Grundgesetz ist laut Verfassungsschutz linksextremistisch

Spiegel online: „Indizien für eine antidemokratische Gesinnung sind dem Dossier zufolge bereits der Versuch, mit außerparlamentarischen Bewegungen zu paktieren, die Forderung, Energiekonzerne zu verstaatlichen, oder der Plan, eine ’solidarische Gesellschaft jenseits des Kapitalismus‘ aufzubauen.“

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 14:

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

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Kommentare

2 Kommentare zu “Grundgesetz ist laut Verfassungsschutz linksextremistisch”

  1. Temnitzbiber am Juni 4th, 2013 8:47 pm

    „Mit ausserparlamentarischen Bewegungen zu paktieren.“ Au weia! CDU paktiert mit Kirche, SPD mit DGB, FDP mit BDI und Co., Grüne mit sonstwem – alles Extremisten! Und es reicht, dass es inländische Bewegungen sind! In Rußland müssen es zumindest ausländische sein…

  2. Neues aus den Tiefen des Netz 2013-KW23 | roccostorm am Juni 12th, 2013 3:09 pm

    […] Sie stehen doch nicht etwa zu dem Grundgesetz? […]

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