Digitales Vermummungsverbot

Die Süddeutsche und Heise berichten, dass in Österreich der Klarnamenzwang für Postings in Foren und Newsgroups eingeführt werden soll.

„Die User können demnach weiter unter Pseudonym posten, doch die Plattformen müssen die Identität der Nutzer kennen und sie gegebenenfalls an Strafverfolgungsbehörden herausgeben.“

Natürlich ist der Vorwand für den Zensur und Kontrolle der berühmt-berüchtigte Hass „im Internet“, ein Gefühl, das seit einigen Jahren in den deutschen Medien als Textbaustein präsent ist.

In Deutschland stünde vermutlich § 13 des Telemediengesetzes dem entgegen.
Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.

Im Heise-Forum zitiert jemand:
Eine Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugeordnet werden können, ist mit Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht vereinbar.
Weitergehend:
Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde nicht nur im schulischen Bereich, um den es im Streitfall geht, die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern. Dieser Gefahr der Selbstzensur soll durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entgegen gewirkt werden (vgl. Ballhausen/Roggenkamp K&R 2008, 403, 406).

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Kommentare

One Kommentar zu “Digitales Vermummungsverbot”

  1. Roman Bardet am April 8th, 2019 11:28 am

    Das kommt bei uns auch. Wenn ipv6 endlich flächendeckend funktioniert und ipv4 flächendeckend gesperrt ist, dann kommt das bei uns auch. Warum tor noch nicht verboten ist, ja, das ist ein Rätsel. Genauso Mailserver in Ramallah.

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