An die Staatsanwaltschaft Berlin

Burkhard Schröder
(…)
08.08.2011

Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstrasse 91
10559 Berlin
14 Js 3225/08

2. Mahnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Meine Schreiben vom 1.11.2010 und 13.11.2010 wurden von Ihnen nicht beantwortet

Ich zitiere: „mein Freispruch in der obigen Strafsache ist mittlerweile rechtskräftig. Das Amtsgericht Tiergarten (Gesch.Nr. (231 Ds) 14 Js 3225/08 (20/09) hat in der Sitzung vom 30.06.2009 für Recht erkannt: „Für die erlittene Beschlagnahme wird der Angeklagte entschädigt.“

„Wie aus dem beigefügten Beschluss des OLG München von 22.03.2010 (Az: 1 W 2689/09) ersichtlich ist, beläuft sich die Entschädigung in vergleichbaren Fällen auf 2,30 Euro pro Tag. Mein Rechner wurde am 11.11.2008 beschlagnahmt (…). Ich bitte um Überweisung der entsprechenden Summe auf mein obiges Konto.“

Sie hatten mir in einem Schreiben vom 5.11.20012010 bestätigt, dass ich einen Anspruch auf Entschädigung habe.

Ich darf auf eine Passage im Urteil des Landgerichts Berlin hinweisen, in der der Staatsanwaltschaft Berlin bescheinigt wird: „Der Abschluss des Strafverfahrens ist hier allerdings (…) von der Staatsanwaltschaft rechtsstaatswidrig derart verzögert worden…“

Dass sich seit neun Monaten nichts getan hat, können Sie nicht mit Arbeitsüberlastung oder dergleichen erklären, da die Kosteneinziehungsstelle der Justiz den von mir zu zahlenden Betrag im Verfahren wegen „verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlunng“ zügig und zeitnah angemahnt hat. ((560) 14Js 3225/08 Ns (81/09/)

Ich kann aus der Tatsache, dass rund neun Monate nach dem Urteil die Entschädigung noch immer nicht eingetroffen ist, nur schließen, dass Sie auch in diesem Fall wie gehabt zu verfahren gedenken – die Angelegenheit „rechststaatswidrig“ zu verzögern.

Falls die Entschädigung bis Ende August nicht eingetroffen ist, werde ich den betreffenden Richter informieren und alle Klagemöglichkeiten ausschöpfen.

Hochachtungsvoll
Burkhard Schröder