Durch das geltende Recht vor Missbrauch gesichert oder: Beamen schadet ihrer Gesundheit nicht

Heise über die Gesundheitskarte und den Datenschutz, wie das Bundesozialgericht den definiert:
Die Ausgabe einer eGK sei „in ihrer gegenwärtigen Gestalt und ihren gegenwärtigen wie zukünftigen Pflichtangaben und Pflichtanwendungen“ durch überwiegende Allgemeininteressen gerechtfertigt. Auch die Argumentation des Klägers, dass er nicht kontrollieren könne, ob seine persönlichen Daten auf der Karte sicher seien, wurde vom Gericht verworfen. Seine Daten seien durch das geltende Recht vor Missbrauch gesichert. Die vom Kläger behauptete unzureichende Datensicherheit ist nach Ansicht des Gerichtes derzeit nicht feststellbar, weil sich die Telematik-Infrastruktur noch im Teststadium befindet.
Schon klar. Das geltende Recht definiert, was Recht ist. Dem Gericht kann man keinen Vorwurf machen, sondern „dem Gesetzgeber“, der Blödsinn als rechtens definiert. Im Klartext heisst das doch: Man kann nicht feststellen, ob die Daten missbraucht werden (können), weil die Telematik (wie Informationen verknüpft und verarbeitet werden) der Gesundheitskarte noch gar nicht fertig ist, sondern zur Zeit noch getestet wird.
Man muss das auf das Beamen übertragen. Man testet noch an Insekten, ob das Beamen lebender Wesen von einem Ort zum anderen möglich sei. Das sei aber auch ungefährlich für Menschen, hat ein deutsches Gericht entschieden, da das geltende Recht verbiete, einem Menschen durch Beamen Schaden zuzufügen. Außerdem diene das Beamen den überwiegende Allgemeininteressen.
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Ähnliches wurde schon in den 1980er Jahren gegenüber einen Biobauern geurteilt, der gegen ein Gen-Versuchsfeld direkt neben dem seinigen geklagt hatte. Dass Gentechnik in der Landwirtschaft gefährlich sei, sei nicht bewiesen, deshalb sei ja der Testanbau notwendig, aber das würde doch alles gar nichts mit Ökolandwirtschaft zu tun haben, weil das ein anderes Feld sei und im Übrigen der Bioanbauverband gar nicht das Recht habe, diesen Mitgliedsbetrieb auszuschließen bzw. das Biosiegel vorzuenthalten. Der Biobauer gab seinen Betrieb auf.