Berlin-Alexanderplatz

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Liebesleben auf Meta-Ebene

Die Berliner Zeitung kommentiert Alice Schwarzers Berichterstattung für die Bild-Zeitung über den Kachelmann-Prozess:

Wie andere Journalisten auch, erliegt Schwarzer der Versuchung, das Liebesleben eines Moderators auf eine Meta-Ebene zu katapultieren, dem Fall Kachelmann eine gesellschaftliche Dimension beizumessen: Es gehe pauschal um die Frage, „ob sexuelle Gewalt in Beziehungen Privatsache“ sei, schreibt Schwarzer. Mag sein, dass diese Frage sie umtreibt. Das Gesetz aber beantwortet ihre Frage klar und eindeutig. Und das Mannheimer Gericht hat nicht ein Exempel zu statuieren oder andere, ungesühnte Verbrechen zu rächen.

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Freispruch rechtskräftig

Wie ich soeben erfahren habe, hat die Staatsanwaltschaft die Berufung in meinem Verfahren zurückgenommen. Mein Freispruch vom 30. Juni 2009 ist somit rechtskräftig.

Zur Erinnerung: Am 11.11.2008 (!) wurde meine Wohnung durchsucht und mein Rechner beschlagnahmt. Ich stand in dem Verdacht eines Vergehens nach §§ 40,52 i.V. m. Anlage 2 Abschn. 1 Nr. 1.3.4 WaffG. Mir wurde der Link www.burks.de/forum/phpBB2/viewtopic.php?t=5633 vorgeworfen, unter der Überschrift “Rezepturen diverser Explosivstoffe” eine Anleitung zur Herstellung von Explosivstoffen verbreitet zu haben. Die Durchsuchung sei verhältnismäßig, insbesondere seien mildere Maßnahmen “beim jetzigen Stand der Ermittlungen nicht ersichtlich.”

Ich bin erleichtert. Aber: Am Montag findet doch noch eine Verhandlung vor dem Landgericht Berlin statt. Das Verfahren wegen § 353d StPO– ”Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen” – endete lediglich mit einem Verweis. Die Berufung dagegen hat die Staatsanwaltschaft nicht zurückgenommen.

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Caroline-Urteil, reloaded

Das Bundesverfassungsgericht hat ein interessantes Urteil gefällt – „Zivilgerichtliche Untersagung der Wort- und Bildberichterstattung über eine Prominente teilweise verfassungswidrig“. Die Exegese der Begründung:

Es ging um die Berichterstattung der Neue Post (Bauer Media Group) und der Bunte (Hubert Burda Media), beide gehören zur so genannten „Yellow Press“, also der „Regenbogenpresse“.

Die „Neue Post“ hatte über die Tochter der Prinzessin Caroline von Monaco berichtet. Die hatte „auf Unterlassung der Wortberichterstattung und auf Unterlassung der Veröffentlichung des auf dem Titelblatt gezeigten Bildnisses der Klägerin“ erfolgreich geklagt. Die Verfassungsbeschwerde gegen die vorinstanzlichen Urteile wurden jetzt nicht angenommen:

„Zwar kann im Bereich der Berichterstattung über Prominente auch die Darstellung von Umständen aus dem Alltagsleben dieses Personenkreises geeignet sein, die Veröffentlichung eines Fotos zu rechtfertigen, jedoch nur insoweit, als die Veröffentlichung der Meinungsbildung zu Fragen von allgemeinem Interesse dienen kann. Dass die Gerichte dieses Kriterium vorliegend nicht als erfüllt angesehen haben, überschreitet den fachgerichtlichen Wertungsrahmen nicht.“

Das Bundesverfassungsgericht bestreitet also – nachvollziehbar – das öffentliche Intesse „angesichts des groß gedruckten Textes ‚Schockierende Fotos'“, das die unteren Instanzen auch nicht sahen und daher der Caroline Recht gaben.

