Content-Mafia verliert endgültig gegen Heise

Heise: „In dem langwierigen Verfahren gegen den Heise Zeitschriften Verlag ist die Musikindustrie endgültig gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Annahme einer Verfassungsbeschwerde ab, die zum Ziel hatte, ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auf Fehler hin überprüfen zu lassen (Az.: 1 BvR 1248/11). Der BGH hatte im Oktober 2010 entschieden, dass heise online im Rahmen der Berichterstattung einen Link zur Homepage eines Software-Herstellers setzen darf, der ein Programm zur Umgehung des DVD-Kopierschutzes anbietet.“

Spiegel Online dazu: „Das Gericht argumentierte, dass es sich dabei nicht um eine „technische Unterstützungsleistung“ für die Angebote, sondern um „Belege und ergänzende Angaben“, ähnlich wie bei Fußnoten, handele. Deshalb stünden Links in Online-Medien unter dem Schutz der Meinungsfreiheit. Auch wenn die Links auf „unzweifelhaft rechtswidrige Äußerungen“ verwiesen, sei ein Informationsinteresse gegeben.“

Ja, und als gegen mich vor 12 Jahren ein Ermittlungsverfahren lief [„Tatvorwurf (Delikt mit kriminologischer Bezeichnung): Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Tatort (Anschrift): Links mit strafrechtlich relevantem Inhalt unter „burks.de“], haben die Medien auch das Maul gehalten – ausser Heise.

Und wozu ist dieser Regenzauber jetzt noch nötig? „SPIEGEL ONLINE ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Internetseiten.“ Bruhahaha.

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