Miscellaneous

– Die Bundesregierung rät dringend von Reisen nach Israel ab. Aber das macht sie ja oft. Ich habe schon gebucht. By the way: „Von Reisen nach Israel sowie nach Ostjerusalem“? What the fuck? „Ostjerusalem“ gehört auch zu Israel.

– Wir haben einen neuen Krieg. Jetzt Muslims untereinander. Man könnte sich entspannt zurücklehnen. Aber ich habe dazu eine beunruhigende Verschwörungstheorie: Die Grünen und „Linken“ haben die Taliban bestochen, einen Krieg anzufangen, damit Afghanistan wieder als „unsicheres Land“ gilt und Afghanen aus Deutschland dann nicht mehr abgeschoben werden können.

– Das AFD-Verbotsverfahren ist mausetot. Das Verwaltungsgericht Köln lehnt Eilantrag der AfD zur befürchteten Einstufung als „gesichert extremistische Bestrebung“ ab. “ Aus den jüngsten Aussagen des Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz zur AfD ergäben sich keine Anhaltspunkte für eine solche „Hochstufung“ vom Verdachtsfall zur „gesichert extremistischen Bestrebung“.“

Kein Problem. Man „prüft“ einfach so lange weiter, bis das Ergebnis stimmt.

Ich kann diese Textbausteine nicht mehr hören. Der Verfassungsschutz ist bei mir ein permanenter gesicherter Verdachtsfall für Bullshit und heiße Luft.

– Ceterum censeo: Die Türkei sollte als Reiseland boykottiert werden.

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Kommentare

10 Kommentare zu “Miscellaneous”

  1. Godwin am Februar 27th, 2026 9:43 p.m.

    müsste es nicht richtig heißen

    Das Verwaltungsgericht Köln gibt den Eilantrag der AfD zur befürchteten Einstufung als „gesichert extremistische Bestrebung“ statt.
    ??

  2. Godwin am Februar 27th, 2026 9:46 p.m.

    btw – was bedeutet das nun für all die „Gutmenschen“, die selbsternannten Bewahrer der Demokratie…?
    Die fallen doch jetzt in eine tiefe Sinnkrise, brauchen Therapien oder harte Drogen…
    All die Monate schwerer Arbeit voller sabbeln, klugscheißen, bevormunden, besserwissen, hoffen, bangen, beten sollen umsonst gewesen sein…

  3. blu_frisbee am Februar 27th, 2026 10:34 p.m.

    Es geht um Krieg gegen Iran.
    Israel ist Ziel, die am. Stützpunkte auch.
    AF&PK sind irrelevant.

    Leute die sich auskennen sagen es ist unklug.
    Religiös Verpeilte nicht.

    Na klar, an allem sind die linksgrün
    https://www.google.com/search?q=versifft schult.

    https://www.youtube.com/watch?v=vEkwLkqFZ8U
    Wieso nicht die Radfahrer?

  4. Godwin am Februar 28th, 2026 7:52 a.m.
  5. nOby am Februar 28th, 2026 10:14 a.m.

    Erstens:

    Ich war heute morgen in einem Kaufhaus. Wir haben noch ein Kaufhaus. Die haben dort noch eine Bücherabteilung. Also eigentlich ist das ein Kiosk, der Bücher verkauft. In der Auslage lag der Koran. So 7 bis 8 Ausgaben. Alle auf arabisch, aber das Wort Koran habe ich verstanden. Jeder der in den Kisok wollte, der mußte daran vorbei. Der Kioskbesitzer ist kein Türke, aber sieht so aus.

    Zweitens:

    BILD exklusiv!: Dobrindt lässt AfD-Gutachten neu prüfen.

    Wie BILD berichtete, hat das Verwaltungsgericht Köln gestern dem BfV vorläufig untersagt, die AfD weiter „als gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen. Das Verfassungsschutz-Gutachten gebe das nicht her. Eine Dobrindt-Sprecherin sagte nun am späten Freitagnachmittag auf BILD-Anfrage:

    „Im Zuge der Befassung mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Köln wird das Ministerium eine vertiefte Prüfung des Gutachtens vornehmen.“ „Das Gutachten wurde Ende April 2025 von Bundesinnenministerin Faeser entgegengenommen und wenig später mit der Entscheidung der Einstufung verkündet. Eine fachliche Prüfung hat zu diesem Zeitpunkt nicht stattgefunden.“

    Die dumme Frau Faeser. Glaube bitte niemand, dass der stets freundlich grinsende Dobrindt hehre Absichten in Bezug auf die AfD hat als die Faeser. Irgendwo in Dobrindt’s Ministerium lagern bereits die Kisten mit Premiumsekt.