Anders jedoch der zweite Teil. „Demgegenüber sind die Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die Untersagung der Wortberichterstattungen richten, im zulässigen Umfang begründet. Die beanstandeten Äußerungen fallen als Werturteile über die Klägerin in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Diese ist freilich nicht vorbehaltlos gewährt, sondern findet ihre Grenze unter anderem in den allgemeinen Gesetzen. Bei Anwendung der einschlägigen Vorschriften des Zivilrechts haben die Fachgerichte jedoch Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit verkannt, indem sie diese im Rahmen der gebotenen Abwägung gegenüber Persönlichkeitsbelangen der Klägerin haben zurücktreten lassen.“

Der zentrale Satz für die Medien ist: „Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts reicht hinsichtlich der Veröffentlichung von Bildern einerseits und der Wortberichterstattung andererseits verschieden weit.“ Man darf also wie gehabt keine Fotos so genannter Prominenter ohne deren Einverständnis veröffentlichen, die nur deren Privatleben zeigen – das ist nicht von öffentlichem Interesse.

„Die betreffenden Äußerungen kommentieren zwar die Lebensführung der Klägerin, dies aber nur im Hinblick auf Verhaltensweisen, die sie auf Veranstaltungen gezeigt hat, welche erkennbar an die Öffentlichkeit gerichtet waren und in diese ausstrahlten. Ob aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht auch ein Recht darauf hergeleitet werden kann, nicht gegen seinen Willen zum Objekt bestimmter medialer, die selbst gewählte Öffentlichkeit verbreiternder Erörterung gemacht zu werden, ist fraglich, kann hier aber offen bleiben. Denn auf ein solches Recht könnte sich jedenfalls derjenige Grundrechtsträger nicht berufen, der sich in freier Entscheidung gerade der Medienöffentlichkeit aussetzt, indem er Veranstaltungen besucht, die erkennbar auf ein so großes Interesse von Teilen der Öffentlichkeit stoßen, dass mit einer Berichterstattung durch die Medien gerechnet werden muss. So verhält es sich auch in den vorliegenden Fällen. Die Festivitäten, an denen die Klägerin teilnahm und auf die in den beanstandeten Artikeln Bezug genommen wird, stießen wegen der illustren Gäste auf großes mediales Interesse und waren jedenfalls teilweise gerade auf eine Außenwirkung angelegt.“

Eben: Wer Werbung in eigener Sache und Person betreibt, indem er oder sie einschlägige Veranstaltungen besucht („als Gast der Feier der französischen AIDS-Hilfe“), kann nicht verhindern, dass die Medien darüber berichten. Mit diesem weisen Urteil wird jeder leben können.

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Bademoden

Aus ganz bestimmten (ästhetischen) Gründen mache ich mal ausnahmsweise Reklame für Bademoden….

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Hauen und Stechen im (Journalisten-)Verein, revisited

Am 02.07.2010 hatte ich hier etwas Vereinmeiereisches gebloggt: „Hauen und Stechen und Verunglimpfen im DJV, revisited“. Damals wies ich auf Jutta Rabe hin, die Schatzmeistern des DJV Berlin, über die es in Internet-Foren interessante Dinge zu lesen gibt. Auf meinem Recherchegruppe-Blog habe ich am 06.07.2010 nachgelegt und veröffentlicht, dass Frau Rabe unter anderem wegen Untreue verurteilt worden ist.

Dr. Peter Pistorius, der Vorsitzende des DJV Berlin, hat jetzt seine Meinung dargelegt. Zitat:
„Drei Monate nach dem negativen Beschluß der Berliner Mitgliederversammlung ist klar: das war kein Betriebsunfall, sondern das Aus für ein Projekt, das die Zukunft unseres Verbands gesichert hätte. Unsere Schulden beim DJV wären von 236.000 Euro auf 100.000 Euro gefallen. Der Bundesverband wartet nicht ab, was aus dem DJV Berlin wird. Er wird nun die komplette Abzahlung der Schulden fordern. (…)

Für die Schatzmeisterin und ihren Anhang war das von ihr betriebene Scheitern der Fusion nur eine Etappe auf dem Durchmarsch nach oben. Beim Griff nach Vorsitz und Kasse kann es
den Fusionsverweigerern gar nicht schnell genug gehen. Wie gerufen, tritt A. Kulpok aus der Kulisse. (…)

