Leitlinie für die Staatswaltschaft

Rechtsanwalt R. Hoenig: „Der Generalstaatsanwalt in Berlin hat für die Berliner Ermittler eine Bedienungsanleitung herausgegeben, die auch für Strafverteidiger von Interesse großem Interesse sein muß:

Leitlinie zur Sachbehandlung von Ermittlungs- und Strafverfahren nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 zu Rechtsgrundlagen der Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten.

„Für künftige Fälle, in denen die Datenerhebung nach § 100g StPO weiterhin zulässig ist, wird die Beantragung von Beschlüssen beschleunigt vorzunehmen sein, da nach derzeitigem Erkenntnisstand die früheren Speicherzyklen (zwischen 7 und 90 Tagen je nach Provider und Datentypus) wieder aufleben.“

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