    Im Distanzieren hat Herr D. Übung. Er ist für das Maut-Desaster verantwortlich und war federführend bevor es der schöne Herr S. von der CSU übernahm. Davon hat er sich distanziert. Jetzt möchte er sich von Frau F. und dem Karrieregeilen vom BfV und dem Gutachten distanzieren und beteuert, daß er mit all dem nichts zu tun hatte.

    ***

    Ich wäre fast drauf reingefallen.

    „Die Rheinpfalz“ titelte am letzten Donnerstag, 26.02.2026 gegen 18.29 Uhr, Online und auf Seite 1 der Papierausgabe vom 27.02.2026

    „AfD scheitert mit Eilantrag in Koblenz”

    und schreibt (es folgt ein Großzitat (!!!) also der ganze Artikel)

    Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz bestätigt in einer Eilentscheidung, dass der Landtag Verfassungsfeinde unter den Fraktionsmitarbeitern nicht finanzieren muss.

    Der rheinland-pfälzische Landtag will einen Mitarbeiter der AfD-Fraktion aufgrund der Sicherheitsüberprüfung als „unzuverlässig“ – und damit als „Extremisten“ oder „Verfassungsfeind“ einstufen, sofern ein Anhörungstermin, der für den heutigen Freitag terminiert

    Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz bestätigt in einer Eilentscheidung, dass der Landtag Verfassungsfeinde unter den Fraktionsmitarbeitern nicht finanzieren muss.

  6. blu_frisbee am Februar 28th, 2026 1:18 p.m.

    republikanisch: Der Staat macht das Volk
    völkisch: Das „Volk“ macht den Staat

    https://www.youtube.com/watch?v=QWdejKOklFo
    Die AfD unterscheidet zwischen Vollbürgern und Bürgern minderen Rechts und behauptet frech
    sie würde nicht.

    Der Friedmann ist immerhin Jurist.
    Hegel hat Staatsrecht gelehrt als Döland noch aus
    Stuckerer 35 Fürstentümern bestand.

  7. blu_frisbee am Februar 28th, 2026 4:51 p.m.

    In einer Republik dürfts sowas wie die AfD nicht geben, aber die Redefreiheit schützt auch das Sagen von Blödsinn.
    Mit Böckenförde wird darauf vertraut daß der Blödsinn sich selber unmöglich macht.
    Böckenförde nennts Wagnis der Freiheit, Kant sagt
    Ausgang aus der Unmündigkeit, Vertrauen auf Ratio.

    Wer freilich in paranoider Verkennung die Welt als feindlich buchstabiert, Wir und Die, unsichbare Zwerge allüberall, verliebt ins Jodeldiplom des Eigenen hält Notwehr und Präventivkrieg (völkerrechtswidrig!) für geboten.

    Wenn Mediziner den Trump mehrmals im Jahr testen wollen sie wissen wie rasch die Krankheit fortschreitet und prüfen das 25th Amendment.
    https://www.youtube.com/watch?v=7thZj9pup8k

  8. Cpt. Arrowhead am Februar 28th, 2026 5:54 p.m.

    Israel als idealer Gesamtkapitalist, Kinder und nachbarn straffrei abmeucheln, da freut sich die Holywood Clique, die MAGA Bubble bis hin zu den pseudo linken Berliner Bubble..

    Jaja entweder ist der Islam an allen schuld oder eben die „Juden“ man weiss es nicht.

    aber festzuhalten gilt, deutschlinke wären auch gerne so wohlhabend wie ein gewisser Herr Epstein

    https://www.youtube.com/watch?v=imvPHPx-b_M

  9. bentux am Februar 28th, 2026 5:59 p.m.

    Ich weiß nicht was Du hast, von wegen fällt nix mehr ein. Der Artikel hat Inspiration für einen Tag Recherche gegeben.

    Von Afghanistan oder Paschtunistan über Weltwirtschaft, nach Energiesparen in einem Einfamilienhaus.
    https://youtu.be/kiPVR1U0yhQ
    https://youtu.be/WTwBzPmWKzY

    <8*) Der Aluhut meint, Danke.

  10. nOby am Februar 28th, 2026 6:22 p.m.

    Wollt ihr den Buddhismus als Staatsform, natürlich voll legal und voll auf Grundlage des Grundgesetz?

    Das Verbotsverfahren ist noch nicht vom Tisch. Laut dem Gericht wurden nur öffentlich zugängliche Quellen in dem Gutachten aufgelistet, aber keine Ergebnisse aus Ermittlungen des BfV. Zweitens finden sich in den Akten nur nur zwei Beispiele für Islamfeindlichkeit.