Das Ehrengericht, das über Anträge gegen die Schatzmeisterin zu befinden hat, versucht sie mit Regreßdrohungen einzuschüchtern. Sie stellt dessen Existenzberechtigung überhaupt in Frage.
– Dem Aufnahmeausschuß, der wegen ihrer leitenden Tätigkeit für eine völlig branchenfremde Firma erhebliche Zweifel an ihrer journalistischen Hauptberuflichkeit hat, verweigert sie eine hinreichende Auskunft.
– Dem Vorstand, der sie wegen ihrer lange verheimlichten Verurteilung zur Rede stellt, verweigert sie jegliche Information und droht mit Haftungsklagen.
– Über die fragwürdige Finanzierung eines von ihr initiierten Projekts zur Gründung einer Nachrichtenagentur im Kaukasus läßt sie den Vorstand monatelang im Unklaren, bis dieser die Notbremse zieht und den Ausgabestop verhängt.“

Ich kann nur jedem Nachwuchspolitiker raten, seine Kenntnisse im Hauen und Stechen gegen Gegner (das Einzige, was ein Politiker können muss), durch die Mitgliedschaft in einem Journalistenverein zu erweitern. Vielleicht kann man sogar als Fortbildung im Vereins- und Parteirecht von der Steuer absetzen. Unterhaltsam ist es allemal. Ich habe übrigens einen Ausschlussantrag gegen Rabe beim DJV Berlin eingereicht.

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Damaris yanay hamuy, tusuykusun!

Damaris, auch bekannt als Damaris Mallma Porras, ist nicht nur eine der schönsten Sängerinnen Lateinamerikas, sondern hat Quechua in Peru Disko-tauglich gemacht. Ihre Musik in spanischer Sprache und in Quechua könnte ich mir stundenlang anhören. Wenn man diese „Folklore“ mit dem unsäglichen Scheiß vergleicht, der einem hierzulande als „Volksmusik“ angeboten wird, könnte einem ganz schlecht werden. Einwanderer, integriert euch bloß nicht so, dass euch dieser deutsche „Volksmusik“-Müll gefällt!

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Die Links sind frei

Eines der wichtigen Urteile des Jahrtausends wird seinen Weg nicht in die Mainstream-Medien finden. Die Süddeutsche zum Beipiel berichtet mit dürren Worten: „Der Heise Verlag hat sich nach eigenen Angaben in einem langen Rechtsstreit mit der Musikindustrie um die Verlinkung von Internet-Texten vor dem Bundesgerichtshof durchgesetzt. (..) ‚Das ist ein klares Signal für die Pressefreiheit‘, kommentierte Christian Persson, Chefredakteur von ‚heise online‘, am Freitag die Entscheidung (Az. I ZR 191/08). ‚Hyperlinks sind essenzieller Bestandteil von Texten im WWW und ihr eigentlicher Mehrwert gegenüber Artikeln in Zeitschriften.'“

Natürlich ist die Süddeutsche zu blöd und zu faul, Links zu setzen – da die deutshcen Holzmedien mit dem hypermedialen Medium Internet ohnehin auf Kriegsfuß stehen, wundert das nicht. (Bericht bei Heise: „Heise vs. Musikindustrie: Bundesgerichtshof verwirft Link-Verbot“.)

Bei Heise lesen wir dann auch: „Nach Meinung der Verlagsleitung ist das Verlinken von Informationsquellen keineswegs nur ein zusätzlicher Service, sondern unerlässlicher Bestandteil von Online-Journalismus.“. Quod erat demonstrandum: Nur für Heise, aber nicht für Spiegel „Online“, Focus „Online“ und alle diejenigen, die glauben, „Online-Journalismus“ sei, wenn man die Zeitung auf Papier jetzt auch auf dem Monitor sehen kann.

Besonders pikant an dem Urteil ist, dass alle Vorinstanzen eine gehörige Klatsche bekommen haben, zum Beispiel das OLG München. Das Verbot eines Links hat schon seinen Weg in die Praxis gefunden wie die Zahnpasta, die aus der Tube gedrückt worden ist und partout nicht wieder hineinwill. Zahlreiche Rechtanwälte kauen diesen Quatsch wieder, sogar bei Seminaren, weil auch hier der Wunsch Vater des Gedankens ist, das müsse so sein.

