Bundeskopierstelle für jugendgefährdende Medien

Pornoanwalt: „Was machen, wenn ein Pornofilm nicht mehr erhältlich ist? Das Verwaltungsgericht Köln hat geurteilt (Az.: 13 K 4674/13), dass die Bundesprüfstelle gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz eine Kopie aushändigen muss, wenn es sich ‚um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt'“.

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