Nerdcore, die Durchführung einer Ablebensmaßnahme und andere signifikanten Kookkurrenzen

Prolog: Ich habe noch nie verstanden, warum sich das Verb abmahnen in die deutsche Sprache und die dazu passenden Gehirne geschmuggelt hat. („Signifikante Kookkurrenzen für abmahnen: kündigen (59), Arbeitgeber (55), Kündigung (52), untergrabend (49), müssen (38), Betriebsfrieden (33), gegebenenfalls (31), Wiederholungsfall (30), fristlosen (29)“)

Ich kann jemanden mahnen, dass etwas Böses einträte, täte er Dieses und Jenes und würde ihn ermahnen, unterließe er es, auf meinen Rat zu hören. Aber was – zum dreigeschwänzten Teufel – unterscheidet mahnen von abmahnen? (Bevor die Abzock- und Abmahn-Mafia sowie anderes Wegelagerer-Geschmeiß jetzt das Maul öffnen: Wir reden über die deutsche Sprache und nicht über berufsspezifischen Slang.)

Abmahnen verhält sich zu mahnen wie die „Fachtagung“ zur „Tagung“, der „schulische Bereich“ zur „Schule“ und die „Durchführung einer Ablebensmaßnahme“ zum „Erschießen“. Der Begriff ist also wie geschaffen für Juristen und Leute, die nichts zu sagen haben, das aber um so öfter und lauter.

Und jetzt zu etwas ganz Anderem. Bei Fefe las ich, dass nerdcore.de (war auch in meiner Blogroll) verschwunden sei: „Anscheinend hat die Firma Euroweb nach gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Blogger René Walter einen Titel gegen ihn erwirkt und damit dann die Domain zwangsvollstrecken lassen.“ Bei Law blog wird das ausführlich diskutiert.

Die FAZ berichtet als gefühltes reaktionäres Sprachrohr der gefühlten Großbourgeoisie aka gefühlte herrschende Klasse einschlägig (das heißt: es ist wie bei dem gefühlten „Nachrichten“-Magazin Focus: Man weiß immer schon vorher, welche Meinung die haben oder sich haben verkaufen lassen): Die Diskussionen über die umstrittene Firma werden zwar erwähnt, sogar der sinnfreie (und selbstredend linkfreie) Satz „der Mitteldeutsche Rundfunk hat darüber bereits zweimal berichtet“ taucht auf, aber um was genau es sich handelt, erfährt man bei der FAZ nicht. Burks.de hat auch schon öfter über alles Mögliche berichtet – na und? Journalismus ist nicht, wenn man unkritisch die Agitprop wiederholt, die Euroweb über sich zu verbreiten geruht (siehe auch oben).

Die FAZ schreibt: „Nachdem sich René Walter diese Präsentationen (…) – einmal angesehen hat, kam er zu dem Schluss, dass sie ‚minderwertig‘ seien und darunter ‚unverhältnismäßig viel Schrott dabei‘ und sich die Euroweb ‚mit Dreck eine goldene Nase verdiene‘. Für diese Äußerungen hat Euroweb ihn abgemahnt und, als er darauf nicht reagierte, Ende August 2010 ein Urteil vor dem Landgericht Berlin erstritten, um das er sich offenbar ebenfalls nicht kümmerte. Daraufhin wurde seine Adresse gepfändet.“

Da „Dreck“ unstrittig eine Metapher ist, hat René Walter also eine subjektive Meinung geäußert (im Juristen-Jargon: „wettbewerbswidrige Äußerungen in Bezug auf unsere Mandantin“). Juristen sahen darin öffenbar eine „Schmähkritik“ – wir sind in Deutschland. Die Schmähkritik verhält sich zur Kritik wie – aber das hatten wir schon. Abmahn-Anwälte haben oft eine ähnliche Mentalität wie die bekannten Nachbarn, die sich wegen einer Hecke, deren randständigen Blättchen sich zehn Zentimeter über die Grundstücksgrenze hinausgewagt haben, zwanzig Jahre mit zahllosen Prozessen überziehen. Dazu kommt, dass die Gier nach Geld, Geld und noch mehr Geld die zwangsläufige moraltheologische Verhaltensnorm des Kapitalismus ist (den wir alle als alleinseligmachende Gesellschaftsform und freiheitlichdemokratische Grundordnung [die Grundordnung verhält sich zur Ordnung wie usw.] lieben und verehren), Abmahnanwälte als rättische Charaktermasken dieses Triebs natürlich eingeschlossen.

