Schutz der strukturell unterlegenen Beschäftigten

Das Bundesverfassungsgericht hat das Bundesarbeitsgericht abgewatscht. Das kommt nicht so oft vor.

Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß – Auslegung darf klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers nicht übergehen.

Das „Deutsch“ von Juristen ist bekanntlich unverständlich und schlecht, deshalb hier in anderer Form, was gemeint ist:
Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) regelt (In Paragraf 14), wie oft ein Kapitalist mit einem Arbeiter einen Arbeitsvertrag abschließen darf, der befristet ist und ohne dass ein besonderer („sachgrundlos“ ist geschwurbelter Juristen-Jargon) Grund vorliegt (die Gründe werden in dem Paragrafen genannt). Nur ein Mal!

Warum? …die Verhinderung von Kettenbefristungen und die Sicherung der unbefristeten Dauerbeschäftigung als Regelbeschäftigungsform trägt der Pflicht des Staates zum Schutz der strukturell unterlegenen Beschäftigten im Arbeitsverhältnis und auch dem Sozialstaatsprinzip Rechnung.

Das Bundesarbeitsagericht hatte das anders gesehen und eine wiederholte sachgrundlose Befristung zwischen denselben Vertragsparteien immer dann gestattet, wenn zwischen den Arbeitsverhältnissen ein Zeitraum von mehr als drei Jahren liegt.

Das Bundesverfassungsgericht ist bekanntlich äusserst höflich und würde keinesfalls in Richtung Bundesarbeitsgericht rufen: „Ist doch Blödsinn, was ihr entschieden habt!“ Man formuliert: Ihr „überschreitet die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung.“ Har har.

Ich bin gespannt, welche Konsequenzen das Urteil für das Sicherheitsgewerbe zum Beispiel in Berlin hat.

image_pdfimage_print

Kommentare

2 Kommentare zu “Schutz der strukturell unterlegenen Beschäftigten”

  1. Martin Däniken am Juni 13th, 2018 6:44 pm

    Also es gibt/gab im Sicherheitsgewerbe Arbeitgeber,die nicht mit vorrausschauender Sichtweise gesegnet sind,aber Anwälte beschäftigen,die so ihre Mieten/Kinder/Alimente finanzieren ;-) !

  2. Roman Bardet am Juni 14th, 2018 11:29 am

    Genauso wie das Vermietergewerbe ist das Wach- und Schließgewerbe bei jeder Schweinerei dabei. Bravo!

Schreibe einen Kommentar