Ich erinnere an meine Verfahren aus dem Jahr 2000: Tatvorwurf (Delikt mit kriminologischer Bezeichnung): Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Tatort (Anschrift): Links mit strafrechtlich relevantem Inhalt unter ‚burks.de, das schon damals sang- und klanglos eingestellt wurde.

Noch einmal: „Der Verlag betonte die herausragende Bedeutung der Linksetzung als originärem Bestandteil der Online-Berichterstattung. Diese ziele als interaktives Medium gerade darauf ab, dem Leser unmittelbaren Zugriff auf Quellen und weitergehenden Informationen zu ermöglichen. Die Annahme, dass dem Leser der Download der Software erleichtert werden sollte, sei abwegig. Auch ohne Linksetzung wäre es jedem Leser möglich gewesen, die betreffende Seite aufzurufen.“

Übrigens wird jetzt auch der juristische Regenzauber „SPIEGEL ONLINE ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Internetseiten“ obsolet. Trotzdem werden sie diesen Satz dort nicht entfernen – es ist eben eine magische Handlung. Auch das Das Märchen vom ‚Link-Urteil‘ hat nicht dazu geführt, dass der ominöse dümmliche und sinnfreie Texbaustein Mit dem Urteil vom 12. September 1998 – 312 0 58/98 – „Haftung für Links“ hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dieses kann – so das Landgericht – nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen Inhalten der von mir verlinkten Seiten verschwindet. Nein, auch hier geht es um einen Exorzismus, nicht um etwas Rationales.

Danke, Heise! Ohne euch wäre die Welt schlechter.

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Walter Trout – Dust my broom

Die Musik-Empfehlungen des Schockwellenreiters kann ich in der Regel ungeprüft übernehmen.

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Landgericht Hamburg reloaded

Urteil des Landgerichts Köln (28 O 332/10): Medienanwalt muss Urteilsveröffentlichung dulden und sich karikieren lassen (…) „Die Parteien streiten um die Rechtmäßigkeit einer Veröffentlichung des Beklagten auf der von ihm betriebenen Internetseite www.buskeismus.de. Der Kläger wendet sich gegen eine Veröffentlichung des Beklagten im Zusammenhang mit einem zwischen den Parteien betriebenen Zivilprozess. Er ist Rechtsanwalt in Berlin.“ Der Vorsitzende Richter der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg ist Andreas Buske. (Via Law blog)

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Pornografie und Schweinefleisch

Heute-Show vom 15.10. (Via Fefe). Mehr braucht man zu unzähligen akuellen politischen Themen gar nicht zu sagen. Wussten Sie, dass es bei Pfefferspray ein Haltbarkeitsdatum gibt?

Fernsehen ist eine gigantische verlogene Verbödungsmaschine. „Aber Sie sind doch selbst im Fernsehen?“ – „Ich bin zu hässlich, um auf den Strich zu gehen.“

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I dunno

dunno

Manchmal fällt einem wirklich nichts ein zum Bloggen – wie gestern.

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A Message from Mother Nature about DE-Mail

fuck_you

Ich bin mir nicht sicher, ob diese Nachricht von Mutter Natur an uns sich auf die Tatsache bezieht, dass wir bald eine zweite Erde brauchen, also auf den Living Planet Report des WWF oder auf die Tatsache, dass das Bundeskabinett den De-Mail-Gesetzentwurf hat, also das nach dem Turmbau zu Babel mit das dümmste Projekt der Menschheit?

Zitat: „Auf technischer Seite steht in der Kritik, dass De-Mails im System zwar verschlüsselt versendet und gespeichert werden, die E-Mails zwecks Spamprüfung aber kurzzeitig entschlüsselt werden.“

Die Obrigkeit schaut mal kurz in meine private elektonische Post, ob da auch nichts Böses („Spam“) drin ist. Eine Behörde wird das tun, weil in Deutschland alle Behörden schon deshalb als seriös gelten, weil sie Behörde heißen, selbst wenn es der Inlands-Geheimdienst Verfassungs“schutz“ ist. Man fasst es nicht. Wie doof muss man sein, um so etwas gut zu finden?

