Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

Es gibt noch gute Nachrichten wie die aus der FAZ: „Der frühere Arcandor-Chef Thomas Middelhoff hat Kapitalmarkt und Öffentlichkeit bewusst getäuscht. Zu diesem Ergebnis kam das Landgericht Essen in der Klage eines Kleinaktionärs. Die Richter verurteilten Middelhoff deshalb wegen ‚vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung‘ zu Schadensersatz.“

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