Die Süddeutsche schreibt: „Euroweb ging gegen die aus Sicht der Firma diffamierenden Darstellungen anwaltlich vor, was wiederum als Versuch aufgefasst wurde, Kritiker mundtot zu machen. Zum Ärger des Unternehmens dokumentiert Google die Spuren des Konflikts bis heute. (…) Denn abgesehen von der unbegreiflichen Nachlässigkeit des Nerdcore-Erfinders René Walter, worum ging es? Doch offenbar um einen Blogeintrag, der das Preisleistungsverhältnis bei Euroweb problematisierte“. Man spielt also auf den Streisand-Effekt an – in der Blogosphäre gebraucht man auch den Begriff Shitstorm.

Was mich am Thema interessiert, ist die Pfändung einer Domain. Ich stimme mit Udo Vetter nicht überein. Zwar kann eine Domain – wie es bei Heise zu lesen ist (2004) gepfändet werden, es kommt aber auf die Umstände an. Die sind IMHO bei nerdcore.de nicht so eindeutig, mal ganz abgesehen von der Frage, ob hier die Mittel zum Zweck (eine geringe Geldsumme zu erhalten) verhältnismäßig eingesetzt wurden. Die Kommentare bei law blog sprechen für sich: „Wenn ich meinem Glaeubiger den Gerichtsvollzieher schicke, mit Titel natuerlich, und dieser pfaendet, dann geht das Pfand rechtlich gesehen in meinem Besitz ueber, aber noch lange nicht in mein Eigentum.“ – „Dabei entstehen sicherlich auch Kosten, die möglicherweise höher sind als bei einer normalen Pfändung. Wenn jetzt aber ein Fehler begangen wurde (was mir nicht völlig abwegig erscheint), muß evtl. hinterher an den Gepfändeten Schadenersatz geleistet werden. Die Frage ist doch wirklich, welche Methode zielführender war. Mal ganz abgesehen vom berechtigten Imageverlust.“

Das Landgericht München I (Beschluss vom 12.02.2001, 20 T 19368/00) hat schon vor zehn Jahren entschieden: „Die Übertragbarkeit der Domain und ihre Loslösung vom Inhaber führt nicht dazu, daß sie als pfändbares Recht anzusehen ist.“ Das Landgericht Mönchengladbach ist anderer Meinung und hat etwas vage formuliert, wann eine Domain nicht gepfändet werden kann: „Eine Unpfändbarkeit kann sich analog § 811 Nr.5 ZPO daraus ergeben, dass eine Domain zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit des Schuldners erforderlich ist. Das ist allerdings nur dann der Fall, wenn sich die Domain im Rechtsverkehr durchgesetzt hat und deshalb nicht mehr ohne weiteres gegen eine andere ausgetauscht werden kann.“ Genau das ist bei nerdcore.de der Fall – allerdings darf man daran zweifeln, ob der Inhaber jemals eine relevante Summe mit seinem Blog verdient hat oder ob Bloggen Beruf ist, für den man die „eingeführte“ Domain braucht. (Bei burks.de ist ist das anders: „Burks“ hat sich als mein „Künstername“ durchgesetzt, und ich nutze mein Blog als Teil der gesamten Website u.a. zur beruflichen Eigenwerbung und zur Auftragsaquise.)