Insofern kann ich mich der Botschaft von Mutter Natur nur anschließen.

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Compañia Minera San Esteban Primera – eine kriminelle Vereinigung

Der Rettung der Bergleute in Copiapó in Chile hat mich aus mehreren Gründen bewegt. Ich stamme aus einer Bergarbeiterfamilie, einer meiner Großväter war vierzig Jahre lang Kumpel in Bönen. Mein Vetter Peter sitzt dort noch immer im Gemeinderat und macht sich dafür stark, dass die ehemalige Zeche als Kulturdenkmal erhalten wird.

Ich habe in Südamerika mehrere Minen besucht, bin zum Teil unter abenteuerlichen Umständen sogar eingefahren. 1980 war ich in der Mine von Oruro in Bolivien – zusammen mit einem Freund. Wir mussten mehrere Tage waren, bis wir die Erlaubnis bekamen einzufahren. Das ausschlaggebende Argument, das uns die Türen öffnete, war, dass mein Vater und beide Größväter auch mineros gewesen sind. Uns werde damals recht mulmig, als wir sahen, dass die Flöze nur selten abgestützt worden waren und dass jeder dort unten rauchte wie ein Schlot. Unsere Zigaretten wurden wir komplett los.

Interessant ist übrigens der Hinweis auf Wikipedia: „Der Kollaps des Zinnmarktes 1985 verursachte das Ende des Bergbaus in Oruro. Zunächst konnte der Abbau des Erzes in den Minen noch aufrechterhalten werden. Heute sind jedoch nur noch sehr wenige, größtenteils privatisierte Minen in Betrieb. Einige Bergleute haben sich nach der staatlichen Schließung zu Kooperativen zusammengeschlossen und betreiben den Abbau der Mineralerze nun in eigener Regie.“

Ich war 1984 natürlich auch in der weltberühmten Silbermine in Potosi, Cerro Rico. Am aufregendsten war aber die Minenstadt Llallagua in Zentral-Bolivien mit der Mine Siglo XX. Ich hatte mir von der COMIBOL in La Paz eine Erlaubnis geholt und durfte in Begleitung eines Ingenieurs einfahren. Leider habe ich meine Fotos von damals noch nicht digitalisiert.

Bergleute sind immer die am besten organisierten Arbeiter und sehr kämpferisch – sozusagen die Avantgarde der Arbeiterklasse. Das Thema hat mich nie losgelassen. (Nicht zu vergessen der Hinweis auf meinen Roman „Die Konquistadoren“, dessen Helden sächsische Bergleute im 16. Jahrhundert sind.) Leider reden die jetzt geretteten chilenischen Bergleute zu viel von höheren Wesen. Das liegt auch daran, dass der Einfluss protestantisch-evangelikaler Sekten in Lateinamerika leider sehr hoch ist.

Warum das Unglück überhaupt passiert ist, wird zur Zeit wenig diskutiert. Ausgerechnet bei der Konrad-Adenauer-Stiftung, die nicht für Kapitalismus-Kritik berühmt ist, lese ich: „Mehrere Versuche, die Männer zu lokalisieren, schlugen fehl, was unter anderem daran lag, dass eine der Bohrsonden zwar die richtige Tiefe erreichte, den Zufluchtsort der Verschütteten aber aufgrund ungenauer Pläne von der Mine verfehlte. Fahrlässig des Weiteren der Umgang mit den Informationen durch den Besitzer der Mine, Alejandro Bohn. Dieser gab erst einige Stunden nach dem Einsturz die Nachricht weiter. Inzwischen wurde auch bekannt, dass den verschütteten Bergleuten eine lebensrettende Leiter fehlte, mit deren Hilfe sie durch einen Lüftungsschacht selbstständig ins Freie hätten gelangen können.“

Und: „Zudem stellte sich heraus dass das Bergwerk in diesem Jahr bereits einmal aufgrund von Sicherheitsmängeln und wegen des Unfalls eines Arbeiters für einige Zeit geschlossen worden war.(…) Unterdessen ergaben sich neue Probleme, da der Besitzer der Mine Insolvenz angemeldet hat.(…). Skandalös des Weiteren, dass die Zahlung der Gehälter, sowohl der eingeschlossenen Bergleute als auch derjenigen, die Tag und Nacht an der Befreiung ihrer Kumpel arbeiten, mittlerweile eingestellt wurde.“