    Aus der Pressemitteilung des VG Köln Verfassungsschutz darf Alternative für Deutschland vorläufig nicht als gesichert extremistische Bestrebung einstufen:

    […] Denn die vorstehend genannten zwei konkreten muslimenfeindlichen Forderungen des Bundestagswahlprogramms 2025 stellen sich derzeit noch als einzelne verfassungswidrige Forderungen dar. Insoweit ist nicht jede verfassungswidrige Forderung, nicht jede einzelne Äußerung für sich genommen ausreichend für die Feststellung der verfassungsfeindlichen Grundtendenz einer Partei. Die hier erörterten Forderungen betreffen zunächst die gleichberechtigte Religionsausübung und führen insoweit noch nicht zu einer verfassungsfeindlichen Prägung der Antragstellerin als Gesamtpartei. Eine solche folgt auch nicht aus der Berücksichtigung von der Antragstellerin zurechenbaren islam- und muslimenfeindlichen Aussagen. Denn es ist derzeit noch nicht mit hinreichender Gewissheit dargetan, dass im Fall der Erlangung politischer Gestaltungsmöglichkeiten durch die Antragstellerin auch weitere Rechte deutscher Staatsbürger muslimischen Glaubens eingeschränkt oder verkürzt werden sollen, sodass diese als Staatsbürger zweiter Klasse behandelt würden. […]

    Das könnte sich ändern. Über das mit der Religionsfeindlichkeit schreibt Klonovsky in seinem Tagebuch. Hier könnten Dobrindt oder das BfV nachlegen und laut Klonovsky würden die damit dem Islam als zukünftigen Machthaber in ’schland alle Tore weit öffnen. Das wäre sozusagen ein Geschenk.

    Der Verfassungsschutz darf die Alternative für Deutschland vorläufig nicht als Partei mit gesichert extremistischen Bestrebungen einstufen, hat das Kölner Verwaltungsgericht entschieden. […] In der Begründung steht freilich ein Passus, der zeigt, in welchem – diesmal tatsächlich „strukturellen” – selbstzerstörerischen Dilemma dieses Land steckt, nämlich dass die BRD juristisch vor der fortgesetzten Islamisierung nicht zu retten sein wird, wenn Verfassungsrechtler den Islam als Religion betrachten und nicht als theokratische Ideologie, die das Leben der Gläubigen reglementiert, missionarisch agiert und letztlich, wenn auch mit unendlicher Geduld und orientalischem Zeitverständnis, die politische Herrschaft anstrebt.

    Das Gericht sei „davon überzeugt”, heißt es in der Begründung, „dass weiterhin der starke Verdacht gegen die Antragstellerin besteht, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu entfalten.” – Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Verdacht besteht; hier kommen inzwischen nicht nur semantisch, sondern auch stilistisch die Fronten ins Rutschen. – „Die Antragstellerin vertritt teilweise offen politische Forderungen, die mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Gestalt der Menschenwürdegarantie nicht im Einklang stehen. Insoweit liegen nunmehr konkretere Belege dafür vor, dass es den politischen Zielsetzungen der Antragstellerin entspricht, deutschen Staatsangehörigen islamischen Glaubens nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen. Es besteht insoweit der starke Verdacht, dass die Antragstellerin bei Erlangung entsprechender politischer Gestaltungsmöglichkeiten die verfassungsrechtlich gewährleistete Religionsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG in einem auch die Menschenwürdegarantie berührenden Umfang außer Geltung setzen will.”

    Welche AfD-Forderungen widersprechen nun aber in menschenwürdewidriger Weise den Grundrechten der Glaubensfreiheit und der ungestörten Religionsausübung? „In das Bundestagswahlprogramm 2025 der Antragstellerin wurden zumindest zwei konkrete Forderungen im Sinne einer Diskriminierung von Personen islamischen Glaubens aufgenommen. So sind nach dem Bundestagswahlprogramm der Antragstellerin ‚der Bau von Minaretten und der Muezzinruf […] zu untersagen’ und ein ‚Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen und insbesondere in Schulen nach dem Vorbild anderer europäischer Länder’ anzustreben. Diese Forderungen aus dem Bundestagswahlprogramm 2025 der Antragstellerin berühren die verfassungsrechtlich gewährleistete Menschenwürde von Personen islamischen Glaubens, da diese im Sinne einer geschlossenen Gruppe besonderen Verbotsregeln unterworfen werden sollen, welche auf Personen außerhalb dieser Gruppe keine Anwendung finden. Der dahingehend bestehende starke Verdacht wird auch durch der Antragstellerin zurechenbare abwertende Äußerungen begründet, die kein konkretes Ziel benennen, aber zu dem Schluss nötigen, dass auch deutsche Staatsangehörige islamischen Glaubens nicht als gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft angesehen werden.”