Ich würde gern darauf wetten, dass Euroweb in den höheren Instanzen verlieren wird (falls es dazu kommt). Der Bundesgerichtshof hat die Angelegenheit schon geregelt und meines Erachtens dem Landgericht Münchengladbach und anderen Vorinstanzen teilweise widersprochen: „Eine Internet-Domain ist lediglich eine technische Adresse im Internet“, vgl. BGH, Beschluss. v. 05.07.2005 – VII ZB 5/05):

a) Eine „Internet-Domain“ stellt als solche kein anderes Vermögensrecht i. S. v. § 857 Abs. 1 ZPO dar. Gegenstand zulässiger Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO in eine „Internet-Domain“ ist vielmehr die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain gegenüber der Vergabestelle aus dem der Domainregistrierung zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zustehen.
b) Die Verwertung der gepfändeten Ansprüche des Domaininhabers gegen die Vergabestelle aus dem Registrierungsvertrag kann nach §§ 857 Abs. 1, 844 Abs. 1 ZPO durch Überweisung an Zahlungs Statt zu einem Schätzwert erfolgen.

Die Anwälte von Euroweb sehen das jedoch anders: „Das Urteil erging im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, auf das – grundsätzlich hiergegen mögliche – Rechtsmittel der Berufung verzichtete der Schuldner. Die Hauptsacheklage ist bislang nicht anhängig. Die durch das Gerichtsverfahren entstandenen Kosten sowie weitere Beträge für Rechtsanwaltsgebühren hatte der Schuldner zu zahlen.“

Aha. Jetzt habe ich auch das juristische Geschäftsmodell begriffen. Da nützt auch nichts, wenn Euroweb den vermeintlich Guten aus dem Erlös der Domain-Versteigerung spenden will – die haben dankend abgelehnt:

„Könnte die Firma Euroweb das Geld aus dem Erlös der Versteigerung der Nerdcore-Domain tatsächlich spenden, so bräuchte sie dafür einen Empfänger, der das Geld auch annimmt. Wir aber haben das Gefühl, dass hier mit ziemlich dicken Kanonen auf zierliche Spatzen geschossen wird. Und davon möchten wir nicht profitieren. Und wir möchten auch nicht, dass sich der Kanonier mit einer Spende an Freischreiber ein moralisches Mäntelchen für eine klassische Überreaktion umhängen kann.“

Dem kann ich mich nur anschließen. Ich werde in Zukunft jeden Kontakt mit Euroweb – falls sich einer ergäbe – vermeiden.

By the way, Euroweb: Euer Deutsch des Grauens im obigen Agipprop-Video bedarf eines Updates (hoppla, das war ein Genitiv – hätten Sie’s gewusst?). „Weil ich will meine Kunden nicht warten lassen“. Nein! Um eines höheren Wesens willen – das ist Dreck, Sprachdreck. Der Satzbau im Deutschen geht anders. Ein Kausalsatz, bediente er sich des „weil“, würde lauten: „weil ich meine Kunden nicht warten lassen will.“ Aber das kann ein „Medienberater“ bei Euroweb natürlich nicht wissen.

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Kommentare

5 Kommentare zu “Nerdcore, die Durchführung einer Ablebensmaßnahme und andere signifikanten Kookkurrenzen”

  1. Euroweb – Der Schockwellenreiter am Januar 19th, 2011 4:06 pm

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  2. gumi am Januar 19th, 2011 4:23 pm

    „hoppla, das war ein Genetiv“?

    Genitiv!

  3. admin am Januar 19th, 2011 4:37 pm

    Hoppla, ja das stimmt.

  4. fosca am Januar 20th, 2011 2:48 pm

    nur schnell zum video. da ein umschnitt fehlt (zum beispiel das herüberschieben des grafiktablets), sieht es aus als übernehme der hippe euroweb mitarbeiter auch die vertragsunterschrift für den kunden. sehr gruselig.

  5. Nerdcore is back : Burks' Blog am Januar 22nd, 2011 4:19 pm

    […] Schluss, dass die Umschreibung der Domain zu Unrecht erfolgt ist.” (via Law blog, vgl. auch burks.de: “Nerdcore, die Durchführung einer Ablebensmaßnahme und andere signifikanten […]

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