Grundgesetz ist laut Verfassungsschutz linksextremistisch

Spiegel online: „Indizien für eine antidemokratische Gesinnung sind dem Dossier zufolge bereits der Versuch, mit außerparlamentarischen Bewegungen zu paktieren, die Forderung, Energiekonzerne zu verstaatlichen, oder der Plan, eine ’solidarische Gesellschaft jenseits des Kapitalismus‘ aufzubauen.“

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 14:

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.