Reality-TV und die Folgen | Toto und Harry

MIR: „Der Sender hatte in seinem Programm im Juni 2007 über die Arbeit einer Münchner Gerichtsvollzieherin berichtet. Im Fernsehen war zu sehen, wie die Gerichtsvollzieherin mit Hilfe eines Schlossers in Begleitung von zwei Polizeibeamten und einem Kamerateam die Wohnung eines gesuchten Schuldners betritt. Dort trifft die Gerichtsvollzieherin den nur mit einer Unterhose bekleideten Kläger, der bei der Kontrolle seines Ausweises brav seinen Namen nennt. Problem bei der Sache: Der aus der Slowakei stammende Kläger war – wie sich noch während des Drehs herausstellte – nicht der gesuchte Schuldner. Gesendet wurde trotzdem. (…) Entscheidung des Gerichts: Das von dem Betroffenen in Ausnutzung der Überrumpelungssituation abgerungene Einverständnis in Filmaufnahmen ist sittenwidrig erworben, damit nichtig und die gleichwohl erfolgende Ausstrahlung der Filmaufnahmen rechtswidrig – Schmerzensgeld in Höhe von EUR 5.000 EUR.“ Richtig so. [via law blog]

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