbescheid liefert Dir automatisch einen Titel, den Du vollstrecken lassen kannst, oder er zwingt zum Verfahren. Sollten sie wider alle Vernunft widersprechen hat Dein Anwalt Spaß. Sie werden auf Zeit spielen, bis Du mit einem Mahnbescheid kommst. Laß das den Anwalt machen! Gurgle mal!
    Heutzutage: Erinnerung, dann Mahnbescheid! Bei Juristen ohne Erinnerung. Du hast zwei Mahnungen verschossen und Zeit verspielt.

    Carsten

    Also, sprach der Lehrer Lempel,
    Dies ist wieder ein Exempel

  5. admin am August 8th, 2011 11:08 pm

    Dann werde ich mal in den nächsten Tagen beim Zentralen Mahngericht im Wedding nachfragen :-)

  6. baerchenbrueck am August 8th, 2011 11:48 pm

    Hallo Burkhard,

    a) Mahnbescheid bei Sachforderungen ? Vergess es, Mahnbescheide drehen sich um Pekuniäres.
    b) Wieso 2019 ? (Beschluss des OLG München von 22.03.2019)
    c) Untätigkeitsbeschwerde beim Obersten einlegen, das versiebt auf 5 Jahre Beförderung und „motiviert“ zu Antworten, bevor die Beschwerde zu deren Personalakten gelegt wird. Kopie ans Landesinnenministerium nicht vergessen, die motivieren ihre Schergen gern mal. Das Ganze reicht per Fax (wegen des Sendebeleges richterlich wie ein Einschreiben/Rückschein)

    Ciao Bärchen

  7. admin am August 8th, 2011 11:51 pm

    2019 ist ein druckfehler, muss 2010 heissen
    http://www.rechtsteufel.de/olg-muenchen-entschaedigung-fuer-beschlagnahmten-pc
    Den PC habe ich zurück, es geht um die Entschädigung, also um Pekunäres.

  8. baerchenbrueck am August 8th, 2011 11:51 pm

    Nachtrag zu „Mahnbescheid dreht sich um…“ : Die Urforderung des Ganzen müsste aus Geldforderungen bestehen. Bei Deiner Vorgeschichte isses der Titel nach der „Demikratisierung morgens um 7“

  9. stefle am August 9th, 2011 12:29 am

    „Sie hatten mir in einem Schreiben vom 5.11.2001 bestätigt, dass ich einen Anspruch auf Entschädigung habe.“

    2001?

  10. Carsten Thumulla am August 9th, 2011 8:53 am

    _Nicht_ nachfragen! Einen Mahnbescheid im Schreibwarenhandel kaufen und ausfüllen. Sofort! Automatische Verfahrenseröffnung ankreuzen!!! Zum Amtsgericht schicken und denen die Hölle heiß machen, wenn der nach drei Wochen nicht draußen ist! Dann _jeden_ Tag anrufen und _jede_ Woche Dienstaufsichtsbeschwerde abschicken.
    Besser, Du läßt das einen Anwalt machen. Der kriegts bezahlt und Du mußt Dich nicht rumärgern.
    Die STA wird auf Zeit spielen, wie jeder Schuldner, und die Korken knallen lassen, wenn Du formale Fehler machst, wie Verjährung. Denen geht es nicht um die paar Mäuse, Leute verarschen ist deren SPORT.

    Carsten

    Schwarz ist weiß und weiß ist schwarz? Die Welt ist nicht so wie es uns die am lautesten Schreienden glauben machen wollen. Wer die Macht hat, verkündet nicht die Wahrheit.
    Alex Eberl

  11. admin am August 9th, 2011 10:23 am

    @stefle: ist korrigiert, war 2010

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