Verabsolutierung des Sexualgenußes

frohes fest

Pornoanwalt: Gute Nachrichten für “Die Fantastischen Vier”. Die CD Frohes Fest der „Fantastischen Vier“ gefährde nicht mehr die Jugend.

„In der Indizierungsentscheidung der Bundesprüfstelle aus dem November 1993 heißt es:
Unter besonderer Berücksichtigung der „phasenspezifischen Sensibilität“ der kindlichen bzw. jugendlichen Zielgruppe, bestanden an einer sexualethisch desorientierenden Wirkung keinerlei Zweifel. Der Text läuft, aufgrund seiner verzerrten unrealistischen und jeglicher situativer Einbettung ermangelnden Darstellung auf eine Verabsolutierung des „Sexualgenußes“ hinaus. Sexualität findet in der hier vorliegenden Skizzierung nicht als einvernehmliche, lustbringende Haltung zweier Sexualpartner statt, das Gegenüber wird vielmehr auf ein willfähriges, entpersonalisiertes Instrument zur Erlangung eigener Triebbefriedigung reduziert.

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