Das Nullum und die Linksetzer

Ein Satz in einem Heise-Artikel ließ mich stutzig werden: „Allerdings war die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) schon früher der Auffassung, dass sie auch für „Admin-C, Suchmaschinenbetreiber, Plattformbetreiber, Linksetzer und Anbieter von fremden Inhalten zuständig sei.“ Ich wollte wissen, ob ein Linksetzer eine neue Berufsgruppe ist: Was könnte eine typische Handbewegung sein beim „Heiteren Berufe-Raten„?

Das hatte ich bisher völlig übersehen – Wikipedia schreibt über die ominöse Kommission der Jugendschutzwarte: „In der Rechtsliteratur wird die auch Meinung vertreten, dass die KJM eine verfassungswidrige Mischbehörde aus Vertretern des Bundes und der Länder sei und somit als juristisches Nullum anzusehen sei.“

Es sollte den Rezipienten dieses Blog klar sein, dass ich diese Kommission ungefähr so sinnvoll halte wie den Verfassungsschutz. Man könnte beide Behörden ersatzlos streichen, ohne dass es irgendjemandem unangenehm auffiele oder ohne dass das Abendland unterginge oder andere ernsthafte Schäden davontrüge.

Die Jugendschutzwarte hierzulande haben sich den vorgeblichen „Schutz“ der „Jugend“ schlicht als Geschäftsfeld erschlossen. Moral dient dazu, Profit zu machen. Das ist die Grundidee des Kapitalismus.

„Dabei ist jugendschutz.net bzw. die ‚LPR Trägergesellschaft für jugendschutz.net GmbH‘ eine der wenigen Firmen, die es geschafft haben, in einem Gesetz erwähnt zu werden. Dennoch hat sie keine tatsächlichen exekutiven Kompetenzen, aber sie ‚unterstützt‘ die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bei deren Aufgaben.“ Noch spannender finde ich die Tatsache, dass außer der c’t es kein deutsches Medium es bisher gewagt hat, sich mit dem Thema unbeliebt zu machen, indem man die finanziellen Interessen der Jugendschutzwarte recherchiert und offenlegt. Wenn es eine „Gleichschaltung“ der Medien in demokratischen Staaten gibt, dann hier – ein unausgesprochener Konsens aus Faulheit, Dummheit und mangelnder Courage, gegen den bequemen Mainstream zu schwimmen.

„Das genaue Budget wird in Mainz nicht verraten; auch der Jahresbericht enthält dazu keine Angaben. Auch über die Rechtsform schweigt sich die Webseite aus.“ Interessiert das jemanden? Nicht wirklich. „Die Landesmedienanstalten, die EU, verschiedene Ministerien und so weiter vergeben Beratungs- und Projektaufträge, die einen Großteil der Mitarbeiter von jugendschutz.net finanzieren.“ Aha. Jugendschutz ist alse eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme auf pseudo-moraltheologischer Grundlage. Wer darüber rational diskutieren will, stünde auf verlorenem Posten wie jemand, der sich während der Prohibtion in den USA für die Freigabe von Alkohol ausgesprochen hätte.

Da wir schon mal dabei sind – hier eine Pressemeldung zum Thema „Vorwurf der Täuschung gegen die Landesmedienanstalten“. Leider habe ich keine Quellen oder gar Links zu der Rechtsliteratur gefunden, die im Wikipedia-Artikel erwähnt wird. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Übrigens ist der Text auf der Website der FSM irreführend, aber typisch deutsch: „Nach den allgemeinen Regelungen im Strafrecht kann sich der Setzer von Links nach den gesetzlichen Vorschriften über die „Teilnahme“ strafbar machen.“ Es ist also alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist? Hier lesen wir mehr über die juristischen Details des „Linkssetzens“. (Vor zehn Jahren war ich Betroffener.)

By the way: Ich habe seit zwei Tagen nichts Vernünftiges gegessen, weil das mein Magen nicht aushielt. Ich muss mich noch ein wenig ausruhen.

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Kommentare

One Kommentar zu “Das Nullum und die Linksetzer”

  1. Seitenhiebe » Blog Archive » Das juristische Nullum am Januar 30th, 2010 4:51 pm

    […] Burks ist wieder am leben – und kein Stück gemäßigt. Lesenswerter Artikel -ugendschutz als Geschäft. “Logik des Kapitalismus” eben. […]

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