Nimm dies, CSU!

Kurze Lektüre für Kaltduscher: Auf dem Verfassungsblog schreibt Dana Schmalz: „Weshalb man Asylsuchende nicht an der Grenze abweisen kann“.

Jeder Journalist, der zum Thema was absondert, sollte die Gesetze, die Schmalz zitiert, kennen, sonst nennte ich ihn eine Pappnase. Davon gibt es viele. „Staatsbürgerliche Aufklärung“, die zentrale Aufgabe der Medien, heißt bekanntlich auch, die Bürger mit den relevanten Informationen zu versorgen, damit sich diese eine eigene Meinung bilden können. Das ist bisher in den Mainstream-Medien insofern nicht geschehen, als die juristischen Grenzen das populistische Gefasel seitens Seehofer und Konsorten als heiße Luft entlarvt hätten. By the way: Natürlich hat Merkel recht, auf eine europäische Lösung zu pochen. Anders geht es nicht.

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Kommentare

3 Kommentare zu “Nimm dies, CSU!”

  1. rainer am Juni 16th, 2018 7:13 am

    ….wenn es denn wirklich Asylsuchende wären, die da kommen…..dann muss man sie einfach sofort einsammeln und „kasernieren“ bis die Rechtmässigkeit festgestellt ist…..

  2. ... der Trittbrettschreiber am Juni 16th, 2018 9:44 am

    Das Wort „genießen“ lässt keine Zweifel offen: Die Welt ist masochismusverachtend masochistisch.

  3. Wolf-Dieter Busch am Juni 18th, 2018 11:34 pm

    Da scheint einer etwas dagegen zu haben, bloß weil die CSU es tut.

    Fangen wir mal damit an: Asylsuchende sind welche, die aus politischen Gründen verfolgt sind. Genießen in D Schutz qua Gesetz – unter Voraussetzung, dass sie wirklich politisch verfolgt sind. Falls nein: Abschub.

    Übrigens. Der Schutz für politisch verfolgte gilt völkerrechtlich nur für das Asyl gewährende gegenüber dem verfolgenden Land; heißt: Land X braucht Asylant A nicht an Land Y auszuliefern, falls Asylant A in Y verfolgt wird. – Daraus einen verfassungsmäßigen Individualschutz abzuleiten ist ein deutscher Sonderweg. (Etwa Russland bietet Snowden Schutz nicht qua Verfassung, sondern qua Sturheit – dir mir freilich so sympathisch ist wie nur was.)

    Aber weiter. Asylsuchende? Die ihren Ausweis als verloren angeben? Wegen Unplausibilität sind diese als Betrüger zu sehen.

    Nö mit ö, bin kein Parteigänger für CSU, weil untot, aber vorliegend gilt das Primat Schadensminimierung.

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