Nutzungsausfall für beschlagnahmte Computer
Interessantes Urteil des Oberlandesgerichts München (via lawblog, Beschluss vom 23. März 2010, 1 W 2689/09): Die Richter stellten sich die Frage, ob ein internetfähiger Computer heute ein Lebensgut darstellt, ‚dessen ständige Verfügbarkeit für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung von zentraler Bedeutung ist‘. (…) Die monatliche Miete für einen Computer schätzt das Gericht auf immerhin brutto 200,00 €. Der Antragstellerin, die sich kein Gerät gemietet hatte, stehen hiervon 40 % als ‚Kompensation‘ zu, allerdings nur vom Nettobetrag. Für jeden Tag kommt das Gericht auf 2,30 € Schadensersatz.“
Mein Rechner steht seit dem 11.11.2008 beim LKA Berlin. Vor einen knappen Jahr wurde ich freigesprochen. Das wären immerhin schon 1400 Euro, wenn ich ihn jetzt wiederbekäme. In einem Jahr blogge ich wieder was zum Thema.
Kommentare
4 Kommentare zu “Nutzungsausfall für beschlagnahmte Computer”
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[…] baldigen Herausgabe der Hardware zu rechnen. Da können schnell mehrere Monate bzw. teilweise sogar Jahre ins Land ziehen. Daher ist es in den meisten Fällen wohl am besten, sich einfach gleich einen neuen Computer zu […]
Hallo Burks,
ich hoffe doch das Du deine Kohle bekommst.
Na, da würde ich doch gleich mal Aktivität zeigen …
Und wie sieht es aus, wenn eine Ersatzbeschaffung notwendig geworden ist?