Das kann man doch besser sagen. Die Mine wurde überhaupt nur wiedereröffnet, weil die Weltmarktpreise für Kupfer stark angestiegen waren. Wenn es um Profit geht, ist die Sicherheit egal – das gilt für private Bergwerke in Chile genauso wie für die in Russland und China. Über die Eigentümer kann im im Verzeichnis chilenischer Minen natürlich viel herausfinden:
Compañia Minera San Esteban Primera
Presidente: Marcelo Kemeny Fuller
Gerente General: Alejandro Bohn Berenguer
Dirección: Fidel Oteiza 1921 Oficina 806-Providencia
Fono: 2254651-2254648-2254630
Fax: 2238880-2747873
Fax: (52)212636-Copiapó

Die deutschen Medien haben bisher auch nicht erwähnt, dass der Präsident und der Geschäftsführer der Bergbaugesellschaft einschlägig bekannt sind: „El 4 de febrero de 2008, de acuerdo a una causa del Juzgado de Garantía de Copiapó, RUC: 0600853906-3 y RIT: 6147-2006, el presidente de la Compañía Minera San Esteban Primera, Marcelo Armando Kemeny Fuller, y el gerente general de la misma, Alejandro Miguel Antonio Bohn Berenguer, fueron formalizados por el juez Pablo Alonso Vergara Lillo por ‚cuasidelito de homicidio‘.“ Sie standen also beide 2008 wegen „Totschlags“ vor Gericht. Die Minengesellschaft kann man also getrost als kriminelle Vereinigung bezeichnen.

Der Kommentar auf stern.de hat mir gefallen: „Damit sich die chilenischen Bergleute der Weltöffentlichkeit nicht als Lumpenproletarier präsentieren, wenn sie aus der Rettungskapsel klettern, sind sie rechtzeitig mit Pflegeprodukten versehen worden: Schuhcreme soll den Bergmannsstiefeln Glanz verleihen, und für ein freundliches Gesicht gab’s zu den Rasierutensilien noch eine Hautlotion. Mehr benötigt auch Mick Jagger nicht für seinen Auftritt.“

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Wozu ist der Kapitalismus gut?

Kapitalismus

Jetzt hatten wir schon fast vergessen, warum der Kapitalismus die beste aller Wirtschaftsformen ist und warum jeder, die diese allgemeingültige Wahrheit anzweifelt, automatisch in den „Extremismus“-Verdacht gerät.

Liebe Kinder, zum Mitschreiben: Der Kapitalismus ist dazu da, dass Wenige sehr viel und Viele sehr wenig besitzen und dass die Reichen immer reicher und die Armen immer ärmer werden. Damit das aber keiner merkt, gibt es einen so genannten ideologischen Überbau. Die Verehrung höherer Wesen ist dazu da, den Armen einzureden, diesen Zustand sei gottgewollt. Deshalb fördert der Staat den Aberglauben und lässt ihn sogar in Schulen verbreiten. Die Unterhaltungsindustrie, auch „Medien“ genannt, dient dazu, in suggestiver Manier dafür zu sorgen, dass niemand auf die falschen Gedanken kömmt, sondern stattdessen Dumpfes, Dumpfbackenes und Dämliches konsumiert wie Stefan Raab und andere Arschgesichter und sich alle so angenehm unterhalten fühlt wie die alten Römer im Colosseum. Und die Politik hält sich Parteien wie die F.D.P. als Hofnarren, die den Reichtum, das Kapital und den Profit als Ergebnis von „Leistung“ ansieht.

By the way: Die zehn reichsten Familien in Deutschland besitzen 133,6 Millliarden Euro. Wenn man diese Summe auf alle Einwohner Deutschlands verteilen würde, ergäbe das für jeden nur rund 1634,26 Euro. Das ist natürlich überhaupt kein Grund, die Naturgesetzlichkeit des Kapitalismus anzuzweifeln oder etwa an Revolution zu denken.

