Viel Lärm um nichts [Update]

Ich glaube nicht, dass es eine Ehe für alle so bald geben wird. Ich habe mir ein juristisches Gutachten zum Thema komplett durchgelesen. (Merke: Wer die Regelwerke kennt, gewinnt immer.)

Ich gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird, dass für das geplante Gesetz eine Zweidrittel-Mehrheit des Bundestags nötig gewesen wäre, weil das Grundgesetz hätte geändert werden müssen. Alle wieder zurück an den Anfang.

Aber auf mich hört ja keiner, weil Journalismus hierzulande mit Gefühlsduselei verwechselt wird.

[Update] Hans-Jürgen Papier sieht es genauso.

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Kommentare

12 Kommentare zu “Viel Lärm um nichts [Update]”

  1. ... der Trittbrettschreiber am Juni 30th, 2017 3:11 pm

    Die Ehe ist ein Relikt aus Jurassiczeiten. Sie gehört(schon aus Respekt vor ihr) abgeschafft. Sie ist zu einem Finanzrechenspiel und Sadomasoherrknechtspiel verkommen. Als Evolutionsteilnehmer im Zeitraffer plädiere ich angepasst für das japanische Modell, die Einehe. Wenn jeder sich selbst heiratet, sind alle Menschen Eheleute und können adoptieren auf Teufel komm raus. Alternativ ginge auch die Gruppenehe gleich welcher sexuellen Ausrichtung auch immer. Denn die Blöden werden nie alle, sagt mein Badzimmerspiegel online.

  2. Horst Horstmann am Juni 30th, 2017 4:43 pm

    Kurz vor Merkels „Umfaller“ hatte die Sozialfaschistische Partei Deutschlands ja noch lauthals getönt, die Ehe für Alle wäre für Sie nicht verhandelbar und man würde sich da auf keinem Fall der christlich-kapitalistischen Schwesterpartei beugen – ein plump konstruierter Reibepunkt, um das Chulz zum Revoluzzer hochzustilisieren, binnen weniger Tage geradezu beiläufig ins Aus geschnipst von der GröKaZ.
    Der kleene Stöpsel wird vermutlich nicht mal Außenmini.

  3. Thorsten Gorch am Juni 30th, 2017 6:03 pm

    Mir ist egal wer mit wem und wie poppt. Die einzigen Grenzen grob skizziert: Einvernehmen und alle Beteiligten sollten älter als ~16, besser 18 sein.

    Das ganze ist Ablenkung, wie übrigens auch das NetzDG (Anonymität via VPN & Co und IRC etc. sind nun wirklich kein Hexenwerk).

    Aber wie die Nachbarn poppen – zu den Themen hat nun wirklich jeder Depp leider eine Meinung.

    Ich fühle mich an das parkinsonsche Bürokratie-Gesetze der Trivialität & Vakuum erinnert.

    Die eigentlichen Probleme um die Verteilungskämpfe (sozialen Spaltung / Klassengesellschaft) können so schön ausgeblendet werden und die mentalen Resourcen ungefährlich (für die herrschende Klasse) abgefackelt werden.

  4. Martin Däniken am Juni 30th, 2017 7:21 pm

    Soso dein Badezimmespiegel!
    Also ich höre ja auf meinen Bauch…

    Eine Schöne Hochzeit garantiert keine schöne liebevolle Ehe,aber irgenswie glauben das sehr viele, zuviele zuwissen.
    Aberglauben ist Nichtwissen oder
    aber Glauben ist nicht Wissen.
    Das mit der Ehe ist so eine klassische Geschichte,
    wo die rote Ölwarnlampe angeht und man drauf pfeift-
    das Auto läuft ja!

  5. Wolf-Dieter Busch am Juni 30th, 2017 10:10 pm

    Damit das BVerfG das Gesetz kassiert, müsste erstmal irgendwer aktiv werden (Normenkontrollklage?). Die AfD? Die kriegen doch noch nicht mal gelbe Löcher in den Schnee ohne Gebrauchsanweisung. Also wer dann?

  6. Roland am Juli 1st, 2017 12:40 am

    Warum GG-Änderung? Im GG steht einiges an Unsinn, aber nirgends, daß sich die Ehe auf das beschränkt, was sich die rechtskatholischen bayerische Einheitspartei darunter so vorstellt.
    Die Deutung von Begriffen ändert sich (jedenfalls außerhalb reaktionärer Gruppen), da hat sich sogar die Rechtsprechung oft angepasst (wenn auch oft ein wenig verzögert), da musste man kein GG ändern.
    Natürlich werden es die Straußverehrer versuchen, die akzeptieren Mehrheitsentscheidungen nur, wenn sie zu ihren Gunsten ausfallen. Das heißt aber nicht zwingend, daß sich dei BVG-Richter zu ihren Erfüllungsgehilfen machen lassen.

  7. Messdiener am Juli 1st, 2017 8:41 am

    Wie wäre es mit einer Sommerpause…
    https://www.youtube.com/watch?v=u2bigf337aU

  8. Michael am Juli 1st, 2017 11:31 am

    Der Herr Professor unterliegt 2 Irrtümern:

    1. Er geht zunàchst länglich auf die Entstehung des GG-Artikels ein. Das soll wohl zeigen, daß der Ehebegriff nur im Sinn der GG-Väter zu interpretieren sei. Dieses Dogma gibt es aber nur im angelsächsischen Recht.

    2. Er verweist auf diverse höchstrichtetliche Urteile. Diese besagen jedoch lediglich, daß Mann-Frau-Ehen ganz besonders privilegiert sind und entsprechende Rechte für andere nicht zwingend aus dem GG folgen. Solche Rechte werden aber eben nicht verboten. Das BVerfG hat in seinem 2001er-Urteil zur Partnerschaft bereits klar gemacht, daß es kein „Abstandsgebot“ gibt. Das war bereits eine Vorentscheidung. Es ist ja das Narrativ der Konservativen und Religiösen, daß die Homoehe der Heteroehe etwas weg nehmen würde. Und genau das ist Unsinn.

  9. Wolf-Dieter Busch am Juli 1st, 2017 12:02 pm

    Habe das Gutachten vollständig durchgelesen. Es ist außer überzeugend auch außerordentlich lehrreich für einen juristisch interessierten Laien wie mich.

  10. ... der Trittbrettschreiber am Juli 1st, 2017 3:12 pm

    @Roland

    Das ist es. Sprache ist im permantenten Wandel, das Recht schleicht gebeugt hinterdrein. ‚Würde'(Art. 1 GG) kennt man im Arbeitsalltag als Konjunktiv.
    Nur Akronyme bleiben klassisch referenziell, z.B. Errare humanum est (Ehe).
    Aber irren ist leben(rückwärts ‚Nebel‘).

  11. admin am Juli 1st, 2017 5:06 pm
  12. Godwin am Juli 2nd, 2017 11:08 am

    http://www.juraindividuell.de/artikel/art-6-gg-in-der-klausur/

    Darüber hinaus wäre aber die Frage wichtiger welche gesellschaftliche Bedeutung die Ehe – als Relikt alter Tage – überhaupt noch hat oder haben soll.

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