Bericht der EU-Kommission zur Evaluation der Vorratdatenspeicherung

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Die EU-Kommission hat heute einen Bericht zur Evaluierung der Vorratsdatenspeicherung vorgelegt.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung schreibt in seiner Bilanz dazu:

„Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung ist die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Überwachungsmaßnahme, die die EU bis heute hervorgebracht hat. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet alle EU-Staaten zur wahllosen Erfassung und Sammlung sensibler Informationen über soziale Kontakte (einschließlich Geschäftsbeziehungen), Bewegungen und das Privatleben (z.B. Kontakte zu Ärzten, Rechtsanwälten und Strafverteidigern, Betriebsräten, Psychotherapeuten, Beratungsstellen usw.) von 500 Millionen Europäern, die sich keines Fehlverhaltens verdächtig gemacht haben. Einer Umfrage zufolge lehnen 69,3% der Bürger eine Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten ab – kein anderes ‚Überwachungsgesetz‘ einschließlich biometrischer Pässe, Zugang zu Bankdaten, Online-Durchsuchung und Fluggastdatenspeicherung stößt auf so starke Ablehnung.“

In einer Stellungnahme des AK Vorrat heisst es:

„Mit ihrem jetzt vorgelegten Bericht gesteht die EU-Kommissarin in vielerlei Hinsicht Fehler und Risiken einer Vorratsdatenspeicherung ein. Allerdings vermeidet Frau Malmström die einzig richtige Konsequenz daraus, nämlich die Abkehr vor einer flächendeckenden Erfassung aller Verbindungsdaten. Der Bericht der EU-Kommission ist ein politisches Dokument und nicht das Ergebnis einer unabhängigen und wissenschaftlichen Standards genügenden Wirksamkeitsanalyse, die den Namen Evaluierung verdient hätte. Die von der EU-Kommission angeführten Statistiken und Einzelfälle belegen die Notwendigkeit einer Erfassung aller Verbindungsdaten nicht. Die EU muss zur Kenntnis nehmen, dass eine Vorratsdatenspeicherung weder die Quote der aufgeklärten Straftaten erhöht noch die Zahl der begangenen Straftaten vermindert hat.“

Bei Heise gibt es mehr dazu: „Die Nachweise, die EU-Länder für die Erforderlichkeit der tief in die Grundrechte einschneidenden Maßnahme erbracht hätten, seien zwar „begrenzt“ gewesen, räumt die Brüsseler Regierungseinrichtung ein. Trotzdem verwiesen sie auf die wichtige Rolle, welche die Aufbewahrung von Telekommunikationsdaten für Ermittlungen spiele. (…) … eine Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hat aber bereits herausgefunden, dass die Vorratsdatenspeicherung in der EU die Aufklärungsquote in Ländern mit entsprechenden Auflagen nicht entscheidend verbessert hat. (…)

Für Alvaro zeigt die ‚mit siebenmonatiger Verspätung‘ vorgelegte Evaluierung, dass ‚wir einem Wildwuchs an nationaler Willkür gegenüberstehen'“.

„In manchen Ländern greift die Küstenwache auf die Vorratsdaten zu, in anderen reicht für Sicherheitsbeamte ein schriftlicher Beleg, damit sie die privaten Daten der Bürger einsehen dürfen. Auch bei den Zugriffszahlen gibt es eklatante Abweichungen. So sind die polnischen Behörden alleine für die Hälfte der jährlich circa zwei Millionen europäischen Zugriffe auf Vorratsdaten verantwortlich. Einen statistischen Nachweis für den Nutzen der Richtlinie kann die Kommission jedoch wie erwartet nicht vorlegen.“

Quod erat demonstrandum.

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Kommentare

One Kommentar zu “Bericht der EU-Kommission zur Evaluation der Vorratdatenspeicherung”

  1. Carsten Thumulla am April 18th, 2011 7:58 pm

    Hi Burks,

    das wichtigste hast Du uns wieder verschwiegen. Die Schnute für die Grafik haben die dem Otto geklaut.
    http://www.youtube.com/watch?v=wZhiEmzsSiQ

    Carsten

    http://www.youtube.com/watch?v=-Z6Vdf_Z_5Q

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