Strafverfolgung im Internet

Sehr interessanter Artikel bei Heise: „Strafverfolger: Vorratsdatenspeicherung ist kein Allheilmittel“.

„…müsse sich die Gesellschaft mit der Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auseinandersetzen, dass gerade Delikte im Bereich der unteren und mittleren Kriminalität wie die Ausspähung von Daten, Urheberrechtsverletzungen oder Beleidigungen im Internet „nicht mehr verfolgbar sind. (…) Oft helfe den Strafverfolgern so nur die Tatsache weiter, dass etwa Anbieter sozialer Netzwerke IP-Adressen ’sowieso mitloggen‘. Diese Praxis sei freilich rechtswidrig, stellte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar klar. (…) ‚Hoch organisierte Straftäter‘ seien ferner im Internet in der Lage, sich der Strafverfolgung auch bei der verdachtsunabhängigen Speicherung von IP-Adressen zu entziehen.“

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