Kollidierende Grundrechte

bgh facebook

Interessante Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook zur Löschung von Beiträgen und zur Sperrung von Nutzern sind unwirksam.

Wurde aufgrund der unwirksamen Geschäftsbedingungen der Beitrag eines Nutzers gelöscht und dessen Konto vorübergehend mit einer Teilsperrung belegt, hat der Nutzer einen Anspruch auf Freischaltung des gelöschten Beitrags und gegebenenfalls auch auf Unterlassung einer erneuten Kontosperrung und Löschung des Beitrags bei dessen erneuter Einstellung.

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Kommentare

3 Kommentare zu “Kollidierende Grundrechte”

  1. Wolf-Dieter Busch am Juli 29th, 2021 2:05 pm

    Oh Junge. Das gibt Nachdenkbedarf. Das verlangt nach der Frage, was wird das Gegenüber tun. Ich verweigere mich jeder Euphorie.

    (Disclaimer. Ich weiß zwar wann Rochade verboten ist und wann erlaubt aber ich spiele kein Schach. Ḱein Spiel mit Nachdenken! Auch nicht Skat!)

  2. Thomas am Juli 29th, 2021 5:00 pm

    Hm… So liest sich das in gewissem Maße wie eine Niederlage für Facebook.
    Ich habe hier den ganzen Tag im Hintergrund Radio laufen. Da klingt das (mit halbem Ohr gehört) irgendwie andersherum: Facebook darf löschen… aber…

    Wie verschieden doch die Interpretationen und Wahrnehmungen sein können ;)

  3. Wolf-Dieter Busch am Juli 30th, 2021 3:47 pm

    @Thomas am Juli 29th, 2021 5:00 pm

    Hab die Begründung eines Richters bei YouTube gehört. Facebook hat nur zu einem geringen Teil „verloren“, soweit es die prozentuale Verfahrenskostenaufteilung anbetrifft.

    Entscheidend für Sperre ist: der Provider muss Gelegenheit zu Einrede geben. Nicht geschehen.

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