Online-Durchsuchung, revisited [Update]

online durchsuchung
Imagine a horse sitting *inside* a computer—not in a server room, no, *inside* the actual hardware. It has made itself quite at home among the transistors and circuit boards, wearing an anti-static helmet and peering critically at a tiny monitor strapped to a RAM stick. It’s casually chewing on a byte (low carb, of course) while calmly monitoring the data packets galloping past. Whenever an error occurs, it snorts in disapproval, kicks the motherboard with a hoof, and mutters, “Humans and their updates…” This is the horse that keeps your computer from crashing—whether you like it or not.

Lange nichts mehr von der „Online-Durchsuchung“ gehört. Aber wir haben ja Stefan Krempl, der bei Heise zuverlässig liefert – mit allen Buzzwords („Quellen-TKÜ“), die schon hart an der Grenze zu soliden Fake News sind: „Strafverfolger setzen erneut mehr Staatstrojaner ein“.

Nein, das tun sie gar nicht. Die Quelle, die sogar dreist verlinkt ist, gibt das gar nicht her: „Übersicht Telekommunikationsüberwachung für 2023 (Maßnahmen nach § 100a StPO)“. Stand Juli 2025. Nochmal zum Mitschreiben: „Überwachung der Telekommunikation“. Was heißt das genau? IP-Adressen speichern? Hypertext Transfer Protocol Secure hacken? Router aushebeln?

Das verrät uns Krempl wie gewohnt nicht, weil er es gar nicht weiß. Ja ja, da sitzt jemand in einem Büro und beamt von fern eine Überwachungssoftware auf den Linux-Rechner eines Verdächtigen, der gerade Porn schaut. So macht das der Mossad bekanntlich auch, nur dass da noch Sprengstoff drin ist – man kann nie wissen, wofür man den brauchen könnte.

„Heimliche Eingriffe in IT-Systeme durch Ermittler“? Ist gar nicht gar nicht erlaubt, vgl. das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.

„Gestattet sind präventive staatliche Eingriffe – vor allem die sogenannte Online-Durchsuchung – in dieses Grundrecht nur, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt“, schrieb Krempl selbst. (Irgendwann ist der bestimmt die einzige Quelle zum Thema, die immer von sich selbst abschreibt und sich selbst zitiert.)

Diese „präventiven“ Eingriffe sind mitnichten das, was sich Klein-Fritzchen vorstellt. Ohne physischen Zugriff auf den Rechner geht das nicht, außer man schießt mit der Phishing-Schrotflinte auf einen Windows-Rechner und hofft, dass der Besitzer total bekloppt ist.

Fassen wir das mal seriös zusammen: Die Überwacher überwachen im Rahmen ihrer Möglichkeiten, vermutlich immer öfter wie immer.

[Update] Jemand fragte nach inject. Das könnte von Krempl stammen, ist aber von netzpolitik.org, was ungefähr ein ähnliches hyperventilierendes Niveau ist.

Eine Werbe-Broschüre von 2011 beschreibt einen beispielhaften Einsatz: „Ein Geheimdienst setzte FinFly ISP im Netzwerk des wichtigsten nationalen Internetdienstanbieters ein. Es genügte, dass das System nur die Log-in-Informationen der Zielperson in das Provider-Netz kannte, um eine Fernüberwachungslösung auf ihrem Computer zu installieren und sie von da an zu überwachen.“ (…) Erst vor zwei Wochen berichtete Amnesty International, wie Journalisten in Marokko über eine solche Netzwerk-Injektion mit dem Staatstrojaner der israelischen NSO Group infiziert wurden.

– Die Israelische Spyware Pegasus ist für IPhone und Android (Voraussetzung: „fragt die App unter einem Vorwand nach Rechten“ usw. blabla. Ich sage allen Apps, die mich was fragen: NEIN! Widerstand ist zwecklos, du wirst gelöscht!)

– Es ist immer nötig, dass der Nutzer mitmacht. „…jeweils eine SMS auf seinem iPhone 6, die auf neue Hinweise zu Menschenrechtsverletzungen aufmerksam machte und einen Link zu einer Webseite enthielt, die angeblich neue Geheimnisse enthülle.“

Dumm klickt gut. Oder dass jemand anderes physischen Zugriff auf das Handy hat. (Analyse) „Aufgrund des hohen Preises pro Ziel (25.000 US-Dollar) ist nicht davon auszugehen, dass eine breite Masse an Benutzern mit Pegasus infiziert wurde.“

– „Es genügte, dass das System nur die Log-in-Informationen der Zielperson in das Provider-Netz kannte“. Noch Fragen?

