Keine durchgeknallte Frau

Pressemeldeung des Bundesverfassungsgerichts: „Die Bezeichnung als ‚durchgeknallte Frau‘ kann, abhängig vom Kontext, eine ehrverletzende Äußerung sein, die nicht mehr vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist.“

Aus der Begründung wird klar, wer die Klägerin war, auch wenn deren Name nicht genannt wird.

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Kommentare

5 Kommentare zu “Keine durchgeknallte Frau”

  1. Martin am Januar 22nd, 2014 3:16 pm

    War das nicht diese durchgeknallte Frau Pauli? SCNR

  2. altautonomer am Januar 22nd, 2014 3:36 pm

    Auf der einen Seite die promovierte Klägerin, auf dr anderen Franz-Josef Wagner. Auch der muss lernen, sich zu mäßigen.

    PS: Und was wurde aus den Latex-Handschuhen der attraktiven Landrätin? Die wurden im Internet versteigert. Und brachten 1131 Euro ein.

  3. Ludwig der Träumer am Januar 22nd, 2014 6:55 pm

    In anderem Kontext könnte es also ehrerbietend sein, schließe ich aus diesem Urteil. Mancher Frau ging es nach einer solchen Feststellung richtig gut, da sie sich aus der Reihe der Frustrierten abheben konnte.

    Gut, daß sich das BVG endlich um die wichtigen Dinge in unserem Land kümmert. Als nächstes wünsche ich mir ein Urteil zu Pipi Langstrumpf. Die pipite nämlich nicht. Die heißt nur so. Das geht schon aus dem Kontext hervor.

  4. Ludwig der Träumer am Januar 22nd, 2014 8:16 pm

    Pauli war nicht durchgeknallt, hatte einfach Haare und Hirn schön. Wenn ich mich irre, lasse ich mich kastrieren.

  5. .... der Trittbrettschreiber am Januar 24th, 2014 12:51 pm

    Durchgeknallt ist, wer in einen Online-Bäckerladen geht, einen Berliner bestellt und dann in einem windstillen Chat sein Paint-Skalpell zückt, mit zwei Cuts 4 Sektoren schafft und diese leckeren Teile dann mit melacholisch gesampletem Grunzen aufisst. Manche nennen das (N)ostalgie.

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