Trauerweib Justitia

justitia

„Ich habe nichts gegen Klassenjustiz; mir gefällt nur die Klasse nicht, die sie macht. Und daß sie noch so tut, als sei das Zeug Gerechtigkeit – das ist hart. Und bekämpfenswert.“ (Kurt Tucholsky, 1890 – 1935)

Man muss sich überlegen, wie weit es mit einem Staat gekommen ist, wenn der [sic] Bundesjustizminister Pläne vorlegt, die schon auf den ersten Blick gegen die bestehenden Gesetze verstoßen. Und kein Journalist haut dem Ministerium die einschlägigen Paragrafen um die Ohren.

Das Bundesjustizministerium von Ministerin Stefanie Hubig (SPD) stellte am Dienstag Pläne für eine entsprechende Verschärfung des Strafrechts vor. Der Schritt setzt eine Vereinbarung aus dem schwarz-roten Koalitionsvertrag um, ist aber unter Rechtsexperten durchaus umstritten, berichtet die bürgerliche Presse.

Der [sic] Bundeswahlleiter schreibt:

Aberkennung des Wahlrechts

§ 13 Bundeswahlgesetz (BWG) bestimmt, dass vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Diese Regelung steht dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Grundgesetz (GG) und den Grundsätzen der Gleichheit und Allgemeinheit der Wahl nicht entgegen, weil eine Aberkennung des Wahlrechts nicht automatisch erfolgt, sondern nur durch Richterspruch bei Vorliegen gesetzlich gegebener Tatbestände erfolgen darf.

Dieser Ausschluss infolge Richterspruchs eines deutschen Gerichts ist allerdings nur in wenigen, im Strafgesetzbuch (StGB) und im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) ausdrücklich genannten Fällen möglich und gilt für zwei bis maximal fünf Jahre. Der Ausschluss vom Wahlrecht erfolgt, wenn es zu Verurteilungen zu Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten bzw. von mindestens einem Jahr zum Beispiel wegen folgender Straftaten gekommen ist:

– Vorbereitung eines Angriffskrieges und Hochverrat gegen den Bund
– Landesverrat und Offenbarung von Staatsgeheimnissen
– Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten
– Wahlbehinderung und Fälschung von Wahlunterlagen
– Abgeordnetenbestechung
– Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln oder sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst (Voraussetzung in diesem Fall ist die Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr).

Die Aberkennung des Wahlrechts ist in diesen Fällen nach Maßgabe der speziellen Strafrechtsvorschriften in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichts gestellt und nicht automatische Folge der Verurteilung wegen dieser Straftaten.

Darüber hinaus kann das Wahlrecht wegen des Verwirkens von Grundrechten durch das Bundesverfassungsgericht aberkannt werden.

„Volksverhetzung“ wird nicht aufgeführt. Auf lange Sicht führen solche Gesetzesvorhaben dazu, dass man zwar wählen dürfte, wenn man Kinder missbraucht hat oder jemanden umgebracht, aber nicht, wenn man wegen einer missliebigen politischen Meinung vorbestraft worden ist.

Man kann nur hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht das alles – wie gehabt – in die Tonne tritt.

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Kommentare

6 Kommentare zu “Trauerweib Justitia”

  1. Godwin am Dezember 30th, 2025 8:53 p.m.

    Ich sage es doch – wir entwickeln uns zurück.
    Demnächst kommt Zensuswahlrecht.
    Dann Ständewahlrecht – mit neuem cooleren Namen. Oder „Literacy Tests“ aber diesmal ohne „Grandfather Clauses“…
    und schließlich wieder Skalvenhaltergesellschaft, weil Ende des Kapitalismus durch Vollautomatisierung…

    „Vorbereitung eines Angriffskrieges“
    zählt das auch, wenn uns die wohlwollenden Vaterlandsverteidiger in den Krieg mit Russland hineingezogen haben?

    „Wahlbehinderung und Fälschung von Wahlunterlagen“
    will da nicht die Wagenknecht durch alle Instanzen?
    was, wenn sie zufällig tatsächlich Recht bekommen würde?
    Wen würde es dann erwischen?

    „Abgeordnetenbestechung“
    Wer ist hier das Subjekt – die bestechende oder die bestochene Person.
    Für von der Leyen und einige andere dürfte diese Unterscheidung sehr wichtig sein, wenn man olle Sonneborn glauben kann…

    „Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln“
    ui – das könnte die ganzen Helikopter-Eltern erwischen

    aber es geht wohl zunächst ums passive Wahlrecht – also das gewählt werden.
    Da könnte man hier und da mal die Aussagen von Iden des Merz, Söder & Co. auf die Goldwaage legen.

    Wählen gehen – jo mei – bei DEM miesen Angebot lohnt das derzeit eh nicht…

    btw – Sah die Diktatur des Proletariats ein Wahlrecht für die Bourgeoisie vor?

  2. juri nello am Dezember 30th, 2025 10:35 p.m.

    Warum auch? Die Leute wollen das so! Nur ein bisken amerikanischer sollte es sein. Ansonsten ist nur der eigene Platz in der Hierarchie relevant.

  3. blu_frisbee am Dezember 31st, 2025 2:04 a.m.

    Früher hatten Leute an Gott geglaubt,
    heute glauben sie der Staat wäre für sie da
    und übe allgemeine Gerechtigkeit.
    Ständig wird Demokratie halluziniert,
    „Demokratie“ ist Herrschaft einer Klasse.
    Eigentum trennt Leute in welche die haben und andere die ausgeschlossen sind.

    Ex falso quodlibet.

    Gute Leute tun Gutes, böse Leute tun Böses.
    Gute Leute tun Böses wenn falsches WELTBILD.
    „Abgeordnetenbestechung“ nur wenn gegen den Willen gezwungen (=bezahlt), nicht begeisterter Suizid.
    Abgeordnetenbestechung wenn gegen Staatsräson.

    Wie war Hitler nur möglich?
    Ehrenwerte Soldaten oder schändliche Terroristen?

  4. blu_frisbee am Dezember 31st, 2025 3:16 a.m.

    Kapitalismus tut nicht was die Leute wollen
    sondern ist Geldvermehrung als SELBSTZWECK.

    Eine Zentralsteuerungshypothese ist falsch.
    Weder Kapitalisten noch Juden wollen Krise.
    Kapitalismus ist empörend. Begreift man den
    erkennt man daß diese Wirkung inhärent ist.

    Der Sozialismus fand in Amerika nicht statt weil die Leute sich als verhinderte Millionäre wähnten.

  5. nOby am Januar 1st, 2026 12:59 p.m.

    Gewaltenteilung Wegen AfD-Erfolgen: Richterbund will Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften abschaffen

    Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften müsse abgeschafft werden, „damit die Strafverfolgung nicht parteipolitisch instrumentalisiert werden“ könne. „Ein politisches Weisungsrecht für Strafverfahren in den falschen Händen wäre fatal“, sagte er weiter. Rebehn legt damit nahe, dass ein Missbrauch des Weisungsrechts erst drohe, wenn die AfD in Regierungsverantwortung kommt.

    Ha ha ha. Der Gott gläubige Höcke greift nach Wahlsieg im September 2025 zum Telefon und weist Staatsanwälte an den Ramelow zu verhaften, weil der was böses über Jesus sagte. Yeah – ganz großes Kino.

  6. nOby am Januar 1st, 2026 1:01 p.m.

    6 nicht 5.

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