Unzulässiger Eilantrag gegen Berliner „Mietendeckel“

Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts: Die Zulässigkeit eines Eilantrags gegen ein Gesetz vor seiner Verkündung setzt dabei voraus, dass der Inhalt des Gesetzes feststeht und seine Verkündung unmittelbar bevorsteht. Diesen Anforderungen genügt der Antrag nicht.

Alles hochqualifizierte und vermutlich gut bezahlte Anwälte. Die sind noch nicht einmal imstande, einen Antrag korrekt zu begründen.

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Kommentare

One Kommentar zu “Unzulässiger Eilantrag gegen Berliner „Mietendeckel“”

  1. Godwin am Februar 14th, 2020 6:44 pm

    meine Theorie híerzu lautet wie folgt:

    die zugekoksten Yuppis wetten darauf, dass diejenigen, die das dann lesen müssen, noch schlechteren Nasenspass geruppt haben als sie selber und deswegen der Antrag durchkommt.
    Leider verrät mir mein Buchmacher die Quoten nicht… Aber es muss sich lohnen…

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