Quelle: SpOn/manager magazin)

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Lights Are On Nobody Home

Blues vom Feinsten…(via Schockwellenreiter)

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Frau zu Guttenberg rettet unsere Kinder!

„Frau zu Guttenberg hat bereits eine weitere großartige TV-Idee: In ‚Tatort Parkbank‘ will sie nachts in einer Kreuzberger Grünanlage vor versteckter Kamera Heroin an Passanten verkaufen, um ‚endlich das Drogenproblem in Deutschland zu lösen‘. Mit dem eingenommenen Geld werden dann Adelstitel gekauft, die später im Rahmen einer Live-Show in einer Tombola unter missbrauchten Kindern verlost werden.“ (Quelle: SPAM)

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Vorratsdatenspeicherung heisst jetzt Mindestspeicherfrist

Schöner Artikel von Kai Biermann in Zeit online über die gegenwärtige PR-Kampagne der Zensur- und Überwachungslobby: „Die Angstkampagne des BKA“.

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Berlin-Neukölln, Richardplatz

Richardplatz

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Skype: Heimlich auf den Rechner spielen

skype_abhören

Auf Law blog wird eine Vorausmeldung von Spiegel offline erwähnt: „Zoll hört auch Skype-Telefonate mit“ – „Für die Bundesregierung handelt es sich um einen Fall zulässiger Quellen-Überwachung. Es würden nur laufenden Telekommunikationsvorgänge überwacht. Das kann man allerdings auch anders sehen. Jedenfalls dürften nach der Infiltration des genutzten Computers keine sonderlich großen Hürden bestehen, um das gesamte System auszuspähen.“..

Da schlägt natürlich sofort die Stunde der Verschwörungstheoretiker, die gepflegtes Halbwissen, fehlende Recherche, urbane Märchen und das geheimnisvolle, aber unsubstantiierte Geraune, „sie“ seien schon „drin, wir wüssten das nur nicht, zusammenmischen, bis man endlich „Online-Durchsuchung“ drüber schreiben kann.

Ganz besonders dämlich formuliert Spiegel Offline: „Nach SPIEGEL-Informationen spielen die Ermittler auf die Computer von Verdächtigen heimlich ein Programm zum Mitlauschen auf. (…) Diese Überwachung beziehe sich ‚ausschließlich auf Daten aus laufenden Kommunikationsvorgängen‘ und stehe damit im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Online-Durchsuchung.“

Dieser Quatsch ist gleich mehrfach zu beanstanden. Zum einen ist es kein Journalismus, wenn man zu bestimmten Themen ausschließlich „innenpolitische Sprecher“ und andere Lobbyisten zu Wort kommen lässt. Es geht nicht darum, wie politische Parteien die Welt sehen wollen, sondern darum, wie sie ist. Ein Journalist sollte den Ehrgeiz haben, die Leserinnen und Leser aufzuklären. Wenn das nicht geschieht, handelt es sich um Propaganda oder um das Verbreiten von Gerüchten.

Bei Compliance-Magazin.de lesen wir zum Beispiel: „Auf die Frage der Liberalen, wodurch sich die Quellen-TKÜ von der Online-Durchsuchung unterscheide, verweist die Regierung darauf, dass bei diesen beiden Maßnahmen ‚lediglich die Technik der Vorgehensweise ähnlich‘ sei. Durch programmtechnische Vorrichtungen bei der Quellen-TKÜ sei von vornherein sichergestellt, dass eine ‚über den Überwachungszweck hinausgehende Online-Durchsuchung nicht möglich ist‘.

Auch davon ist jedes Wort gelogen. Wenn man das suggestive Bürokraten-Neusprech unkritisch übernimmt, wird die Realität eben nur vernebelt. Deswegen sind diese Wortungetüme wie „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ übernommen worden – niemand sollen wissen oder gar begreifen können, um was es sich eigentlich handelt. Das Abhören von Telefonaten ist in der TKÜV geregelt; das ist eine ganz andere gesetzliche Grundlage als, die für den heimlichen behördlichen Zugriff auf fremde Rechner benötigt würde. Wer beides vermischt, hat entweder nichts begriffen oder will bewusst verwirren.

