Enteignet die Stromkonzerne JETZT!

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 14

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

image_pdfimage_print

Kommentare

2 Kommentare zu “Enteignet die Stromkonzerne JETZT!”

  1. links 20110317 | i live in my own little world, but it's ok... they know me here am März 17th, 2011 11:05 pm

    […] Apple und die Arbeitsbedingungen in China Nur kurz: Das Internet ist böse, Bild.de gesperrt, Perspektive ZugErschwG Götterdämmerung in der (Medien)Pädagogik: Wenn Computer zum selbstverständlichen Werkzeug werden 8 Vorschläge zur Stärkung der Öffentlichkeit Martin Haase: Merkel zu Fukushima CV Dazzle: Schmink die Gesichtserkennung in die Ahnungslosigkeit GPF: Maulkorb für die Piratenpartei Medienwächter: Bundestagsfernsehen illegal? Franziska Heine und Anti-Atominis starten ePetition: Abschalten! Enteignet die Stromkonzerne JETZT! […]

  2. Enteignet e.on und Vattenfall! : Burks' Blog am März 27th, 2011 10:53 am

    […] taz hat meine Forderung vom 17. März aufgegriffen (“Enteignet die Stromkonzerne JETZT!”): “Ein paar […]

Schreibe einen Kommentar