Das Landgericht Hamburg hat entschieden

Neue Rheinische Zeitung: „Die Älteren unter uns erinnern sich an eine Zeit, in der es hierzulande so etwas wie Meinungsäußerungsfreiheit gab. Diese Zeiten sind seit dem 25.10.2005 vorbei. An diesem Tag nämlich urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass eine Äußerung, die mehrdeutig ausgelegt werden könne, bei einer denkbaren Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verboten werden kann. (…) Konnte man früher nur für das belangt werden, was man tatsächlich gesagt hatte und musste sich nicht darum scheren, dass die Zuhörer oder Leser weiterdenken, so kann heute bereits eine Assoziation des Richters ausreichen, um ein Verbot einer unklaren Äußerung durchzusetzen.“

Udo Vetter („Sie sind Scheiße”): „Einer der unbequemsten Gerichtsreporter Deutschlands, Rolf Schälike, war im Knast. Fünf Tage saß er ‚freiwillig‘ im Hamburger Gefängnis, weil er sich weigerte, ein Ordnungsgeld in einem seiner vielen Prozesse zu bezahlen. Ich habe Rolf Schälike um einen Erfahrungsbericht gebeten.“

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