Vermutete Geschäftsbeziehung

spammer FAZ

Ältere Männer neigen dazu, ihre Mitmenschen ungefragt mit ihrer querulantischen Weltsicht zu belästigen. (Nein, ich rede nicht von mir. Ich bin nicht alt.)

Das erkärt auch die zahlosen sinnlosen Kommentare in den Foren der Mainstream-Medien, die im besten Fall einen individuellen kathartischen Effekt haben wie klassischen Leserbriefe, aber das Medium, an das sie sich heften, nicht ändern. Leserbriefe und Foren gaukeln eine Meinungsvielfalt vor, die de facto nicht besteht. Das Geschäftskonzept des „Leserkommentars“ online besteht ausschließlich daran, dessen Daten zu sammeln, zu verkaufen und ihn anschließend vollzuspammen.

Ich schreibe nie irgendwo etwas hinein, wenn ich gewzungen werde mich anzumelden (wie etwa bei Spiegel online). Ich kann auch nur jedem raten, das zu unterlassen und zu boykottieren. Leser sind eine Ware, die verkauft wird.

Ich erwog schon, den obigen Spammer, die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, meinerseits mit Beschwerden und Abmahnungen zu nerven. Eine kurze Recherche über die Rechtslage belehrte mich eines Besseren:
Nur ausnahmsweise ist E-Mail-Werbung unter den Voraussetzungen zulässig, dass sich der Empfänger ausdrücklich mit der Werbung einverstanden erklärt hat oder ein Einverständnis aufgrund einer konkreten bestehenden Geschäftsbeziehung vermutet werden kann.

Ich habe mich zwar nie bei der FAZ irgendwo registieren lassen; die Formulierung „vermutete Geschäftsbeziehung“ lässt mich aber Böses ahnen. Das kann ja alles sein.

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Kommentare

6 Kommentare zu “Vermutete Geschäftsbeziehung”

  1. andreas am Februar 21st, 2013 11:51 am

    Warum kommt das aus der Schweiz? Ich bekam auch oft von der FAZ/FAS irgendwelche Werbung oder Aufforderungen an einer Umfrage teil zu nehmen. Die hatte ich durch Annahme des Angebots eines Probeabos selbst ausgelöst. Dann stellte ich das über copy and paste eines Links ab. Seitdem ist Ruhe. Ob man die Tages- bzw. Sonntagszeitung mag oder nicht, wenn sie z.B. mal Bilder druckt, dann zahlt sie zuverlässig dafür. Jedes Mal, auch bei Wiederverwendung des selben Motivs. Daher bin ich bereit diesem Medium die Stange zu halten. Zuweilen arrogant und oft konservativ, vielleicht wegen letzterem jedoch immer korrekt. Geschenk war, da erinnere ich mich zuverlässig, nie das erste Wort in egal welchem Anschreiben. „Wir rechnen ab und zahlen…“ ist eine Formulierung in analoger Post der Zeitung, die ich begeistert öfter lesen würde.

  2. rainer am Februar 21st, 2013 12:57 pm

    …na, ist doch ganz einfach….für diese Burschen hat man eine spezielle email-Adresse….die können die dann zumüllen…..

  3. desertion am Februar 21st, 2013 1:34 pm

    Nach der Formulierung kann ein Einverständnis vermutet werden, wenn eine Geschäftsbeziehung „konkret bestehend“ ist! Von einer „vermuteten Geschäftsbeziehung“ steht da nichts. Das bedeutet wohl eher: der Mann hat bei uns ein Abo, also will er auch mit Werbung und Umfagen genervt werden.

  4. ... der Trittbrettschreiber am Februar 21st, 2013 1:46 pm

    „Das erklärt auch die zahllosen sinnlosen Kommentare“

    Entschuldigung.

  5. admin am Februar 21st, 2013 3:20 pm

    @Trittbrettschreiber Hey, das hier ist kein Mainstream-Medium-Forum! („Das erkärt auch die zahlosen sinnlosen Kommentare in den Foren der Mainstream-Medien“)

    @desertion: ich hab gar kein Abo irgendwo.

  6. Tom am Februar 21st, 2013 11:03 pm

    Burks, desertion hat schon richtig geschrieben, was mir auch gleich auffiel, dass nämlich die „vermutete Geschäftsbeziehung“ NICHT in dem Text zu sehen ist, sondern für den Fall des tatsächlichen Bestehens einer solchen – z. B. bei einem Abo – ein Interesse an Werbung vermutet werden kann. Und daraus lässt sich umkehrschlüssig herleiten, dass ohne eine solche Geschäftsbeziehung ein Interesse an Werbung eben nicht vermutet werden kann.
    Nun fragt der Hilfsjurist noch an, wie unser sehr geschätzterAbo-loser Autor das Wort umkehrschlüssig bewertet. Und: Grippe vorbei? Weiter alles Gute!

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