Vergewaltigung in der Ehe

Der Deutsche Bundestag beschloss 1997, dass Vergewaltigung auch innerhalb der Ehe strafbar sein soll. Sexuelle Gewalt zwischen Eheleuten galt bis dahin nur als „schwere Nötigung“.

Das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten ist interessant: Damals stimmten nicht nur Erika Steinbach gegen den neuen Straftatbestand (was zu erwarten war), sondern auch Horst Seehofer und Friedrich Merz.

Komisch, dass kein CDU-Mitglied das Merz heute vorwirft oder ihn danach befragt.

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Kommentare

One Kommentar zu “Vergewaltigung in der Ehe”

  1. ... der Trittbrettschreiber am Dezember 4th, 2018 12:34 pm

    Dann wäre Vergewaltigung außerhalb der Ehe kein Scheidungsgrund mehr? Oder gerade ein besonderer?
    Google schweigt dazu, ich bin da irgendwie doch ungebrieft.

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