    Das Grundgesetz schützt also angeblich religiös begründete Praktiken wie den Muezzinruf und das Kopftuch, die beide die Unterwerfung unter den einzigen wahren Gott fordern bzw. bezeugen und überdies die kulturelle Nichtzugehörigkeit derer, die diesem Ruf folgen und das Tuch tragen, zu den ursprünglichen Bewohnern Deutschlands signalisieren, seien es nun Christen, Juden oder Heiden. Eine kopftuchtragende Frau teilt ihrer Umwelt mit, dass sie (in 99,9 Prozent der Fälle) für Un- bzw. Falschgläubige als Partnerin nicht in Frage kommt und nur muslimische Kinder gebären will; der Muezzin seinerseits verkündet, dass es keinen Gott außer Allah gibt und Mohammed sein Prophet ist; wer das anders sieht, wird im Hörbereich dieser frommen Melismen und exkludierenden Portamenti früher oder später Probleme bekommen. Es gibt keinen Ort der Welt, wo der Muezzin regelmäßig zum Gebet jodelt und zugleich unveräußerliche Grundrechte gelten, wo Gewaltenteilung herrscht und die Frauen den Männern gleichberechtigt sind.

    Markiert die Verhüllung der Frauen eine optische Landnahme, so durchdringt der exotische Muezzinruf erobernd den akustischen Raum. Der auf dem arabischen Tonsystem mit seinen Mikrointervallen beruhende Singsang des Gebetsanimateurs, die wie Lanzen gen Himmel weisenden Minarette sowie sämtliche Formen der Frauenverschleierung sind Ausdruck einer Islamisierung, die offiziell angeblich nicht stattfindet; wer das Gegenteil behauptet, hier schließt sich der Teufelskreis, ist ein Rechtsextremist und Verfassungsfeind. Wenn man aber Moslems fragt oder hört, geben sie dieses Ziel – oder diesen Wunsch – ganz offen zu, YouTube und andere soziale Medien wimmeln von solchen Statements. Wie sollte es auch anders sein, es ist ja Gottes Gebot, dem sie folgen. Sie sind stolz auf ihre Religion, sie sind stolz auf ihre Herkunft. Sie sind jung, viril, selbstbewusst und durchqueren die Straßen unserer Städte mit breiter Brust. Sie kennen weder Selbstzweifel noch kulturellen Selbsthass. Sie kämen mehrheitlich nicht im rotgrünen Traum auf die Idee, sich für Deutsche zu halten. Sie warten und wachsen. Sie wollen dieses Land übernehmen und müssen dafür nicht einmal Krieg führen – es seufzt ihnen in Selbstverachtung und weibischer Toleranz entgegen und wird ihnen irgendwann (dies irgendwann ist der Trost der Nachkommenlosen) in den Schoß fallen. Es öffnet ihnen die Grenzen. Es versorgt sie. Es alimentiert ihre Kinder. Es schützt sie juristisch vor Kritik und „Islamophobie” (ein Begriff, der nicht zufällig aus dem Umfeld von Ayatollah Chomeini seine Weltkarriere antrat). Es finanziert ihre Glaubensstätten. Es erhebt ihre Feiertage zu seinen. Es verteidigt seine eigene ethnisch-kulturelle Verdrängung. Kein Wunder, dass viele Fromme meinen, Allah habe die Ungläubigen mit Verblendung gestraft.

    Wer nun, mitten in Europa, versucht, diese theokratische Bewegung wenigstens an der Verbreitung ihrer Machtanspruchssymbole zu hindern, ist also nach neuester bundesdeutscher Rechtsauffassung ein Verfassungsfeind. Das Grundgesetz gebietet folglich seinem immer mehr, aber grundgesetzkonform in Auflösung begriffenen einstigen Souverän, die Ausbreitung des Islam, mit all den entzückenden Begleiterscheinungen wie etwa dem zunehmenden Missionierungsmobbing und erzwungenen Ramadanmithungern an den Schulen, beflissen hinzunehmen und nach Kräften zu fördern. Die Frage, ob Minarett und Muezzin für die private Praktizierung des islamischen Glaubens tatsächlich notwendig sind, schert die Bundesregierung so wenig wie die nach der Kompatibilität dieser sogenannten Religion mit dem Hl. Grundgesetz. Vielmehr biwakiert der Parteienstaat hinter der Rechtsauffassung, Islam und Christentum seien ebenbürtig und in jedem Detail als gleichwertig zu behandeln, obwohl das Christentum die Voraussetzung des westlichen Verständnisses von Individualität, Recht und Freiheit ist, während der Islam mit dieser Trias nichts an der Takke hat, im Gegenteil. Zwar schützt der Islam nirgends auf der Welt das säkulare Recht, aber das säkulare Recht schützt den Islam.

    Mit anderen Worten: Deutsche Juristen und Politiker verstehen das Grundgesetz inzwischen als einen Mechanismus der nationalen, kulturellen und zivilisatorischen Selbstzerstörung und behandeln jeden, der sich politisch organisiert, um dieser Selbstzerstörung Einhalt zu gebieten, als Verfassungsfeind.

    Ich bin geneigt, das teuflisch zu finden.

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