Ehrenmorde

Spiegel online: „Laut Bundesgerichtshof sind Ehrenmorde grundsätzlich als Morde aus niedrigen Beweggründen einzustufen. Tatsächlich wurden aber nur bei 28 von 87 rechtskräftig in Deutschland verurteilten Personen auch niedrigen Beweggründe als Motiv festgestellt. (…) In 15 untersuchten Fällen werteten die Richter dagegen das Ehrmotiv sogar strafmildernd.“

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Kommentare

One Kommentar zu “Ehrenmorde”

  1. Michael am August 2nd, 2011 10:51 p.m.

    Weiter geht obiges Zitat so:

    „Das sind vor allem Fälle, in denen das Umfeld großen Druck auf Einzelpersonen ausgeübt hat. Gerade jüngere Täter lassen sich so beeinflussen. Oft sind das auch Personen, die noch nicht lange in Deutschland weilen.“

    Das hört sich eher so an, als war nicht das „Ehrenmotiv“ für die Strafmilderung ausschlaggebend, sondern eben die Tatsache, daß die Täter unter Druck standen und beeinflussbar waren. Bei Heranwachsenden (also 18 bis 21-jährigen) kann das auch dazu führen, daß Jugend- statt Erwachsenenstrafrecht angewandt wird.

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