Küchenlateinischer Ablativ

Soweit ich mich erinnere, ist „für den Angeklagten“ im Lateinischen Ablativ (in dubio pro reo). „Contra“ ist hier aber eine Präposition. Also ist der neue Titel Burks‘ Blog – in dubio pro contra künstlich gebildet, so etwas wie Küchenlatein. Oder gibt es Einwände der hier mitlesenden Altphilologen?

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Kommentare

7 Kommentare zu “Küchenlateinischer Ablativ”

  1. Stefan R. am Juli 1st, 2020 12:45 pm

    ‚Contra‘ ist m.W.n. ein Adverb und somit nicht deklinierbar. Wörtlich übersetzt hieße ‚in dubio pro contra‘ also ‚im Zweifel für dagegen‘.

  2. Wolf-Dieter Busch am Juli 1st, 2020 12:58 pm

    In Latein hatte ich zwar eine verdiente Fünf, aber trotzdem Einspruch: pro reo ist Dativ, nicht Ablativ. (Die casus – (Plural u-Deklination) beziehen sich auf die Vorgänge geben – dare – Dativ und Verlassen – abire, ablatus – Ablativ.)

    Contra ist meines Wissens mit Akkusativ, also contra reum.

  3. admin am Juli 1st, 2020 1:47 pm

    „im Zweifel für dagegen“ soll es ja heißen :-)

  4. rainer am Juli 1st, 2020 2:01 pm

    ….richtig.…. ich bin dafür, dass wir dagegen sind…Latein und Griechisch 5

  5. Ruedi am Juli 4th, 2020 6:11 pm

    In dubio pro burko .. oder so?

  6. Wolf-Dieter Busch am Juli 8th, 2020 2:33 pm

    @Stefan R. – „contra“ als Adverb widerspricht meinem Sprachverständnis. Nein. Nie und nimmer nicht!

  7. Stefan R. am Juli 10th, 2020 7:56 am

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