IP-Adressen

Thomas Stadler: „In der aktuellen Ausgabe der c’t (5/2010, S. 50) stellt Holger Bleich die Beweisführung der Rechteinhaber bei der Ermittlung der Rechtsverletzer in Fällen des Filesharing in Frage.“ (Via law blog)

Interessant auch in der c’t: „Warum Webmaster lieber auf das Speichern von Besucher-IP-Adressen verzichten sollten“.

Ich finde die Getue um die IP-Adresse sowieso merkwürdig. Standard und per default sollten die Nutzer der Dienste des Internet wie World Wide Web (ja, WWW und Internet sind kein Symnonym!) anonym sein, ausser bei E-Mail natürlich. Es ist wie beim Spazierengehen: Per default wird man auf dem gewöhnlichen deutschen Bürgersteig (noch) nicht geloggt und gefilmt. Es ist aber umgekehrt, weil die Leute anders erzogen wurde: Sie denken, es sei normal, nackt herumzulaufen. Nur wer einen Vertrag abschließt oder ein Geschäft tätigt, für das der Kunde (nur der!) nicht anonym bleiben kann, sollte die IP-Adresse eine Rolle spielen und protokolliert werden dürfen/können/sollen.

image_pdfimage_print

Kommentare

Schreibe einen Kommentar