Verurteilt ohne Urteil aka Massenhysterie
„Der Deutsche Bundestag hat gestern auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe die Immunität des unter Kinderpornografie-Verdachts stehenden Abgeordneten Jörg Tauss aufgehoben“, meldet u.a. Heise.
Der beste Artikel überhaupt zum Thema steht in der Stuttgarter Zeitung: „Verurteilt ohne Urteil“. Dort heißt es über Tauss‘ Ehefrau: „Der Tatvorwurf bahnte sich erst später seinen Weg ins Gehirn und traf sie mit voller Wucht, als die Kripo ihr empfahl, die Rollläden runterzulassen, die sie nicht hatten, durch den Hintereingang hinaus und möglichst lange in Urlaub zu gehen. Pädophile stehen in der Rangliste der Verbrecher ganz unten. Wenige Kilometer südlich, auf dem Marktplatz in Bretten, wo ihr Mann sein (zeitgleich durchsuchtes) Wahlkreisbüro hat, befragte ein Fernsehteam bereits Passanten, ob Jörg Tauss schon als Grabscher aufgefallen sei.“
Das sagt schon genug. Krankheitsbild: öffentliche Hysterie, natürlich metaphorisch gemeint: „Auch der Hexenwahn des Mittelalters und andere massenhaft auftretende Ängste (etwa die Kommunistenangst im McCarthyismus) werden häufig als Massenhysterie bezeichnet.“ Die Angst vor dem Kommunismus und den Drogen wurde mittlerweile ersetzt durch die Angst vor der angeblich in signifikanter Anzahl vorhandenen KiPo im Internet. Auch das ist ein Wahn, der durch die meisten Medien kritiklos mitgeschürt wird und durch rationale Argumente nicht zu erschüttern ist. By the way: Chapeau, Stuttgarter Zeitung.
„Tauss‘ Anwalt Jan Mönikes (Ludwigsburg) vermag hinter dem Hin und Her zwei Gründe zu erkennen: eine „sehr dünne“ Beweislage und die Absicht, das Thema wabernd im Wahlkampf zu halten.“ Exakt.
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3 Kommentare zu “Verurteilt ohne Urteil aka Massenhysterie”
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WELT ist noch absurder:
http://www.welt.de/news/article4490550/Kinderporno-Verdacht-Bundestag-hebt-Immunitaet-des-Abgeordneten-Joerg-Tauss-auf.html
Daraus: „Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen früher argumentiert, der Politiker habe keinen dienstlichen Auftrag gehabt und könne sich deshalb nicht darauf berufen. “
Nun brauch man keinen „dienstlichen Auftrag“ (ein Blick in den Gesetzestext erleichtert bekanntlich die Rechtsfindung!), es genügt, dienstlich ODER BERUFLICH mit Kinderpronographie befasst gewesen zu sein – und das traf auf Tauss ja nun offenkundig zu.
Entweder zitiert die WELT hier fehlerhaft – oder sie zitiert die Staatsanwaltschaft korrekt. Letzteres würde bedeuten, dass die Staatsanwaltschaft Recht beugt.
Vorab: In dubio pro reo
Gibt es eine Gewaltenteilung in Deutschland?
Gehört Herr Tauss zur Exekutiven oder zur Legislativen? Wieso gibt ein Mitglied der Legislativen persönliche „Rechercheergebnisse“ (auch dann, wenn er in einem entsprechenden Ausschuss sitzt) nicht an die eigentlich zuständigen Behörden (Exekutive) weiter???
@hfi
Wieso langte die ach so „berufliche“ Befasstheit nicht soweit, dass die eigentlichen Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet wurden?
„Exakt“
Quatsch, Burkhard,
der sog. Fall Tauss kümmert doch weder die Mehrheit der Bevölkerung noch die der Wähler/innen.
„Wabernd im Wahlkampf zu halten“…^^ *grins*
Für die Piraten ohne Bart und Tauss (zudem ohne kommunale Basis) interessieren sich doch nurmehr sog. Nerds.
90 % der Programmatik (bzgl. Bürgerrechte) bei den Grünen abgeguckt und darüber hinaus Null-Programmatik.