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Kommentare

13 Kommentare zu “Online-Durchsuchung, revisited [Update]”

  1. ChrisTian am August 5th, 2025 8:26 p.m.

    ‚Antistatik-Helm‘ finde ich super.
    Das wäre ein moderner Aluhut.

    (Hab gerade festgestellt, dass ich KI-Prompts lese. Was stimmt mit mir nicht?)

  2. Godwin am August 5th, 2025 9:26 p.m.

    wird das nicht irgendwann langweilig
    sich Jahre für Jahr immer und immer wieder über die gleichen Leute, die den gleichen Müll schreiben ein ums andere mal aufzuregen?

    schreib es doch DORT in die Kommentare.
    Dann haben es die geneigten Leser*innen gleich parat um sich eine Meinung zu bülden tun…

    wenn schon VS, dann doch gleich die ehemalige Mitarbeiterin des Monats:
    Beate Zschäpe in Aussteigerprogramm aufgenommen.
    Braucht der VS das Geld um AfD und Graue Wölfe zu finanzieren?

  3. Godwin am August 5th, 2025 9:29 p.m.

    apropos Kommentare

    was hat es mit dem ominösen „Inject“ auf sich, dass da einer erwähnt??

  4. blu_frisbee am August 5th, 2025 9:40 p.m.

    „Any sufficiently advanced technology is indistinguishable from magic“

    Otto Stino weiß garnicht daß es noch andere Computer gibt.
    Der bayerische Wissenschaftsminister sagt der erste Fusionsreaktor müsse in Bayern stehen.
    Harald Lesch meinte nur: Soll er mal machen.

    Der bullshitter will keine Erkenntnis der Sache
    sondern Dominanz im Gespräch.
    Letzteres ist Psychologie und Rangordnung.

    Wenn der bullshitter Politiker ist will er Stimmen oder mehr Geld.
    Stefan Krempl hat keine Ahnung oder er lügt.

    Karen Hao

  5. Jens T. am August 6th, 2025 10:30 a.m.

    Interessant. Auf deinem Smartphone hast du also nur Apps, die irgendwelche bunten Pixel anzeigen, ansonsten aber nichts Sinnvolles tun dürfen, da du alle Berechtigungsanfragen ablehnst.

    Deine wiederholten Äußerungen zum Thema wirken so, als würdest du deren Existenz verleugnen, bis dir jemand erklärt, wie der Zugriff funktioniert. Das wird aus offensichtlichen Gründen nicht geschehen. Nur weil du das Verfahren nicht kennst (wie übrigens Krempel auch), heißt das nicht, dass es nicht existiert. Ich glaube kaum, dass das Bundesamt für Justiz sich jedes Jahr irgendwelche Zahlen ausdenkt und die Staatsanwaltschaft in zunehmenden Maße gar nicht durchführbare Dinge beantragt. Ob das alles so rechtmäßig ist, kann ich nicht sagen, ich bin kein Anwalt. Wie rechtmäßig mit Bezug auf IT da gearbeitet wird zeigt sich z.B. auch in der Anzahl der von Providern abgelehnten Auskunftsersuchen.

    Und ja, es gibt genügend „Dumm klickt gut“-Leute da draußen. Ein Indiz dafür könnte die Differenz zwischen richterlich angeordneten und tatsächlich durchgeführten Eingriffen in IT-Systeme sein. Viele haben sogar nur noch ein Smartphone und Links sind dort viel schlechter verifizierbar. Außerdem muss man erst mal wissen, dass hinter einem „Link zur Bank“ auch ein „Link zur gefälschten Bank“ stecken kann. Warum z.B. wird eigentlich noch Phishing gemacht? Weil es wohl in ausreichender Anzahl von Fällen immer noch funktioniert.

  6. nOby am August 6th, 2025 12:24 p.m.

    Wir machen uns jetzt mal alle locker. Es geht um Frauen und Titten. Das war früher, bei spiggel.de, ein beliebtes Thema, genauso wie der Bundestrojaner. Ja, lang, lang, ist es her.

