DJV-Verbandstag 2009 geschreddert

UrteilSorry, ich muss es einfach tun und die wohlwollenden Leserinnen und geneigten Leser mit Vereinsmeierei behelligen. Ich habe ein 79-seitiges Urteil des Landgerichts Berlin vom 01.06.2001 2011 zugespielt bekommen. Niemand wird darüber adäquat berichten, ausser burks.de – ganz im Gegenteil: Diejenigen, die schon ihres Berufs wegen berichten sollten, werden das Urteil schamhaft verschweigen. Das Stammpublikum ahnt schon, auf welche Berufsgruppe es jetzt einzudreschen gilt – mein eigene, insbesondere den vereinsmeierischen Journalismus dergestalt, dass ich jetzt den Deutschen Journalistenverband (DJV) meine.

Da ich dem Laden angehöre, darf ich das sowieso. Dieser Artikel sollte da stehen, wo er thematisch hingehört – auf meinem Recherchegruppe-Blog, aber die Leser drüben sollen ruhig herkommen.

Der Landesverband Brandenburg hat gegen den Bundesverband des DJV geklagt -und gewonnen. Die wesentlichen Punkte: Die auf dem Verbandstag 2009 des DJV gefassten Beschlüsse sind unwirksam, insbesondere die Beschlüsse zur Wahl des Bundesvorstands und der Rechnungsprüfer und die Beschlüsse, die Satzung und die Geschäftsordnung zu ändern.

Das Landgericht Berlin hat für Recht befunden, dass nicht alle Mitglieder, die auf dem Bundesverbandstag laut der jeweiligen Satzung hätten teilnehmen dürfen, auch vertreten waren und abstimmen durften. Die Mitglieder der DJV-Landesverbände Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sind „unmittelbar“ auch Mitglied des Bundesverbands, aber niemand hatte daran gedacht, sie einzuladen.

Wer das immer noch nicht verstanden hat: Der DJV besteht aus Landesverbänden, die als Vereine organisiert sind. Der Bundesverband soll, so ist es gemeint, eine Art Dachverein aller Landesverbandsvereine sein. Letztere schicken Delegierte zum Ersteren, wenn Bundesverbandstag ist. Dummerweise haben die oben genannten Landesverbände das aber missverständlich in ihrer Satzung formuliert. Wenn man die ernst nimmt, womit das Landgericht keine Probleme hatte, dann hätten nicht nur die gewählten Delegierte am Bundesverbandstag teilnehmen müssen, sondern alle Mitglieder. Dieses Tohuwabohu haben aber nur die obigen Landesverbände in ihrer Satzung angerichtet.

Die Pointe ist natürlich, dass das niemand in den vergangenen Jahrzehnten gemerkt hat, weder die recht ordentlich bezahlten Verbandsjournalisten noch die hoch bezahlten Geschäftsführer oder unvermeidliche Wichtigtuer wie Karl Geibel (ja, das ist schon sechs Jahre her, aber ich vergesse das nicht!). In Berlin und Brandenburg gab es bis vor kurzem vier Landesverbände, Geschäftsstellen und Geschäftsführer, weil man seit Jahren zerstritten ist. Soviel zur real gar nicht vorhandenen Schwarmintelligenz.

Im Urteil steht klar und angenehm, was erstens, zweitens, drittens kam: „Um eine Mitgliederversammlung wirksam durch eine Vertreterversammlung zu ersetzen, bedarf es gundsätzlich klarer Festlegungen in der Satzung, wie die Vertreter alle (unmittelbaren) Mitglieder zu bestellen seien.“

Das kann ja heiter werden. Der Landesverband Nordrhein-Westfalen zum Beispiel schreibt auf seiner Website: „Im DJV-Landesverband NRW gibt es 21 eigenständige Orts- und Regional-Vereinigungen, die jeweils einen eigenen Vorstand wählen und ein eigenes Programm vor Ort anbieten.“

Vereinsmeierei vom Feinsten eben. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie die zuständigen Gerichte oder Burks.

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Kommentare

2 Kommentare zu “DJV-Verbandstag 2009 geschreddert”

  1. Nic am Juni 16th, 2011 7:49 am

    Hi Burks, da ist ein Fehler im Text: das Urteil ist nicht von 2001, sondern von 2011!

  2. admin am Juni 16th, 2011 1:00 pm

    danke, habe es geändert

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