Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht ist verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht: „Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht ist unter den gegenwärtigen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen verfassungswidrig“.

Man muss ds juristische Geschwurbel genau lesen. Das Bundesverfassungsgericht ist nicht prinzipiell gegen eine Prozenthürde, aber „Mit einer rein vorsorglich statuierten Sperrklausel würde der schwerwiegende Eingriff in die Wahlrechtsgleichheit in unverhältnismäßiger Weise vorverlagert.“

Das wird lustig. Die taz kommentiert: „Wie schon 2011 fiel auch dieses Urteil nur mit 5 zu 3 Richterstimmmen, also mit denkbar knapper Mehrheit. Wenn nur ein Richter anders gestimmt hätte, wäre die Sperrklausel bestehen geblieben.“ (Im zweiten Senat des BverfG sind drei Frauen, verehrte genderpolitisch korrekte taz – und was ist mit denen? SCNR)

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Kommentare

4 Kommentare zu “Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht ist verfassungswidrig”

  1. Wolf-Dieter am Februar 26th, 2014 2:06 pm

    Ich betrachte die drei Gegenstimmen als skandalös.

  2. die Nase am Februar 26th, 2014 3:17 pm

    Und wieder wurde ein Gesetz kassiert. Sollte das Bundesverfassungsgericht nicht gleich selber regieren?

  3. elvis am Februar 27th, 2014 12:07 pm

    Mahlzeit!

    Deine journalistischen Kollegen von ARD + ZDF finden das gar nicht gut das die 5% Hürde fällt. Gesagt haben die es nicht, aber die sind, glaube ich, für eine 30% Sperrklausel.

  4. Eike am Februar 27th, 2014 10:29 pm

    Vgl. Weimar, die oder das. Die Hürden waren eine Lehre aus der Machtergreifung Hitlers. Nun ja…Geschichte muss sich wohl an bestimmten Pfosten wiederholen.

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