    *************************

    Ich glaube, die Frau auf diesem Foto ist eine Frau. Nettes Meme.

    ***

    Noch eine Frau. Dieses Mal als Denkmal – in Dänemark. Deren titties sind zu groß. Also weg mit dem Denkmal. Es ist pornografisch und entspricht zu sehr dem sexistischen Denken vieler Männer.

  7. nOby am August 6th, 2025 5:07 p.m.

    Zum Tagesabschluß noch mehr über Frauen!

    Kopfkino an.

    Ricarda Lang, Journalistin und nebenberuflich Bundestagsabgeordnete, will keinen Berufsabschluss. Ricki will ein Kind. Das meldet der FOCUS in seiner wöchentlichen Berichterstattung über Ricarda Lang.

    „Grundsätzlich gerne, Mutter sein ist was Wunderschönes“, sagte sie. Den Zeitpunkt wolle sie mit ihrem Mann besprechen. „Florian wird sich gleichberechtigt um die Kinder kümmern, es gibt ja immer mehr Männer, die das wollen.“

    Kopfkino aus.

  8. nOby am August 6th, 2025 5:27 p.m.

    Sorry, noch eine Frau, dann ist Schluß.

    Die Heidi, liebe Leute, das ist klar, ist und bleibt halt wunderbar. ❤️

  9. Die Anmerkung am August 7th, 2025 11:18 a.m.

    vermischtes (siehe URL)

    „Der Erste Senat erklärte die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) für Tatbestände mit einer Höchstfreiheitsstrafe von bis zu drei Jahren für nichtig. Sie ist also auch rückwirkend ungültig.“

    Finde den Fehler der der deutschen Sprache unkundig seienden Wörteraneinanderreiher.

    „… gab es im Jahr 2023 insgesamt 104 richterliche Anordnungen zur Quellen-TKÜ. Tatsächlich durchgeführt wurden 62. Online-Durchsuchungen wurden den Angaben zufolge 26 Mal angeordnet und sechsmal durchgeführt. Meist ging es dabei um den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung.“

    6 Onlinedurchsuchungen. Wie muß ich mir die vorstellen? Wie im Tatortfilm?

  10. Die Anmerkung am August 7th, 2025 11:30 a.m.

    Die Spiegelnden lügen einem gleich mit dem ersten Absatz kackdreist ins Gesicht.

    „Der Einsatz sogenannter Staatstrojaner durch Strafverfolger ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur bei besonders schweren Straftaten zulässig.“

    Die Entscheidung der Richter geht so:

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/06/rs20250624_1bvr018023.html?nn=67852

    Da steht drin.

    „1. § 100a Absatz 1 Sätze 2 und 3 in Verbindung mit § 100a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Absatz 2 Nummer 1 Buchstaben a, c, d und t, Nummer 6 und Nummer 7 Buchstabe b der Strafprozessordnung in der Fassung des Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17. August 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3202) und in der Fassung späterer Gesetze verstoßen nach Maßgabe der Gründe gegen Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie – nur bezogen auf § 100a Absatz 1 Satz 2 der Strafprozessordnung – auch gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und sind nichtig.“

    Eine Liste mit beosnders schweren Straftaten ist nicht Gegenstand der Entscheidung.

    Schmierfinken sind die niedriegste deutsche Lebensform.

  11. bentux am August 7th, 2025 11:46 a.m.

    Bravo liebe Re“gier“ung und Polizei. Ihr wollt überwachen und Trojaner einschleusen. Mit unter oder über Updates, eine gute Idee. Klasse weiter so, fast so genial wie die Geschichte mit dem Hackerparagrafen. Vergesst dann Bitte nicht alles wieder auf Manuell, Papier, berittenen Bot(innen|en )und Brief umzustellen.

    Sorry, hab Ich vergessen. Wir sind ja die Guten, die nix zu befürchten oder verbergen haben. Deswegen machen die Lücken nix aus. Den in der BRD/EU (Die EU arbeitet an einem Verbot) ist Malware verboten.

    <8*) Der Aluhut meint: Mehr Popcorn…

  12. nOby am August 7th, 2025 1:00 p.m.

    Neuer Tag. Nix Frauen. Zum Thema:

    Von 0 auf 100 in einem Tag.