Udo Vetter scheint vergessen zu haben, dass er zum Thema Skype schon am 17.8.2010 gebloggt hat. Er verwies damals auf den Wikipedia-Eintrag zu Skype, wo man lesen kann, worum es eigentlich geht. Natürlich kann man Skype anhören, aber nicht mit Methoden, die der real gar nicht existierenden „Online-Durchsuchung“ irgendwie ähneln. Man kann also mitnichten, wie Spiegel offline suggiert, einfach so „heimlich“ ein Programm auf fremde Computer „spielen.“ Nein, das kann man nur, wenn man den physikalischen Zugriff hat und Software installieren darf (der Besitzer des Rechner muss also ein Dau sein.)

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auf der Website der Piratenpartei Bayern kann man im Detail nachlesen, wie die sich Fall von Skype vorstellen.

Eine ausführbare Datei, die per E-Mail-Anhang verschickt werden kann? Da lachen ja die Hühner!. Und die installiert das Zielobjekt nichtsahnend? Und der Verdächtige hat auch weder einen Mac noch Linux? Ich zitiere mich selbst vom 27.08.2009:

In der Heise-Meldung von gestern heisst es: „Ein Schweizer Software-Entwickler hat auf seinen Seiten den Quelltext zu einem Programm veröffentlicht, das verschlüsselte Kommunikation über Skype heimlich belauschen kann. Das Programm ist dazu vorgesehen, als Trojanisches Pferd auf einem PC eingeschmuggelt zu werden. Dort klinkt es sich nach Angaben des Autors in den laufenden Skype-Prozess ein, schneidet die Audio-Daten der Gespräche heimlich mit und lädt sie dann als MP3-Dateien auf einen externen Server.“

Ds habe ich mir genauer angesehen. Das Trojanische Pferd ist mitnichten ein „Bundestrojaner“, den es bekanntlich nicht gibt, sondern das Programm Minipanzer: „Minipanzer is a trojan horse that disguises as any kind of file type and when executed on a victims system it collects all sensitive data like account information etc. and sends it to an email address owned by the attacker. It is a one-shot-trojan. It doesn’t install on a target system but only executes its payload and removes itself afterwards.“

Im dazugehörigen Blog heisst es: „The code is simple and straightforward. You have know malware development is no rocket science and if you expect big magic you are at the wrong place.“ Am besten hat mir der Kommentar „Giovannis“ gefallen: „Despite what some people say, Skype has never been secure. It is relatively easy to hack skype accounts, skype does not even check if the same user logs in simultaneusly on different machines and what is worst, the second user can get a copy of all the chats. Skype is good for housewifes that want to chat a bit with their kids, but for confidential conversations the use of strong voice encryption is required. In our company we tested many of them, we now keep with PhoneCrypt from securstar as it proved to be very good, stable, and with an excellent voice quality.“

Ich verweise auf mein hiesiges Posting „“Bayerntrojaner” zum Abhören von Internet-Telefonie?“ sowie auf meinen Artikel in der Netzeitung: „Wenn der Laptop zweimal klingelt“.

Auf law blog gab es einen interessanten Kommentar: „@mark: es geht um einen einfachen Audio-Capture-Client mit Streamingfunktion der sich fernwarten lässt. Der Programmieraufwand dafür beträgt ca. 20-30 h. Dazu kommt dann die Sonderfunktionalität für Skype die man noch mal mit der gleichen Zeit veranschlagen kann. Dazu noch Tests sowie der Server. Alles in allem ein Projekt, dass sich mit nur einem Mann-Monat stemmen lässt. Selbst bei einem Stundenpreis von vollkommen utopischen 500€ für den Entwickler reden wir hier von Entwicklungskosten im sehr niedrigen 5stelligen Bereich. Bei den Preisen muss die Software nur ein einziges Mal zum Einsatz kommen, damit sie sich für die entwickelnde Firma rechnet. Ich bleibe dabei: hier wird über den Tisch gezogen.“

Nach mal langsam zum Mitschreiben: Man kann nichts heimlich auf fremde Rechner spielen, wenn der Besitzer das nicht will. Kapiert?

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