Herzenssache Deutsch

Interessante Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts: „Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Schmerzensgeldklage“.

Ein herzkranker Patient war von einem Krankenhaus nicht auf die Warteliste für die Organvermittlung zur Herztransplantation gesetzt worden, weil er nicht genügend Deutsch spricht, um bei der Vor- und Nachbehandlung „mitzuwirken“. Er hatte dann ein anderes Krankenhaus gefunden, wollte aber gegen das erstere auf Schmerzensgeld klagen. Die Prozesskostenhilfe verweigerte man ihm. Das ist aber nicht statthaft, argumentiert das Bundesverfassungsgericht.

Schwierige, bislang ungeklärte Rechts- und Tatfragen dürfen nicht im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden, sondern müssen auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung zugeführt werden können. Zudem läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, wenn der unbemittelten Partei – wegen Fehlens der Erfolgsaussichten ihres Rechtsschutzbegehrens – Prozesskostenhilfe verweigert wird, obwohl eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde.

Der Rechtsanwalt des Klägers ist Cahit Tolan aus Oldenburg. Guter Mann!

Mehr über den Hintergrund erfährt man auf Dengê Êzîdiyan: „Zwei Männer, beide sind Kurden, beide gehören der Religionsgemeinschaft der Jesiden an.“

image_pdfimage_print

Kommentare

Schreibe einen Kommentar