    Karlsruhe setzt klare Grenzen: Staatstrojaner nur bei schweren Straftaten zulässig

    Na, jetzt müssen aber ganz schnell die Strafen für [bitte selber ausfüllen] erhöhen.

    Staatstrojaner im Einsatz

    Wie aus einer am Dienstag veröffentlichten Statistik des Bundesamts für Justiz hervorgeht, gab es im Jahr 2023 insgesamt 104 richterliche Anordnungen zur Quellen-TKÜ. Tatsächlich durchgeführt wurden 62. Online-Durchsuchungen wurden den Angaben zufolge 26 Mal angeordnet und sechsmal durchgeführt. Meist ging es dabei um den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung.

    Was ist ein Staatstrojaner?

    Der Begriff steht für eine staatlich eingesetzte Späh-Software, die heimlich auf Endgeräten installiert wird, um Kommunikation – etwa über Messenger wie WhatsApp oder Signal – direkt an der Quelle mitzulesen. Dabei wird entweder die laufende Kommunikation überwacht (Quellen-TKÜ) oder das gesamte Gerät ausgespäht (Online-Durchsuchung).

    ***

    Die vom FOCUS greifen das Thema ebenfalls auf. Lassen den Leser aber im Unklaren, ob der Staatstrojaner gemeint ist oder nicht. Alles Geheim. Pssst! Nein, es handelt sich um eine andere Software.

    Kommt in Deutschland zum Einsatz
    Debatte um umstrittene Polizei-Software: „Möglicherweise ein Trojanisches Pferd“

    „Palantir ist eine Daten-Krake, die überall drin ist, und es ist möglicherweise sogar ein Trojanisches Pferd, weil man nicht wisse, ob die US-Geheimdienste ein Hintertürchen installiert hätten, heißt es. Dass eine Studie durch das renommierte Frauenhofer-Institut keine Sicherheitslecks finden konnte, kümmert die Kritiker nicht.

    NRW-Innenminister Herbert Reul ist im Pressegespräch am Dienstagmorgen von dem Analysetool völlig überzeugt. Er will den im September auslaufenden Vertrag mit dem US-Anbieter um einige Jahre verlängern. „Es ist kein anderes System auf dem Markt, dass Ähnliches leistet.“ In NRW sei das Tool ein voller Erfolg, betont der CDU-Politiker.

    Vermutlich gibt es niemand bei Polizei und sonstwo, der die Programmiersprache dieses Analysetools – Cobol (?) – lesen kann. Frauenhofer-Institut? Was soll das denn?

    ***

    Ja, der Reul. Im Machtbereich dieses Reul hat erst kürzlich jemand einen Kaffeevollautomat kaufen lassen, der 14.600 Euro kostet und 200 Tassen Kaffee pro Tag brühen kann.

    ***

    Wir bleiben beim Thema (sozusagen).

    AfD zittert vor Spitzel-Pärchen: Was wusste die geheimnisvolle Geliebte des China-Spions?

    Die Geliebte des China-Spions ist Mitglied der Kommunistischen Partei in China. Der Geliebte offensichtlich nicht. Die BILD hätte es erwähnt.

    Krah schon vor seiner Zeit als Abgeordneter im Visier

    Wie der Richter am Mittwoch darlegte, spionierte Guo offenbar schon deutlich länger, als vor dem Prozess bekannt. Dem Bundeskriminalamt (BKA) war es gelungen, auf einer seiner gelöschten Festplatten eine Word-Datei wiederherzustellen. Diese wurde zuletzt am 25. September 2018 bearbeitet und enthielt laut Richter „alle Auslandsreisen von Herrn Krah aus den Jahren 2016 bis 2018“.

    Huch! Die Daten könnte mir wahrscheinlich alle Gugle liefern. Ich mag mich irren. Aber:

    Auch bemerkenswert: An die Daten von drei Laptops, die Guo gehören, kommt das BKA gar nicht ran. Aber die Roamingdaten seines Handys ergaben, dass er von Dresden auffällig viele Fahrten nach Prag unternahm, speziell zu einem asiatischen Restaurant.

    Ja, bemerkenswert. Sollten verschlüsselte Computer für einen Spion nicht eine Selbstverständlichkeit sein?

  13. Juri Nello am August 7th, 2025 1:27 p.m.

    Eine richtige Funke lässt sich umquarzen.

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